WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 26/2019 - page 2

BUNDESPOLITIK
chen Bemessungsgrundlage zu erwirken,
soll dagegen nicht gelten. Damit würden
Wohnungsbestände entlastet, die höhere
Mieten als die Durchschnittsmiete haben.
Belastet werden dagegen die Wohnungs-
bestände, die niedrigere Mieten als die
Durchschnittsmiete aufweisen. Damit
sind vor allem die Wohnungsbestände der
GdW-Mitglieder benachteiligt, da sie die
Garanten für das bezahlbare Wohnen in
Deutschland sind. Deswegen fordert die
Wohnungswirtschaft weiterhin Nachbesse-
rungen am Bundesmodell: Die Bodenwerte
müssen aus der Berechnung für die Grund-
steuer raus. Außerdem dürfen nicht ein-
zelne Eigentümergruppen durch eine ver-
ringerte Steuermesszahl bevorzugt werden.
Stattdessen muss der Nachweis tatsächlich
niedrigerer Mieten als Grundlage für die
Grundsteuer dienen.“
Immobilienwirtschaft begrüßt
geplante Grundgesetzänderung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobili-
enwirtschaft Deutschland (BID) appellierte
an Bundestag und Bundesrat, die Reform
der Grundsteuer nun zügig zu verabschie-
den. Die BID begrüßt dabei die ebenfalls
beabsichtigte Grundgesetzänderung zur
verfassungsrechtlichen Sicherstellung der
Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
„Das ist die Chance für die Länder, zumin-
dest auf Landesebene ein einfaches und
bürokratiearmes Flächenmodell zu instal-
lieren. Aus Sicht der BID sollten sich die
abweichenden Länder dann auf ein einheit-
liches ‚Alternativ’-Flächenmodell verständi-
gen“, sagte
Jürgen Michael Schick
, Präsi-
dent des Immobilienverbandes IVD, derzeit
geschäftsführender Verband der BID.
Für Geschäftsgrundstücke und gemischt
genutzte Grundstücke soll nunmehr aus-
schließlich ein Sachwertverfahren zum
Zuge kommen. Zwar werden hierdurch
Abgrenzungsfragen beseitigt, jedoch ist
das angedachte Sachwertverfahren noch
immer komplex und streitanfällig. Auch
führt es insbesondere bei Wohnhäusern
mit Mischnutzung im Vergleich zu rei-
nen Wohnhäusern zu unterschiedlichen
Bewertungsergebnissen bei einer theore-
tisch identischen Wohnung, weshalb auch
hier dem Ertragswertverfahren der Vorzug
gegeben werden muss. Dies beschreibt nur
eine Problematik, die sich durch die Wahl
eines bewertungsabhängigen Modells
ergibt. Bei der Einführung eines Flächen-
modells wäre auch dieses Problem gelöst,
so die BID.
Völlig inakzeptabel und augenscheinlich
verfassungswidrig ist die vorgesehene
Grundsteuervergünstigung in Form einer
ermäßigten Steuermesszahl lediglich für
eine ausgewählte Gruppe von Wohnungs-
unternehmen aufgrund ihrer Anteilseig-
nerschaft oder ihres steuerlichen Status‘.
Dieses Vorhaben benachteiligt alle anderen
Vermieter in ungerechtfertigter Weise, die
ebenfalls sozial verantwortlich agieren und
günstige Mieten anbieten.
Landesregierungen jetzt beim bezahl-
baren Wohnen am Zug
„Bei der Grundsteuer kann die Landes-
regierung zeigen, wie ernst es ihr mit
bezahlbarem Wohnen ist“, erklärte
Frank
Emrich
, Verbandsdirektor des Verbandes
Thüringer Wohnungs- und Immobilien-
wirtschaft (vtw). „Thüringen muss die Öff-
nungsklausel nutzen, um eine flächenbezo-
gene Grundsteuerermittlung umzusetzen.
Regionale Unterschiede können mit dem
Instrument der kommunalen Hebesätze
ausgeglichen werden.“ Der vtw fordert
dabei auch von den Kommunen Augen-
maß. „Die Politiker jeder einzelnen Kom-
mune haben die Kostensteigerung in der
Hand. Sie entscheiden über die Hebesätze
mit, ob sich Wohnen verteuert oder nicht“,
mahnte Emrich an.
In Bezug auf Hamburg erklärte
Andreas
Breitner
, Direktor des Verbandes nord-
deutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Wohnungen in Stadtteilen wie Win-
terhude, Ottensen oder Eimsbüttel sind
bereits heute für Menschen mit normalem
oder geringem Einkommen kaum mehr zu
bezahlen. Wenn jetzt noch ein Zuschlag zur
ohnehin steigenden Grundsteuer durch die
Berücksichtigung des Bodenwerts kommt,
dann wird es vollkommen illusorisch, dort
bezahlbaren Wohnraum anbieten zu kön-
nen. Die Zeche zahlen letztlich die Mieterin-
nen und Mieter, die mit den Wohnneben-
kosten die ‚doppelt‘ erhöhte Grundsteuer
bezahlen müssen.“
Die Berücksichtigung des Wertes eines
Grundstückes fördert so die Segregation
und konterkariert alle politische Maßnah-
men, die gemischte Stadtteile zum Ziel
haben. Diesen Zielkonflikt muss die Politik
lösen und darf das nicht dem Markt über-
lassen.
Mit Blick auf Schleswig-Holstein erklärte
Breitner gemeinsam mit
Alexander Bla-
zek
, Vorsitzender von Haus & Grund
Schleswig-Holstein, die Lösung liege auf
der Hand: das sogenannte Flächenmodell.
„Hier könnte die Landesregierung garan-
tieren, dass das Grundsteueraufkommen
nicht in die Höhe schnellt und müsste sich
nicht auf die Kämmerer verlassen. Dabei
würde schlicht und ergreifend das bisherige
Steueraufkommen auf die Grundstücksflä-
chen verteilt. Hier würde Jamaika mehrere
Fliegen mit einer Klappe schlagen: Keine
immens steigenden Bürokratiekosten, weil
die Grundstücke nicht neu bewertet wer-
den müssten. Und die Wohnkosten blieben
auch stabil.“
Dr.
Susanne Schmitt
, Verbandsdirekto-
rin des Verbandes der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bre-
men (vdw), forderte die Landesregierun-
gen in Niedersachsen und Bremen auf,
ihren Handlungsspielraum zu nutzen, um
Mieter mit kleinen oder mittleren Einkom-
men vor zusätzlichen Kosten zu schützen.
„Wer bezahlbares Wohnen will, muss die
Steuer künftig an den Grundstücksflächen
bemessen“, sagte. Dr. Schmitt. „Das Flä-
chenmodell lässt Bodenrichtwerte und
fiktive Durchschnittsmieten auf der Basis
der Wohngeldmietstufen richtigerweise
außer Acht; denn damit würden ausge-
rechnet Mieter von Wohnungen belas-
tet, die niedrigere Mieten aufweisen. Eine
Durchschnittsmiete als Bemessungsgrund-
lage liegt nämlich stets über der tatsächlich
geltenden günstigen Miete. Benachteiligt
wären vor allem Mieter bei Genossenschaf-
ten und kommunalen Gesellschaften, die
mit ihrer verantwortungsvollen Mietenpo-
litik Garanten für das bezahlbare Wohnen
in Niedersachsen und Bremen sind.“ Die
Grundsteuer dürfe kein Sanierungspro-
gramm kommunaler Haushalte auf Kosten
der Mieter und Eigentümer werden.
(burk/sen/bra/schir/ens/schi)
Fortsetzung von Seite 1
Deutsche Entwicklungshilfe für soziales
Wohnungs- und Siedlungswesen e.V.
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