personalmagazin praxisratgeber unique 1/2017 - page 5

01/17 personalmagazin
5
Eine Sonderveröffentlichung von Personalmagazin und Unique Personalservice.
Erweiterung der Überlassungs-
höchstdauer
• auf 6 Monate (1985)
• auf 9 Monate (1994)
• auf 12 Monate (1997)
• auf 24 Monate (2002)
1985 -
2002
Rahmenbedingungen anpassen kann.
Sie sind eine Antwort für Unternehmen
und Mitarbeiter auf den Vorwurf der zu
geringen Vergütung in der Branche.
Das System der Tarifverträge für
Branchenzuschläge ist recht komplex.
Die Einführung sowie die ständige An-
wendung war und ist ein Kraftakt für
Personaldienstleister. Heute sind die
Branchenzuschläge jedoch ein verbrei-
tetes Mittel, das sich etabliert hat. Und:
Das Instrument führt nicht nur zu einer
besseren Bezahlung der Zeitarbeitneh-
mer. Es bewirkt auch, dass für Einsatz-
unternehmen der Zeitarbeitnehmer
selbst mehr in den Mittelpunkt rückt.
Dennoch: Trotz allen positiven Bemü-
hens und trotz aller Anpassungen war
die Zeitarbeit erneut in den Fokus der
Berliner Politik geraten. Zwar formierte
sich auch Widerstand gegen die Reform-
vorschläge. Viele Experten kritisierten
jedoch hauptsächlich den zunächst vor-
gesehenen Kriterienkatalog zum Thema
„Werkvertrag“ beziehungsweise zur De-
finition des Arbeitsverhältnisses. In der
Abwägung fürchteten viele Gegner des
Gesetzes die Gefahr einer Regulierung
in diesem Bereich wohl mehr als eine
Veränderung der Zeitarbeitsregeln.
Nun sind sie also umgesetzt: die Vor-
schriften zu Equal Pay nach neun Mona-
ten, zur Überlassungshöchstdauer nach
18 Monaten, zur Kennzeichnungs- und
Konkretisierungspflicht, et cetera (die
Änderungen in der Übersicht ab Seite 8).
Ähnlich wie die Branchenzuschläge brin-
gen auch diese Änderungen einen enor-
men Komplexitätsgrad mit sich, mit dem
Personaldienstleister und Einsatzunter-
nehmen umgehen müssen. Es ist noch ein
wenig Zeit zur Vorbereitung, gelten die
Regeln doch erst ab April 2017. Diese Zeit
gilt es jedoch zu nutzen, bevor Ende Sep-
tember 2018 erstmals die Überlassungs-
höchstdauer zum Thema wird.
Zwischenzeitlich haben Personal-
dienstleister zwar Erfahrung mit Verän-
derungen. Insofern muss ihnen in diesem
Fall – wie schon bei den Einschnitten der
vergangenen Jahre – im Kern auch nicht
bange sein. Dennoch bleibt die Umset-
zung der Regeln eine kernige Aufgabe.
Reform stützt Branchenzuschläge
Genauer betrachtet zeigt die Regierung
in der AÜG-Reform aber auch, dass die
Zeitarbeitsbranche zum Beispiel mit
dem Thema Branchenzuschläge auf
dem richtigen Weg ist. Das Gesetz selbst
fördert nämlich die weitere Verbreitung
der Branchenzuschläge durch ein dop-
peltes Privileg: In den Branchen mit
entsprechenden Zuschlägen kann – bei
entsprechenden tariflichen Regelungen
– Equal Pay erst nach 15 statt bereits
nach neun Monaten greifen. Zudem ist
eine erhebliche Erleichterung für die
Berechnung von Equal Pay vorgesehen
(mehr dazu ab Seite 14).
Auch wenn sie inhaltlich für eine Zä-
sur sorgen wird: Rein zeitlich passt die
AÜG-Reform nicht in das anfangs skiz-
zierte Jahreswechsel-Bild, gelten die
neuen Regeln ja „erst“ ab April. Ob aber
Januar oder April, bei Dienstleistern und
Unternehmen herrscht vielmehr die
Sehnsucht vor, sich in den kommenden
Jahren nicht wieder an andere gesetz-
liche Vorgaben anpassen zu müssen.
Die aktuellen Herausforderungen
und Lösungsansätze haben wir auf den
nächsten Seiten zusammengefasst.
Arbeitnehmerüberlassungs-
gesetz tritt in Kraft
• 3 Monate Überlassungshöchstdauer
• Arbeits- und sozialversicherungsrecht-
licher Mindestschutz für Zeitarbeiter
Gesetzliche Erlaubnispflicht
1972
Hartz-Reformen
2003
• Keine zeitliche Be-
schränkung der Über-
lassungsdauer mehr
• Equal-Treatment-Grund-
satz, Abweichung über
Tarifverträge möglich
Weitere AÜG-Reformen
Aktuelle AÜG-Reform
• Umsetzung EU-Leiharbeitsrichtlinie
• Abschaffung Drehtür-Effekt
• AÜG auch auf nicht gewerbsmäßige
Arbeitnehmerüberlassung anwendbar
• Equal Pay nach neun Monaten
• Überlassungshöchstgrenze von 18 Monaten
• Kennzeichnungspflichten
• Verbot der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung
• Mindestlohn auf tarifvertrag­
licher Basis steigt auf 8,50 Euro
(West)/7,86 Euro (Ost)
• Allgemeine (allgemeinverbindliche)
Lohnuntergrenze
• Einführung Branchenzuschläge
2011
2014
2017
2012
© KHVOST / THINKSTOCKPHOTOS.DE
1,2,3,4 6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,...20
Powered by FlippingBook