personalmagazin praxisratgeber unique 1/2017 - page 3

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EDITORIAL
01/17 personalmagazin
Eine Sonderveröffentlichung von Personalmagazin und Unique Personalservice.
INHALT
VERLAG
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Munzinger Straße 9,
D-79111 Freiburg
Kommanditgesellschaft, Sitz und Registergericht Freiburg,
HRA 4408
Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH,
Sitz und Registergericht Freiburg, HRB 5557; Martin Laqua
Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe
Geschäftsführung: Isabel Blank, Markus Dränert, Jörg Frey,
Birte Hackenjos, Randolf Jessl, Markus Reithwiesner, Joachim
Rotzinger, Dr. Carsten Thies
Steuernummer: 06392/11008
USt-ID: DE 812398835
REDAKTION
Reiner Straub (Herausgeber), Michael Miller
ABONNENTEN-SERVICE UND VERTRIEB
E-Mail:
l. 0800 5050445 (kostenlos)
ANZEIGEN
Klaus Sturm, Tel. 0931 2791-733
E-Mail:
GRAFIK/LAYOUT
Ruth Großer
DRUCK
Konradin Druck GmbH, Kohlhammerstraße 1-15, 70771
Leinfelden-Echterdingen
TITELBILD
wildpixel/thinkstockphotos.de
VERBREITUNG
Der Praxisratgeber ist eine gemeinsame Sonder­
veröffentlichung von Personalmagazin und der Unique Personalservice
GmbH. Er ist der Ausgabe Januar 2017 des Personalmagazins beigehef-
tet. Aktuelle Information zu den Zeitschriften- und Online-Angeboten
der Haufe-Gruppe finden Sie unter:
IMPRESSUM
04 Branche bleibt flexibel
Durch die neue AÜG-Reform muss
die Zeitarbeitsbranche erneut ihre
Anpassungsfähigkeit beweisen
06 „Werden uns neu ausrichten“
Was die neue AÜG-Reform für Per-
sonaldienstleister bedeutet und was
künftig auf sie zukommt, erklärt
Bénédicte Autem von Unique Perso-
nalservice
08 Die Änderungen auf einen Blick
Welche neuen Vorschriften und
Konsequenzen die AÜG-Reform für
Personaldienstleister und Einsatz-
unternehmen bringt
12 Auf Ausnahmen hinwirken
Wie Zeitarbeitnehmer länger als die
nun vorgeschriebenen 18 Monate
im Betrieb bleiben können
14 An einem Strang ziehen
Die neuen Equal-Pay-Regelungen
werden für Mehraufwand sorgen,
auch bei Unternehmen
16 Mehr Komplexität, mehr Risiko
Nach der AÜG-Reform könnten Un-
ternehmen versucht sein, auf Werk-
verträge zu setzen. Ein Blick auf die
Kriterien zeigt, dass deren korrekte
Anwendung jedoch komplex bleibt
die Einführung der Branchenzuschläge im Jahr 2012 bedeutete eine
tiefgreifende Veränderung für die Zeitarbeit. Worauf es damals
ankam, haben wir in einem Praxisratgeber mit unserem Partner
Unique Personalservice aufgearbeitet. Jahre später steht nun mit der
beschlossenen Reform des
Arbeitnehmerüberlassungs­
gesetzes erneut ein einschnei-
dender Wandel vor der Tür:
Ab April gelten komplexe
Vorschriften, die Branche
und Kunden schwer beschäf-
tigen werden. Mehrkosten
und Mehraufwand sind zu
befürchten. Grund genug, er-
neut in einem Praxisratgeber
gemeinsam mit Unique die
Änderungen durch die Reform sowie Lösungen zu skizzieren.
Um die neuen Pflichten zu erfüllen, müssen Dienstleister und Unter-
nehmen zusammenrücken und einen engeren Austausch pflegen. Die
Dienstleister sind auf mehr Informationen angewiesen, etwa zur Lohn-
struktur bei Equal Pay. Gelingt dies, können beide Seiten die heutigen
Sorgen – die denen von 2012 ähneln – hinter sich lassen.
Michael Miller, Redaktion Personalmagazin
Liebe Leserinnen und Leser,
„Um die
neuen
Pflichten
zu erfüllen,
müssen
Dienstleister und Unter-
nehmen einen engeren
Austausch pflegen.“
Michael Miller, Redaktion Personalmagazin
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