DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 2/2016 - page 28

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2|2016
ENERGIE UND TECHNIK
Schallschutz im Hochbau
Neue Norm vom DIN Arbeitsschutz verabschiedet
Am 7. Dezember 2015 hat der „Normenausschuss Bau-Arbeitsschutz im
DIN“ die Veröffentlichung der neun Teile der DIN 4109 „Schallschutz
im Hochbau“ beschlossen. Die Norm wird im Laufe des Jahres 2016
vom DIN veröffentlicht werden.
Die neue DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ besteht aus den folgen-
den Teilen:
• Teil 1: Mindestanforderungen an die Schalldämmung
• Teil 2: Rechnerische Nachweise an die Erfüllung der Anforderungen
• Teil 4: Handhabung bauakustischer Prüfungen
• Teil 31: Bauteilkatalog – Rahmendokument und Grundlagen
• Teil 32: Bauteilkatalog – Massivbau
• Teil 33: Bauteilkatalog – Holz-, Leicht- und Trockenbau flankierende
Bauteile
• Teil 34: Bauteilkatalog – Vorsatzkonstruktionen vor massiven Bau-
teilen
• Teil 35: Bauteilkatalog – Elemente, Fenster, Türen, Vorrangfassaden
• Teil 36: Bauteilkatalog – Gebäudetechnische Anlagen
Zähes Ringen beendet
Damit ist nun ein über 13 Jahre andauerndes Ringen der Vertreter der
Wohnungs-, Immobilien- und Bauwirtschaft für einen angemessenen
und wirtschaftlich zu realisierenden Schallschutz im Großen und Gan-
zen erfolgreich abgeschlossen worden. Angefangen hatte die Arbeit im
Jahr 2002 mit der Aufgabe, die Anforderungen der DIN 4109 „Schall-
schutz im Hochbau“ und der VDI 4100 (Vorschläge für einen erhöhten
Schallschutz für Wohnungen) in einem einheitlichen Normenwerk zu
harmonisieren. Wegen völlig unterschiedlicher Auffassungen und über-
zogener Anforderungen von Vertretern der Akustiker- und Ingenieur-
verbände wurde diese Aufgabe 2004 als gescheitert erkannt.
Im Jahr 2004 hatten sich die 20 Verbände der Bau- und Wohnungswirt-
schaft in einem Positionspapier zum baulichen Schallschutz deutlich
gegen ein Schallschutzkonzept mit drei Klassen ausgesprochen. Denn
dieses drohte die aufgrund von Gerichtsentscheidungen entstandene
Rechtsunsicherheit zwischen dem bauaufsichtlich geschuldeten und
einem freivertraglich zu vereinbarenden erhöhten Schallschutz noch
weiter zu erhöhen. Die Verbände forderten, die Normung müsse das
qualitativ angemessene und wirtschaftliche Bauen unterstützen. Bauen
dürfe nicht weiter verteuert werden, lautete die Forderung. Die Norm
sollte eindeutige Anforderungen an den Schallschutz regeln, um die
Vorgaben der Bauordnungen der Länder umzusetzen. Darüber hinaus-
gehende Schallschutzqualitäten sollten zwischen Vertragspartnern
privatrechtlich zu vereinbaren sein. Zudem forderten die Verbände,
dass die Vertretung der Interessen der Bau-, Wohnungs- und Immo-
bilienwirtschaft künftig angemessener durch Sitz und Stimme in den
Arbeitsausschüssen des DIN sichergestellt werden müsse.
Im Jahr 2005 wurden dann auch die Arbeitsausschüsse zur DIN 4109
neu gegliedert. In 17 Sitzungen wurde seitdem das Normenwerk
DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ erarbeitet. Neue europäische
Berechnungsvorgaben wie die DIN EN 12354 wurden berücksichtigt.
Problemfälle: Wohnungen mit kleinen Räumen
Im Jahr 2012 hatten sich jedoch die präziseren Berechnungsverfahren
als ungeeignet für Wohnungen mit kleinen Räumen erwiesen. Der bis
dahin verfolgte raumbezogene (nachhallzeitbezogene) Schallschutz ist
für diese Anwendung nicht zweckmäßig. Nach dringender Empfehlung
der Vertreter der Wohnungs-, Immobilien- und Bauwirtschaft wurden
die Anforderungen im Teil 1 umgestellt auf die bewährte bauteilbezo-
gene Schalldämmung. Der Einspruch von Vertretern der Akustiker und
Ingenieure erhielt keine Mehrheit.
Damit waren die Grundlagen des neuen Schallschutzwerkes gelegt
und eine grundlegende Erhöhung der Schallschutzanforderungen
verhindert worden. Im Jahr 2013 konnte der Normenentwurf vom DIN-
Ausschuss veröffentlicht werden. Im Jahr 2015 wurden in mehreren
Sitzungen die teils erheblichen Einsprüche bewertet.
Kompromiss
Letztlich wurde in der Sitzung des „Normenausschusses Bau-Arbeits-
schutz“ am 7. Dezember 2015 das komplette Normenwerk mit
Mehrheit verabschiedet. Zwar ist die Wohnungs- und Immobilienwirt-
schaft insbesondere mit einigen Nachweisregeln unzufrieden, da zu
befürchten ist, dass bei bewährten schweren Massivbaukonstruktionen
eine geringfügige Erhöhung des Anforderungsniveaus an die Luft- und
Trittschalldämmung eintritt. Aber die Norm ist auch ein Kompromiss
zwischen den Anforderungen der Wohnungs-, Immobilien- und Bau-
wirtschaft nach kostengünstigen Bauweisen und der Sicherung einer
zukunftsfähigen Bauqualität für die Nutzer. Die Vertreter der Akusti-
ker- und der Ingenieurverbände, die ein höheres Schallschutzniveau
für erforderlich halten, konnten dem nun erarbeiteten Normenwerk
zustimmen.
In Ergänzung zu der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ mit ihren
neuen Teilen wird zurzeit ein erhöhter Schallschutz in der DIN SPEC
91314 „Schallschutz im Hochbau – Anforderungen für einen erhöhten
Schallschutz im Wohnungsbau“ erarbeitet. Mit der Veröffentlichung ist
im Februar/März 2016 zu rechnen. Sofern im DIN eine Überarbeitung
des Beiblatts 2 zum erhöhten Schallschutz zur DIN 4109 weitergeführt
wird, soll die DIN SPEC 91314 als Beiblatt in das Grundlagenwerk
DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ eingehen.
NORMUNG
Siegfried Rehberg
Berlin
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