WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 23/2019 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5582
BGH zur Eigenbedarfskündigung bei Härtefall
ZAHL DER WOCHE
Millionen junge Frauen im Fußballalter
von 15 bis 34 Jahren leben in Deutsch-
land. 11 von ihnen werden Deutsch-
land bei der achten Fußballweltmeis-
terschaft der Frauen in Frankreich, die
am 7. Juni startet, auf dem Rasen ver-
treten. Deutschland trifft am 8. Juni im
ersten Vorrundenspiel der Gruppe B auf
China. Zum Vergleich: In China bestand
die potenzielle Auswahl unter rund
194 Millionen Frauen im Fußballalter.
Die günstigeren Voraussetzungen für
viele gute Fußballspielerinnen hat somit
China, aber Fußball lässt sich wohl nicht
allein mit Bevölkerungsstatistik erklä-
ren: So gewannen die deutschen Fuß-
ballspielerinnen bereits zweimal die
WM, während Chinas bislang erfolg-
reichstes Turnier 1999 mit dem zweiten
Platz endete. Insgesamt 24 National-
mannschaften werden zunächst in der
Gruppenphase in sechs Gruppen und
danach im K.-o.-System gegeneinander
antreten. Am 7. Juli stehen sich zwei
Teams im Finale in Lyon gegenüber, um
den neuen Weltmeister zu ermitteln.
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Die wichtigsten Zahlen aus der aktuellen Jahresstatistik des Spitzen-
verbandes der Wohnungswirtschaft GdW – unter anderem zu Inves-
titionen, Mieten, Bau- und Energiepreisen sowie aktuelle politische
Forderungen – werden auf der diesjährigen Jahrespressekonferenz am
Montag, 17. Juni 2019 um 10:00 Uhr beim GdW in der Klingelhöferstr.
5, in Berlin-Mitte präsentiert.
(burk/schi)
Journalisten können sich zur Pressekonferenz per E-Mail anmelden:
Recht so
„In der medialen Öffentlichkeit wurde die Entscheidung mit Spannung
erwartet. Im Kern hat das Urteil aber keine neuen Grundsätze aufgestellt,
sondern im Rahmen der interessengerechten Abwägung zwischen Eigen-
tum und Härtefall zu einer besseren Sachaufklärung durch die Vorinstanz
gemahnt. Offenbar hat sich die Vorinstanz nur ein oberflächliches Bild
verschafft, was der Bedeutung des Falls nicht gerecht wurde. Wird aber
der Sachverhalt sorgfältig aufgearbeitet, so sollte vollkommen außer Frage stehen,
dass derjenige weniger schutzwürdig ist, der mit dem Ziel der Eigenbedarfskündigung
eine Wohnung kauft und bereits zum Zeitpunkt des Wohnungserwerbs mit Bestehen
von Härtegründen rechnet. Dies hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 9. Mai 2018
(Az: 64 S 176/17) ebenfalls nochmal klargestellt.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 22. Mai 2019 (Az: VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17) hat sich der Bun-
desgerichtshof (BGH) in zwei Fällen mit der Frage der sogenannten Härtefallklausel bei
Eigenbedarfskündigung beschäftigt. Betroffen war unter anderem eine über 80 Jahre alte
Mieterin mit Demenzerkrankung. Der BGH meinte, dass, wenn der betroffene Mieter für
den Fall eines erzwungenen Wohnungswechsels substantiiert – also „nachvollziehbar“ –
schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend macht, sich dann die Gerichte bei Fehlen
eigener Sachkunde regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und nicht nur
an der Oberfläche haftendes Bild davon zu beschaffen haben, welche gesundheitlichen
Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind. Dies haben die Vorinstanzen
unterlassen, so dass der Senat die Angelegenheit nicht entschieden hat, sondern an die
Vorinstanz zurückverwies.
17. Juni 2019, Berlin
Jahrespressekonferenz:
Daten und Fakten der GdW-Unternehmen
Die Jahrespressekonferenz findet im Haus der Wohnungswirtschaft statt.
Foto: Torsten George
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