ENERGIE UND TECHNIK
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10|2016
mit einer Reihe von Annahmen durchgeführt,
z. B. zu Kosten der Aufdoppelung (100 €/m
2
Wand
),
umlagefähigen Kosten (84,5% und 60%), Förde-
rung (10%), Zinssätzen (2,0% p.a.), Energieein-
sparungen (22 kWh/(m
2
Wand
*
a), Energiepreisen
(Ausgangspreis 0,08 €/kWh), Betrachtungszeit-
raum (40 Jahre), reale Energiepreissteigerungen
(nach Prognos unterschiedlich imZeitraum2017
bis 2050 von zunächst 1,41% p.a. sinkend auf
0,31%p.a. sowie alternativ 5%p.a.) und Erträgen
alternativer Geldanlagen (1,07% p.a.).
Es muss betont werden, dass sowohl hinsichtlich
der angenommenen Entwicklung der Energieprei-
se als auch der Inflation eine große Unsicherheit
besteht. Die Ergebnisse dieser Wirtschaftlichkeits-
berechnungmüssen daher als grobe Abschätzung
betrachtet werden.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zeigt unter
den genannten Annahmen, dass sich die Inves-
tition einer Aufdoppelung eines Wärmedämm-
verbundsystems aus der Sicht des Vermieters und
über die gesamte zu erwartende Lebenserwartung
der Investition wirtschaftlich lohnt, wenn die
künftig gesetzlich erlaubten 8% der Modernisie-
rungskosten
3
dauerhaft voll auf die Mieter um-
gelegt werden können und der Vermieter diesen
Spielraum auch voll ausschöpft.
Für einen Mieter führt diese Modernisierungs-
umlage zu Mehrkosten, die – bei Annahme einer
niedrigen Energiepreissteigerung - nicht durch
die reduzierten Heizkosten ausgeglichenwerden.
Auch aus Sicht eines Akteurs, bei demKosten und
Nutzen in einer Hand anfallen, kommt es unter den
getroffenen konservativen Annahmen (insbeson-
dere geringer Energiepreissteigerung) bei allen
Beispielgebäuden zu negativen Kapitalwerten,
die Investitionen in eine Aufdoppelungwären also
nicht wirtschaftlich, wennman nur die Heizkosten
betrachtet.
Da die Annahmen hinsichtlich der umlegbaren
Investitionskosten (Modernisierungsanteil) Ein-
fluss auf dieWirtschaftlichkeit haben, wurde eine
Variante durchgerechnet, bei der angenommen
wurde, dass nur 60% der Investitionskosten der
Modernisierung zuzurechnen sind (und 40% für
die ohnehin erforderliche Instandhaltung auf-
gewendet werden müssen). In diesem Szenario
verschlechtern sich die Kapitalwerte für den Ver-
mieter, während sich die Kapitalwerte aus Mieter-
sicht verbessern. Allerdings sind die Kapitalwerte
aus Vermietersicht weiterhin durchgehend positiv,
während sie aus Mietersicht negativ bleiben.
Abschließendwurde einweiteres Szenario durch-
gerechnet, in demhöhere Energiepreissteigerun-
gen angenommen wurden. Hier zeigt sich, dass
beimBeispielgebäude „Haus 4“ auch für denMie-
ter positive Kapitalwerte erzielt werden können.
Nur unter der für die Mieter-Sichtweise besten
Kombination der Annahmen (geringe Moderni-
sierungsumlage, hohe Energiekostensteigerung)
werden für alle Beispielhäuser positive Kapital-
werte erzielt.
Fazit und Schlussfolgerungen
Gebäude mit Außenwänden, die mit einemWDVS
mit einer Dämmschichtdicke von unter 10 cmge-
dämmt wurden, müssen mittelfristig mit einer
dickeren Dämmschicht ausgestattet werden, um
zukunftsfähig zu sein. Dabei sind das Belassen der
bisherigen Dämmschicht und die Ergänzung um
eine zusätzliche Dämmschicht gegenüber dem
Abriss und Neuaufbau bessere Mittel, schon um
Abfälle zu vermeiden.
Aufdoppelungen können im Vergleich zu ande-
ren Maßnahmen, die im Nationalen Aktionsplan
Energieeffizienz der Bundesregierung von 2014
genannt sind, einen zusätzlichen Beitrag leisten.
Jedoch wäre sowohl eine Aufklärung der Eigen-
tümer als auch eine gezielte finanzielle Förderung
hilfreich, wennman die Klimaschutzpotenziale der
Aufdoppelung alter WDVS ausnutzen und zugleich
auf ordnungspolitische Maßnahmen – wie z. B.
eine vorgeschriebene nachträgliche Dämmung im
Falle eines neuen Anstrichs – verzichten möchte.
Politik, Hersteller, Verarbeiter und Energieberater
sind hier gefordert, die Aufdoppelung verstärkt ins
Spiel zu bringen.
1
Dabei werden 2014 und 2030 gleiche Primärenergie-
und CO
2
e-Faktoren verwendet und Veränderungen durch
andere Einflüsse (Verbrauchsreduktionen durch andere
Maßnahmen, Abrisse, Klimaänderung, Wohnflächenver-
änderung etc.) nicht berücksichtigt. Als Primärenergie-
und CO
2
e-Faktoren wurden die gleichen verwendet, die
auch den Berechnungen zum Nationalen Aktionsplan
Energieeffizienz 2014 des BMWi zugrunde lagen, vgl.
[ISI et al., 2014], und zwar 1,1 für die Umrechnung von
Endenergie in Primärenergie und 0,053 Mio. t CO
2
e pro
1 PJ Primärenergie.
2
Die Prozentzahlen sind jeweils bezogen auf diejenigen,
die zur jeweiligen Frage eine Antwort gaben. Das waren
nicht immer alle 16 Rückantworter.
3
Bleibt es doch bei der bisher gesetzlich erlaubten Umla-
gefähigkeit von 11% p.a., so werden natürlich noch weit
höhere Kapitalwerte erreicht.
Ist vorher ein Alt-WDVS mit
einer Dämmschichtdicke von
6 cm auf üblichem Mauer-
werk vorhanden, so wird
die U-Wert-Anforderung bei
einer Aufdoppelung mit einer
10-cm-Dämmschicht bei einer
Wärmeleitfähigkeit von 0,035
W/(m*K) erreicht
Quelle: Fachverband WDV-Systeme/Sto