personalmagazin 9/2016 - page 78

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RECHT
_DATENSCHUTZ
S
eit dem 12. Juli 2016 besteht
nun eine gewisse Klarheit, wie
der Transfer von personenbe-
zogenen Arbeitnehmerdaten
in die Vereinigten Staaten von Ameri-
ka wieder mit angemessener Rechts-
sicherheit vonstatten gehen kann. Die
Europäische Kommission hat durch
Von
Nicolas Roggel
einen sogenannten „Angemessenheits-
beschluss“ erkannt: Die Vorgaben des
EU-US-„Privacy-Shield“ sorgen dafür,
dass den Datenschutzanforderungen
der Europäischen Union bei einem
Transfer personenbezogener Daten in
die Vereinigten Staaten von Amerika auf
angemessene Art und Weise Rechnung
getragen wird. Das vereinbarte Privacy
Shield kann somit angewendet werden.
Nach der Entscheidung des Euro-
päischen Gerichtshofs (EuGH) im
vergangenen Oktober zur „Safe-Harbor“-
Zertifizierung bestand eine erhebliche
Unsicherheit, wie beziehungsweise ob
überhaupt personenbezogene Daten aus
der Europäischen Union in die Vereinig­
ten Staaten transferiert werden durften.
Der EuGH hatte entschieden, dass das
Safe-Harbor-Abkommen zwischen der
EU hat Schutzschild aktiviert
ÜBERBLICK.
Nach Monaten der Verhandlung scheint der Transfer von Arbeitnehmer-
daten in die USA wieder sicher möglich. Eine nachhaltige Lösung ist dies jedoch nicht.
© VLADISLAV KOCHELAEVS / ADOBE STOCK
„Privacy Shield“: Ein Datenschutzschild als
Nachfolger des „Safe-Harbor“-Abkommens
soll den Datentransfer in die USA sichern.
personalmagazin 09/16
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