personalmagazin 06/2016 - page 72

72
RECHT
_
NEWS
personalmagazin 06/16
Vorschlag für Integrationsgesetz
J
etzt geht es flott: Bereits zwei Wochen nach dem Beschluss der Koali-
tionsspitzen, ein Integrationsgesetz anzugehen, steht der erste Refe-
rentenentwurf dazu. Wie so häufig fallen auch im Zusammenhang mit
diesem Gesetzesvorhaben die Stichworte „fordern und fördern“. Konkret
sollen die Vorschriften die Ausbildungsförderung verbessern sowie für
Rechtssicherheit beim Aufenthaltsstatus während und nach einer Aus-
bildung sorgen. Die sogenannte Vorrangprüfung ist ebenfalls Teil des
Gesetzes. Das behördliche Zustimmungsverfahren soll für drei Jahre aus-
gesetzt werden. Auch bereits im Eckpunktepapier angekündigte Sankti-
onen sind im gemeinsamen Entwurf von Arbeits- und Innenministerium
vorgesehen: Beispielsweise soll es die Verpflichtung zur Mitwirkung bei
der Integration und Wohnsitzzuweisungen geben.
Neun Monate Stillstand
NACHGELESEN
Kein Ruhmesblatt für Gerichte ist ein
Verfahren, in dem die Klägerin vor dem
Amtsgericht (AG) zunächst 3.800 Euro
gepfändete Vergütung verlangte — später
erweiterte sie ihre Klage um 3.000 Euro. Da
der Streitwert nun die 5.000-Euro-Marke
überschritt, stellte sich die Frage nach der
Zuständigkeit des AG. Die Klägerin verlangte
die Verweisung „an das zuständige Gericht
(Arbeits- oder Landgericht)“, der Startschuss
für eine Freifahrt durch den Zuständig-
keitsdschungel. Denn zunächst verwies das
AG an das Landgericht (LG). Dieses sandte
die Akten aber zurück, da es um gepfände-
ten Arbeitslohn ginge und vielleicht eher
das Arbeitsgericht (ArbG) zuständig sei. Das
AG nahm sich diesen Hinweis zu Herzen
und verwies daraufhin an das ArbG, was
jedoch erst nach mehreren Anläufen formell
wirksam gelang. Das ArbG wiederum sah
die Zuständigkeit beim LG und befragte das
Bundesarbeitsgericht (BAG). Das sprach
nun ein Machtwort: Die erste Verweisung
war bindend, das LG muss übernehmen.
Nach neun Monaten Zuständigkeitsgerangel
scheint nun eine Sachentscheidung nahe.
© DIGITAL VISION. / THINKSTOCKPHOTOS.DE
Das Integrations-
gesetz soll die
Eingliederung
von Asylbe-
werbern in den
Arbeitsmarkt
erleichtern.
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
++
Versorgungsbezüge
Das Zahlstellen-Meldeverfahren unterliegt einem ständigen Optimierungsprozess, auch aufgrund von Impulsen
aus der Praxis. Nun stehen weitere Änderungen an. Um das Meldevolumen zu reduzieren, werden die Meldungen zum „maximal beitrags-
pflichtigen Versorgungsbezug“ (VBmax) ab 2017 nur noch abgegeben, sofern die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschritten wird.
Dienstfahrrad
Auch wenn zunehmend dafür geworben wird: Noch ist die Gestellung von Elektro-Bikes, die durch Gehaltsumwandlung
finanziert werden können, durch den Arbeitgeber die Ausnahme. Dennoch: Bereits seit einigen Jahren existiert ein Verwaltungserlass, der
die Anwendung der vom Pkw bekannten Ein-Prozent-Regelung auch für (Elektro-)Fahrräder erlaubt.
Bestandsprüfung
Anstatt, wie ursprünglich geplant, jede Meldung, die nicht mit dem Bestand der Krankenkasse oder des Rentenver-
sicherungsträgers übereinstimmt, rigoros abzuweisen, wird nun das Verfahren neu aufgesetzt. Die Krankenkassen sollen Fehlermeldungen
in Absprache mit dem Arbeitgeber verändern – und diese zusätzlich maschinell informieren. Gestartet wird ab 2017 im AAG-Verfahren.
NEWS DES MONATS
1...,62,63,64,65,66,67,68,69,70,71 73,74,75,76,77,78,79,80,81,82,...92
Powered by FlippingBook