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TECHNOLOGIE, IT & ENERGIE
I
TITELTHEMA
primärenergiebedarfs um 25 Prozent und die Verbesserung der
energetischen Qualität der Gebäudehülle um 20 Prozent. Nach
denArbeitsergebnissen der Baukostensenkungskommission (Ab-
schlussbericht lag zu Redaktionsschluss noch nicht vor) muss
damit gerechnet werden, dass allein die 2. Stufe der EnEV 2014
zu einer weiteren Kostensteigerung von bis zu sieben Prozent im
Neubau führen wird. Laut GdW ist die Grenze der wirtschaft-
lichen Vertretbarkeit insbesondere für den mehrgeschossigen
Wohnungsbau mit der EnEV 2014 erreicht.
Gemeinsammit anderen Verbänden, wie etwa demBDB und
demBFW, aber auch der bayrischen Landesregierung, wurde da-
her die Anregung gegeben, die 2. Stufe der EnEV um drei bis
fünf Jahre auszusetzen. Die Bauministerkonferenz hat jedoch
beschlossen, dass die Verschärfungen der 2. Stufe der EnEV, wie
ursprünglich geplant, zum 01.01.2016 in Kraft treten werden.
Unabhängig von dieser Beschlusslage kann sich jedoch im
Einzelfall die Frage stellen, ob – auch unter besonderer Berück-
sichtigung der Energiepreisentwicklung und der damit verbun-
denen reduzierten monetären Einsparpotenziale – die kommen-
de Verschärfung nicht vor dem übergeordneten Wirtschaftlich-
keitsgebot zurücktreten muss.
60 PROZENT STEUERN IM STROMPREIS
Kaum bekannt scheint im
Markt die aktuelle Zusammensetzung der Strompreise. Der ei-
gentliche Energiepreis liegt bei größeren Sondervertragskunden
mittlerweile unter 30 Prozent, während für den Stromtransport
etwa weitere zehn Prozent in Gestalt der regulierten Netznut-
zungsentgelte anfallen. Mit deutlich über 60 Prozent (siehe Grafik
Seite 60) bestimmen Steuern und Abgaben derzeit maßgeblich
die Stromrechnung.
Da nur der Energiekostenanteil im Wettbewerb steht, sind
Preissenkungspotenziale durch wettbewerblich organisierten
Strombezug zwar vorhanden – dem Umfang nach jedoch stark
begrenzt. Das deutliche Abschmelzen der Gewinnmargen führt
bei Energieversorgungsunternehmen zu einemmerklichen Aus-
bau ihrer immobilienbezogenen Dienstleistungsangebote.
»
„Die Immobilienwirtschaft wird vom Energieverbraucher zum Energie-
erzeuger. Die regulatorischen Leitplanken müssen sich dem Markt öffnen
und kostendeckende dezentrale Stromerzeugung ermöglichen.“
Dr. Constantin Westphal,
Geschäftsführer Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte
KWKG
Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetz
EnEV
Energieeinspar-
verordnung
EDL-G
Energiedienstleistungs-
gesetz
NAPE
Nationaler Aktionsplan
Energieeffizienz
MASSNAHMEN
zur Erreichung
der Klimaschutzziele
INFORMATION
Verbändevereinbarungen zur
Gründung von bis zu 500 Energie-
effizienznetzwerken
FORDERUNGEN
Bündel von Entwürfen
neuer Gesetze und
Verordnungen
FÖRDERUNG
Umfangreiche Fördermaßnahmen
der KFW sollen finanzielle Anreize
schaffen