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PRAXISRATGEBER
_MARKTBETRACHTUNG
Es wurde bislang durch den Gesetzge-
ber nicht festgelegt, welche Bestandtei-
le der Vergütung eines vergleichbaren
Stammmitarbeiters in die Berechnung
für eine Bezahlung nach Equal Pay mit
einbezogen werden müssen. Dies wird
in der Praxis dazu führen, dass sowohl
der Personaldienstleister als auch seine
Kundenunternehmen erhebliche ad-
ministrative Aufwände haben werden,
um zu erheben und möglichst sicher
zu identifizieren, was im Einzelfall das
Equal Pay ist. Echte Sicherheit, dass
man alles richtig gemacht hat, wird es
aber nicht geben.
personalmagazin:
Und wie stehen Sie zur
Überlassungshöchstdauer?
„Werden uns neu ausrichten“
INTERVIEW.
Was die AÜG-Reform für die Branche der Personaldienstleister bedeutet,
wo diese heute steht und was künftig auf sie zukommt, erklärt Bénédicte Autem.
personalmagazin:
Der Gesetzgeber greift
mit der aktuellen Reform erneut regulie-
rend bei der Arbeitnehmerüberlassung
ein. Überlassungshöchstdauer, Equal Pay
und Kennzeichnungspflicht: An welchen
Neuregelungen werden Sie voraussicht-
lich am meisten zu knabbern haben?
Bénédicte Autem:
Am meisten beschäftigt
uns sicherlich, dass es ganz grund-
sätzlich erheblich schwieriger wird,
die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Unique genießt einen hervorragenden
Ruf in der Personaldienstleistungsbran-
che. Dies hängt sicherlich damit zu-
sammen, dass sich unsere Kunden auf
die Qualität unserer Dienstleistungen
verlassen können. Wir bieten ein fai-
res Preis-Leistungs-Verhältnis. Qualität
und Verlässlichkeit bedeuten für uns in
diesem Zusammenhang aber auch, dass
wir die geltenden Gesetze und Bestim-
mungen einhalten. Genau in diesem
Punkt sehe ich immer noch einen der
wesentlichen Kritikpunkte an der Ge-
setzesreform: Was genau unter „Equal
Pay“ zu verstehen ist, ist nicht definiert.
BÉNÉDICTE AUTEM
ist Vorsitzende der Ge-
schäftsführung der Unique Personalservice
GmbH – Member of USG People.
Autem:
Es ist uns wichtig, dass unsere
Mitarbeiter zufrieden sind und gerne
bei uns und für unsere Kunden arbei-
ten. Daher steht bei Unique immer der
Mensch im Mittelpunkt. Dazu gehört
neben der Bezahlung von fairen Löh-
nen aber auch Perspektive, Sicherheit
und vor allem Vertrauen. Das Erreichen
einer möglichen, nennen wir es Equal-
Pay- oder Höchstüberlassungsgrenze,
wird in der Praxis jedoch dazu führen,
dass Mitarbeiter ihre aktuellen Einsätze
beenden und in neue Einsätze wechseln
müssen. Damit wird oft in Verbindung
stehen, dass erreichte Zuschlagsstu-
fen, also ein höherer Lohn, nicht mehr
gezahlt werden können. Es wird eine
Mammutaufgabe für uns werden, un-
sere Mitarbeiter in solchen Situationen
– immer wieder – zu motivieren und
sicherzustellen, dass sie nicht das Ver-
trauen in uns als Arbeitgeber verlieren.
personalmagazin:
Ein Ziel der neuen
Reform soll laut Gesetzgeber sein,
die Arbeitnehmerüberlassung an der
Kernfunktion, nämlich dem flexiblen Per-
sonaleinsatz, zu orientieren. So schreibt
es die Regierung in der Gesetzesbegrün-
dung. Erreichen die im Gesetz veranker-
ten Änderungen dieses Ziel?
Autem:
Nein, im Gegenteil: Die Gesetzes-
novelle wird sich voraussichtlich kontra-
produktiv auf die Flexibilität auswirken.
Es wird Kunden geben, deren Projekt
nach 18 Monaten noch nicht vorüber
ist und sie dennoch – qua Gesetz – auf
bewährte und qualifizierte Mitarbeiter
verzichten müssen. Das wird Frustra-
tion bei allen Beteiligten schaffen, auf
„Die Gesetzesnovelle
wird sich voraussicht-
lich kontraproduktiv auf
die Flexibilität auswir-
ken. Das dürfte Frustra-
tion bei allen Beteiligten
schaffen.“
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