Immobilienwirtschaft 05/2015 - page 11

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5.2015
Anlageverordnung
Bringt neue Regeln für die Kapital-
anlage von Versicherern und Pensi-
onsfonds, die unter anderem auch die
Quoten für die Anlage in Immobilien
neu regeln. In Kraft getreten am
7. März 2015.
Bestellerprinzip
Wohnungsvermittlung geht einseitig
zulasten der Vermieter, Segment
„Wohnen auf Zeit“/Exklusivvermitt-
lung unzureichend geregelt. Inkraft-
treten voraussichtlich zum 1.6.
Energieeffizienz 2020
(Nationaler Aktionsplan) und Aktions-
programm Klimaschutz; u. a. Aufsto-
ckung der CO
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-Gebäudesanierung und
Einführung einer steuerlichen Förder-
komponente. Gesetzgebungsverfahren
zur Umsetzung notwendig. Im März
2015 hat Bayern die Bundesregierung
aufgefordert, einen Gesetzentwurf
zur steuerlich besseren Förderung
der energetischen Gebäudesanierung
vorzulegen. Die Vorlage wurde in die
Ausschüsse zurückverwiesen.
Energieeffizienzrichtlinie
Energiedienstleistungsgesetz soll um
die Verpflichtung zur Einführung von
Energieaudits (Verfahren zur Erlangung
ausreichender Informationen über das
bestehende Energieverbrauchsprofil
eines Gebäudes) erweitert werden.
Verpflichtung soll alle Unternehmen
betreffen, die größer sind als KMUs.
Erbschaftsteuergesetz
Aufgrund des Urteils vom Bundesver-
fassungsgericht vom 17. Dezember
2014 muss der Gesetzgeber bis zum
30. Juni 2016 eine Neuregelung
treffen. Bislang existiert lediglich ein
Eckpunktepapier.
Ertragswertrichtlinie
Soll die Ermittlung des Ertrags- bzw.
Verkehrswerts von Grundstücken nach
einheitlichen und marktgerechten
Grundsätzen sicherstellen.
Intelligente Netze
Bis 2032 soll eine Ausrüstung
aller Haushalte mit intelligenten
Stromzählern erfolgen. Verpflich-
tende Einbauten von intelligenten
Messsystemen (Smart Meter/Smart
Meter Gateways) soll es ab 2017 zu-
nächst für Anschlüsse mit sehr hohen
Verbräuchen geben. Die Verordnung
tritt frühestens 2016 in Kraft.
Investmentsteuerreform
Die Bundesregierung will noch
im zweiten Quartal 2015 einen
Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur
Reform der Investmentbesteuerung
vorlegen. Bislang existiert lediglich ein
Eckpunktepapier.
Kleinanlegerschutzgesetz
Soll Schutz von Kleinanlegern verbes-
sern. Enthält insbesondere Änderungen
des Vermögensanlagengesetzes und
wertpapierrechtlicher Bestimmungen:
Das parlamentarische Verfahren läuft.
Mietpreisbremse
Ermächtigung der Länder zur Einfüh-
rung einer Mietobergrenze.
Nachtragshaushalt 2015
Von besonderer Bedeutung: u. a.
Einführung eines Kommunalinvestiti-
onsförderungsfonds. U. a. sind weitere
50 Millionen Euro für das Programm
„Altersgerecht Umbauen“, 200 Millio-
nen Euro zusätzlich für die C0
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-Gebäu-
desanierung, 84,5 Millionen Euro für
„Nationale Projekte des Städtebaus“
sowie 43 Millionen für studentisches
Wohnen vorgesehen.
Protokollerklärungsgesetz
Der Referentenentwurf wurde im
Februar 2015 veröffentlicht; spezielle
Thematik: Grunderwerbsteuer. Auf die
vom ZIA bei früheren Entwürfen kri-
tisierte Rückwirkung der Änderungen
soll nunmehr verzichtet werden.
Solvency II
Gesetz zur Modernisierung der
Finanzaufsicht über Versicherungen
setzt Solvency II in nationales Recht
um, Anlageverordnung wird für Ver-
sicherungen dann nicht mehr gelten.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
am 10.4.2015.
Vergaberechtsreform
Schaffung eines modernen Vergabe-
rechts, das rechtssichere Vergaben im
Wettbewerb und die wirtschaftliche
Verwendung öffentlicher Haushalts-
mittel ermöglicht.
Wohngeldrechtsreform
Anpassung der Tabellenwerte an die
Entwicklung der Wohnkosten und der
Verbraucherpreise sowie regional
gestaffelte Anhebung der Miethöchst-
beträge zur Anpassung an differen-
zierte Mietenentwicklung. Das Gesetz
soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Kabinettsbeschluss am 18.03.2015.
(siehe Kommentar Seite12)
Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Setzt die Europäische Richtlinie um.
Wesentlich ist, dass die Vorausset-
zungen zur Gewährung von Festzins-
darlehen erhalten bleiben.
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Wohnungswirtschaft
Investoren/Entwicklung
Städte/Kommunen
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Revision der Arbeitszeitrichtlinie
Die revidierte Arbeitszeitrichtlinie gibt
Mindeststandards für Arbeitnehmer
aller öffentlichen und privaten Bereiche
vor.
Energieunion
Ende Februar 2015 von Kommission
verabschiedet. Paket gibt Rahmenstra-
tegie zur Energieunion für die nächsten
Jahre vor. Energieeffizienz soll als
eigenständige „Energiequelle“ gedacht
werden. Zusätzlich werden Maßnah-
men zur Finanzierungsvereinfachung
und neue Finanzierungsmodelle zur
Umsetzung von Energieeffizienzvorha-
ben angekündigt.
EU-Erbrechtsverordnung
Für Erbrecht ohne Todesfall bereits in
Anwendung. Gilt ab dem 17. August
2015 auch bei Todesfällen. Verord-
nung ermöglicht die Anwendung des
Erbrechtsstatuts vom letzten gewöhn-
lichen Aufenthaltsort des Erblassers
und ist somit nicht mehr nur an dessen
Staatsangehörigkeit gebunden.
Kapitalmarktunion
Grünbuch der EU-Kommission: Konsul-
tation der Marktteilnehmer zu allen
relevanten Bereichen. Ziel: Verbesse-
rung und Erweiterung der Finanzie-
rungsmöglichkeiten.
(siehe Kommentar Seite12)
Europäische Langfristige
Investmentfonds (ELTIF)
Bringt ein neues Vehikel für Investiti-
onen in Sachwerte mit langfristigem
Renditehorizont für Vorhaben etwa für
den sozialen Wohnungsbau, Schulen
und Krankenhäuser. Nach einer Eini-
gung im informellen Trilog (Rat, EP,
KOM) hat das Parlament am 10. März
2015 den Verordnungsentwurf formal
angenommen.
Investitionspaket (Juncker)
Verordnungsvorschlag über die Errich-
tung eines neuen Investitionsfonds
(EFSI), mit dem privates Kapital für
Investitionsvorhaben im Unterneh-
mens-, Forschungs- und Infrastruktur-
bereich bis zu 315 Mrd. Euro gehebelt
werden soll.
Nichtfinanzielle Informationen
von Unternehmen (Berichtspflicht)
Große Unternehmen von öffentlichem
Interesse müssen eine nichtfinanzielle
Erklärung in ihren Lagebericht mit auf-
nehmen. Die Richtlinie tritt spätestens
im Dezember 2016 in Kraft.
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brüssel
Berlin
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(siehe Kommentar Seite12)
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