Immobilienwirtschaft 12-1/2016 - page 19

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Rahmenbedingungen vonAnfang an allen
Beteiligten klar“, sagte sie anlässlich des
20-Jahr-Jubiläums der SoBoN.
ANGST VOR EIGENER COURAGE
Doch wäh-
rend die Bauträger in München mit der
Regelung offenbar leben können, ist das in
anderen Teilen der Republik nicht der Fall.
„Eine Quote von 50 Prozent – wie in Frei-
burg – ist viel zu hoch bemessen“, kritisiert
Sigrid Feßler, Verbandsdirektorin des vbw
Verband baden-württembergischerWoh-
nungs- und Immobilienunternehmen.
„Insgesamt“, so Feßler, „scheint es
naheliegend, dass die Quotenregelungen
der Städte Investoren eher abschrecken
als anziehen. Damit unterbleibt oder ver-
zögert sich dringend benötigter Neubau.
Das kann eigentlich nicht im Sinne der
Städte und ihrer wohnungssuchenden
Bürger sein.“
In Freiburg ist nicht die Quote an sich
neu, sondern lediglich deren Höhe. Be-
reits vor dem diesjährigen Beschluss galt
nämlich die Vorgabe, dass bei der Schaf-
fung von neuem Baurecht 30 Prozent der
entstehenden Wohnungen gefördert sein
mussten. Damit waren sowohl geförderte
Miet- als auch geförderte Eigentums-
wohnungen gemeint. Das ist seit diesem
Frühjahr anders: „Nunmehr sind bei der
50-Prozent-Quote ausschließlich geför-
derte Mietwohnungen zulässig“, erklärt
Rathaussprecherin Edith Lamersdorf. Da-
bei zeigt sich die Stadt kompromissbereit:
Bei zwei Baugebieten hat der Gemeinde-
rat einer Abweichung von der Quote zu-
gestimmt, weil die Planungen schon weit
vorangeschritten waren. Mehr noch, die
Ausnahme scheint zur Regel zu werden:
ImNovember beschloss der Gemeinderat
erneut bei einemBauvorhaben die 50-Pro-
zent-Regel nicht anzuwenden.
Für Aufregung sorgte 2011 auch die
Einführung des Stuttgarter Innenentwick-
lungsmodells (SIM). Das 2014 überarbei-
tete SIM legt eine 20-Prozent-Quote fest,
sofern neues Planungsrecht zugunsten
einer höherwertigen Nutzung geschaffen
wird. Die Vorgaben sind dabei sehr de-
tailliert: Die erste geförderte Wohnung
wird fällig, sobald das Bauvorhaben 450
Quadratmeter Geschossfläche umfasst.
Ab 1.350 Quadratmeter Geschossfläche
muss die erste Sozialmietwohnung er-
richtet werden. Stuttgart kennt nämlich
zwei Förderwege für Mietwohnungen:
Sozialmietwohnungen, für die die Miete
höchstens 7,50 Euro pro Quadratmeter
betragen darf, und (ebenfalls geförderte)
Mietwohnungen für mittlere Einkom-
mensbezieher, die 8,50 Euro (in Innen-
stadtlagen neun Euro) pro Quadratmeter
kosten dürfen.
Im Ausnahmefall darf der Projektent-
wickler die geförderten Wohnungen auch
an anderer Stelle errichten – dann erhöht
sich die Quote aber von 20 auf 30 Prozent.
Sogar 50 Prozent geförderte Wohnungen
müssen entstehen, wenn das Baugrund-
stück der Stadt gehört. Klingt kompliziert,
„ist aber händelbar“, wie Marco Bosch
sagt, der Vorstandsvorsitzende des Vereins
IWS Immobilienwirtschaft Stuttgart. Es
seien aber noch zu wenige Projekte unter
den Vorgaben des SIM realisiert wor-
SUMMARY
»
Immer mehr deutsche Großstädte
verlangen von Projektentwicklern, einen bestimmten Anteil an Sozialwohnungen zu errichten,
sofern für das Projekt ein Bebauungsplan aufgestellt wird.
»
Die höchste Quote hat Freiburg
mit 50 Prozent geförderter Mietwohnungen. In München
sind es 30 Prozent, in Berlin 25 Prozent. Düsseldorf verlangt neben 20 Prozent geförderten Mietwohnungen zusätzlich 20 Prozent günstige (aber nicht
geförderte) Wohnungen.
»
Vertreter der Immobilienbranche
sehen in solchen Modellen ein Investitionshemmnis. Bei klaren, für alle nachvollzieh-
baren Regelungen hält sich der Protest jedoch in Grenzen.
»
Ungelöst bleibt
bei allen diesen Modellen das Problem hoher Grundstückspreise.
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Stellt München und Köln locker in
den Schatten: Freiburg (Bild oben)
hat die höchste Quote für Sozialwoh-
nungen bei Neubauprojekten.
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