Controller Magazin 6/2018 - page 103

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CM November / Dezember 2018
Personendatenbank und die dort enthaltenen
Bonitätsinformationen zur Geschäftsführung va-
lide Auskünfte erteilen. Durch die Einbeziehung
von Informationen aus der Personendatenbank
kann in vielen Fällen ein Geschäftsabschluss er-
möglicht und sogar ein Warenkredit angeboten
werden, der ohne die Informationen der Aus-
kunftei nicht hätte vergeben werden können.
Durch die Einbeziehung von Informationen aus
der Schufa-Personendatenbank sind diese Wirt-
schaftsauskünfte zudem besonders trennscharf
in der Bewertung der Bonität eines Unterneh-
mens. Das mathematische Maß für Trennschär-
fe, der Gini-Koeffizient, beträgt für den Bonitäts-
index 3.0 der Schufa 64,5 Prozent und liegt da-
mit deutlich über den Werten des Wettbewerbs.
Dieser höhere Gini-Koeffizient ermöglicht
es, Unternehmen präziser einer positiven oder
negativen Risikogruppe zuzuordnen. Die Zuord-
nung zu einer weniger differenzierten, mittleren
Risikogruppe wurde reduziert. Der Bonitätsindex
ist außerdem eine wichtige Kennzahl für die
Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), die wiederum zur
Gesamtportfolio-Steuerung und zur Umsetzung
der Erfordernisse gemäß IFRS 9 herangezogen
wird. Die Auswirkungen der nach IFRS bilanzie-
renden Banken auf die zu finanzierenden und im
Rahmen von IFRS 9 zu bewertenden Forderun-
gen von Unternehmen bestehen hinsichtlich
Klassifizierung und Wertminderung.
Wissen, mit wem man
Geschäfte macht
Die regulatorischen Anforderungen nehmen
auch für Handelsunternehmen stetig zu. Die
Nichteinhaltung von Compliance-Regeln kann
für Unternehmen schnell zu hohen Bußgel-
dern oder sogar zum Verlust erwirtschafteter
Gewinne führen. Für den Controller gilt es
heute also nicht nur, die Liquidität des eigenen
Unternehmens zu kennen, er muss durch ent-
sprechende Maßnahmen zum Compliance-
Monitoring und -reporting auch Sanktions-
und Reputationsschäden vom Unternehmen
abwenden.
Durch die Vielzahl der zu prüfenden öffentlichen
Informationsquellen ist eine kontinuierliche,
manuelle Überprüfung kaum machbar. Mehrere
hundert nationale und internationale Listen
müssen täglich oder regelmäßig auf ihre Aktu-
alität hin überprüft werden. Die einzig effiziente
Möglichkeit liegt in einer automatisierten Vor-
abprüfung der verschiedenen Listen und einer
anschließenden Einzelfallprüfung bei konkreten
Verdachtsfällen.
Der Compliance Service der Schufa zum Bei-
spiel bietet ein Lizenzmodell, das Unterneh-
men bei der Erfüllung der regulatorischen An-
forderungen unterstützt und sich flexibel in
bestehende Systeme integrieren lässt. So
profitieren Controller von 100%iger Kalkula-
tionssicherheit und können im Compliance-
Bereich mit Fixkosten planen. Alle relevanten
und öffentlichen Listen (PEP-Listen, Sankti-
onslisten, Watchlists und Black Lists), national
und international, fließen in den Prozess ein
und sind zu jeder Zeit auf dem aktuellsten
Stand. Der Service unterstützt alle Geschäfts-
prozesse, sowohl im Risk-Management als
auch im Einkauf oder bei der Kundenakquise.
Alle kritischen Prüffälle werden separat aus-
gewiesen und können dann in Folgeprozessen
weiterverarbeitet werden. Digitale Prozesse
ermöglichen eine extrem hohe Performance
und reibungslose Abläufe.
Dipl.-Volkswirtin Grit Bantow
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