WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 23/2019 - page 2

Mietschulden im Jahr 2018 um 3,8 Prozent
angestiegen – von 479 Millionen Euro auf
497 Millionen Euro. Das zeigt die Überschul-
dungsstatistik des Statistischen Bundesam-
tes, in die alle Angaben von bundesweit
1.450 Schuldnerberatungsstellen einflie-
ßen. Allerdings sind Mietschulden nicht die
Hauptquelle der Schuldenproblematik Über-
schuldeter. In Relation zu den durchschnitt-
lichen Gesamtschulden von Ratsuchenden
der Schuldenberatungsstellen machten die
Mietschulden lediglich einen Anteil von
drei Prozent aus. Auf Ratenkredite sowie
Dispositionskredite entfallen beispielsweise
im Schnitt 34 Prozent der Gesamtschulden-
summe Überschuldeter.
Der Rückgang der Mietschulden bei den
GdW-Unternehmen über die vergangenen
Jahre ergibt sich unter anderem aus dem
aktiven und sozialen Vermietungs- und
Mietschuldenmanagement sowie eigenen
Beratungs- und Betreuungsangeboten der
Wohnungsunternehmen für säumige Zah-
ler. Darüber hinaus besteht eine vielfältige
Zusammenarbeit mit öffentlichen Schuld-
nerberatungs- und sozialen Einrichtungen.
So arbeiteten die Unternehmen darauf hin,
dass Mietrückstände gar nicht erst dauer-
haft entstehen.
Die westdeutschen GdW-Unternehmen
führten zum Jahresende 2018 rund 143
Millionen Euro Mietschulden in ihren
Büchern, die ostdeutschen rund 150 Milli-
onen Euro. Diese Daten und Fakten gehen
aus der aktuellen Jahresstatistik der GdW-
Wohnungswirtschaft hervor.
(burk/schi)
BUNDESPOLITIK
Fortsetzung von Seite 1
Verbändeanhörung beim Gebäudeenergiegesetz gestartet
Berlin – Vor der Sitzung des Klimakabinetts ist das seit Monaten auf Eis liegende Gebäudeenergiegesetz (GEG) in die
Verbändeabstimmung gegangen. Eine Einigung innerhalb der Bundesregierung steht dabei noch aus. Ein Beschluss vor
der Sommerpause ist ausgeschlossen. Es wirkt wie eine Replik auf das Vorpreschen von Bundesumweltministerin Svenja
Schulze (SPD) beim Klimaschutzgesetz: Kurz vor der Sitzung des Klimakabinetts haben das Bau- und das Wirtschaftsres-
sort die Verbändeabstimmung zum GEG gestartet, obwohl es innerhalb der Bundesregierung noch keine Einigung gibt.
Tatsächlich war mit diesem Schritt jedoch für Ende Mai gerechnet worden. Auch in den Regierungsfraktionen gab es da-
her dem Vernehmen nach keine Überraschung über die Einleitung der Konsultation.
Um das Vorhaben an sich gibt es seit Mona-
ten Streit in der Bundesregierung, unter
anderem weil das Umweltressort schärfere
Effizienzvorgaben fordert. Die soll es aber
nach Meinung von Bau- und Wirtschafts-
ressort nicht geben.
„Die seit 1. Januar 2016 geltenden ener-
getischen Anforderungen der Energieein-
sparverordnung an Neubau und an den
Bestand, einschließlich der Nutzungspflich-
ten nach dem Erneuerbare-Energien-Wär-
megesetz, werden beibehalten“, heißt es
im Anschreiben zur Anhörung, das ener-
gate vorliegt. Beide Ressorts verweisen auf
die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.
Offene Fragen bei den Primärenergie-
faktoren
Zu den noch nicht abgestimmten Punk-
Hier lesen Sie jede Woche aktuelle Energie-
Meldungen unseres Medienpartners
energate
– Fachmedium für Energiethemen
ENERGIENACHRICHTEN
ENERGIE
Dachaufstockungen sind ein Baustein für mehr bezahlbaren Wohnungsbau
Berlin – „In Deutschland mangelt es aufgrund der stark steigenden Wohnraum-Nachfrage besonders in Ballungsgebie-
ten an bezahlbarem Wohnraum. Dachaufstockungen können ein wichtiges Element sein, um für mehr Wohnraum zu
sorgen“, erklärte Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, bei ei-
ner öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 5. Juni 2019. „Dies umso mehr, als die Grundstücke dann schon
vorhanden sind. Aufstockungen allein lösen aber das Problem nicht. Eine vorausschauende Baulandpolitik der Kommu-
nen ist weiter unverzichtbar.“
Auch wenn das rein rechnerische Potenzial
für Dachaufstockungen deutlich über dem
tatsächlich realisierbaren Bauvolumen liegt
- die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Vorteile liegen auf der Hand: Aufstockun-
gen bestehender Gebäude können einen
entscheidenden Beitrag zur Lösung der
Wohnungsnot vor allem im innerstädtischen
Bereich leisten. Das Wohnangebot im Quar-
tier wird verbreitert, was die soziale und
demografische Mischung begünstigt. Ener-
getisch optimierte Aufstockungen verbes-
sern zudem die Energieeffizienz des gesam-
ten Hauses – ein wesentlicher Aspekt mit
Blick auf die Erreichung der Klimaziele 2050.
Zudem wird so barrierearmer und qualitäts-
voller Wohnungsbau vorangebracht. Auch
fallen keine Grundstückskosten an, es wird
kein zusätzliches Bauland benötigt und
Grünflächen bleiben unversiegelt.
Um das große Potenzial von Gebäudeauf-
stockungen zu heben, gilt es, baurechtlich
und wirtschaftlich günstige Rahmenbe-
dingungen auf kommunaler, Landes- und
Bundesebene zu gestalten. So sollten bei-
spielsweise die derzeitigen Regelungen zu
Abstandsflächen und Ausgleichsmaßnah-
men, zu Stellplatzpflichten und zum Brand-
schutz flexibler gestaltet werden, damit
Bauherren nicht entmutigt, sondern dazu
ermuntert werden, Wohnraum durch Auf-
stockungen und Dachausbauten zu schaf-
fen. Es braucht wirtschaftliche Anreize,
damit der mit Dachaufstockungen verbun-
dene Mehraufwand bei der Planung und
Ausführung zumindest teilweise kompen-
siert werden kann.
Erst kürzlich hatte eine Studie der TU Darm-
stadt und des Pestel-Instituts ergeben, dass
sich bundesweit 560.000 Wohneinhei-
ten allein durch die Dachaufstockung und
Umnutzung von Bürokomplexen und Ver-
waltungsgebäuden erreichen lassen würden.
Weitere 400.000 zusätzliche Wohnungen
könnten auf den innerstädtischen Flächen
der zwanzig größten Lebensmittelmarkt- und
Discounterketten stehen. Auf diesem Weg
lässt sich auch die städtebauliche Qualität
insgesamt weiter verbessern.
(burk/schi)
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