DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 5/2016 - page 71

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ist die Lagerung und Entsorgung von Bauschutt
und anderenMaterialien, verbundenmit einer fir-
mengenauen Zuordnung, sodass eine transparente
Abfall-Weiterberechnung möglich ist.
Verbindliches Logistikhandbuch
In einem Logistikhandbuch sollten Rechte und
Pflichten der ausführenden Firmen sowie des
Baulogistikers festgeschrieben werden, da trotz
unterschiedlicher Leistungen alle Unternehmen
auf der Baustelle die gleichen Rahmenbedingun-
gen vorfinden sollten. Es ist ebenso Vertragsbe-
standteil wie das Leistungsverzeichnis, die Bau-
stellenordnung oder beim Bauen im bewohnten
Zustand eine Vereinbarung, wie sich Handwerker
auf der Baustelle zu verhalten haben.
Baulogistiker können darüber hinaus beauftragt
werden, mit einer Sicherheitsfirma auf der Bau-
stelle präsent zu sein, um Zugangskontrollen
durchzuführen, Diebstahl und Vandalismus sowie
illegale Beschäftigung zu unterbinden.
Juristische Aspekte
Auch juristische Aspekte müssen berücksichtigt
werden. So gehören in das Logistikhandbuch auch
Strafen bei Fehlverhalten – etwa Schadenser-
satzansprüche, wenn ein LKW nicht im avisierten
Zeitfenster das Material liefert und es zu Zeit-
verzögerungen bei den Abläufen kommt. Dabei
sollte fixiert werden, dass die Firma, welche die
Verzögerung zu verantworten hat, eine festgeleg-
te Summe zu entrichten hat. Es kann auch verein-
bart werden, juristische Streitigkeiten mit einer
Schlichtung klären zu müssen (Schiedsvereinba-
rung), bevor der Weg zumGericht beschritten und
möglicherweise eine vorübergehende Stilllegung
der Baustelle nötigwird. Zu einemprofessionellen
Management gehören ferner Vereinbarungen zum
Umgangmit Mietminderungen aufgrund von Bau-
lärm oder anderen Störungen im Mietgebrauch,
mit welchen sich die Eigentümer von benachbar-
ten Wohnungen konfrontiert sehen können. Hier
sollte es einen Ansprechpartner für betroffene
Vermieter geben.
Überschwenkrechte von Baukränen
Ferner sind beimEinrichten innerstädtischer Bau-
stellen Nachbarschaftsrechte zu beachten.
Ein häufiger Streitpunkt sind Überschwenkrechte
der Baukräne über Nachbargrundstücke. In den
meisten Landesbauordnungen ist geregelt, dass
Anrainer Einwände geltend machen können, falls
ein Kran ihr Gebäude überschwenkt. Die Recht-
sprechung geht davon aus, dass eine Beeinträch-
tigung bestehen kann, wenn der Ausleger des
Krans in einemAbstand vonweniger als 25moder
(unabhängig von der Höhe) mit Lasten versehen
ist, die Nachbargrundstücke zeitweise überragen.
Gemäß z. B. der hessischen Bauordnung sind die
Nachbarn detailliert über die geplante Errichtung
eines Krans zu informieren und haben dann zwei
Wochen Zeit, Bedenken geltend zu machen. Diese
Abwehrrechte sind etwa der Angst vor herabfal-
lendem Material sowie herabtropfendem Wasser
oder Öl geschuldet. Widersprechen Anwohner,
muss geprüft werden, ob der Kran nur an der ge-
planten Stelle errichtet werden kann oder ob durch
einen höheren Kran oder andere Transportmittel
Abhilfe geschaffen werden kann. Sind mehrere
Kräne im Einsatz, sollten alternativ Nadelkräne
eingesetzt werden, deren Ausleger nach oben
gezogen werden können. Sie benötigen weniger
Platz und aufgrund ihres geringeren Radius ist die
Nachbarschaft weniger betroffen.
Im Rahmen des Baustellenmanagements sollten
Messgeräte für Erschütterungen und Lärm auf-
gestellt werden. Gibt es Streitigkeiten mit Nach-
barn, können die Bauherren zeigen, ob Grenzwerte
überschritten wurden.
Auch eine professionelle Baustellenlogistik kann
nicht garantieren, dass die Bauzeit eingehalten
wird; Verzögerungen ausführender Firmen können
nicht ausgeschlossenwerden. Sehrwohl aber trägt
sie dazu bei, Rückstände frühzeitig zu erkennen und
die Abläufe daraufhin flexibel anzupassen.
Abfallprodukte und Bauschutt
werden auf der Baustelle zentral
gesammelt
Die Anlieferung der
Baumaterialien muss
„just in time“ koordi-
niert werden
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