WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 22/2019 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5581
Mietminderung bei „Auto-Posing“
ZAHL DER WOCHE
Prozent der Empfängerhaushalte
des neu eingeführten Baukindergel-
des finanzieren mit dem staatlichen
Zuschuss den Kauf einer bestehenden
Wohnung. Die wenigsten investieren
bislang in einen Neubau. Während 1,4
Millionen Euro der bisher zugesagten
Fördermittel in den Bestandserwerb
flossen, kamen nur 275.000 Euro
des Baukindergeldes dem Neubau
von Wohnungen zugute. Das teilte
die Bundesregierung auf eine kleine
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen mit. Vom Baukindergeld pro-
fitieren vor allem Haushalte mit einem
zu versteuernden Jahreseinkommen
bis 30.000 Euro: 37 Prozent der bewil-
ligten Anträge fallen in diese Katego-
rie. Weitere 20 Prozent gaben ein zu
versteuerndes Einkommen bis 40.000
Euro an. Bis Ende März 2019 hatten
insgesamt 7.954 Haushalte nach posi-
tiver Prüfung ihrer Nachweisunterla-
gen durch die KfW eine Auszahlungs-
bestätigung erhalten.
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Die digitale Transformation von Städten ist heutzutage eine der größten
Herausforderungen und auch für den ländlichen Raum ist die Frage der
digitalen Anschlussfähigkeit entscheidend. Neue Technologien gestalten
immer mehr den öffentlichen Raum und finden ihren Weg bis in unsere
Wohnung. Sie versprechen mehr Nachhaltigkeit, saubere Mobilität oder
neue datenbasierte Geschäftsmodelle. Aber ist „Smart City“ wirklich die
Lösung für alle unsere Fragen? Wird die Digitalisierung unsere Städte
lebenswerter machen und uns dabei helfen unsere Klimaziele zu erreichen?
Recht so
„Beim ‚Auto-Posing’ handelt es sich wohl um eine letzte männli-
che Domäne. Hier wird versucht, durch Hochjubeln des Motors und
quietschenden Reifen zu beeindrucken. Empirische Untersuchungen
über entsprechende Erfolgsquoten sind hier nicht bekannt. Allerdings
erscheint es richtig, entsprechendes Verhalten zu untersagen. Um einen
mietrechtlichen Bezug herzustellen: Mieter, die in entsprechenden Stra-
ßen wohnen, haben keine Ansprüche auf Minderung. Einzige Ausnahme wäre eine
Garantieerklärung des Vermieters dahingehend, dass er bei entsprechendem Ver-
halten die Haftung übernehme.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 17. Dezember 2018 (1 K 4344/17) hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe
entschieden, dass gegen sogenannte „Auto-Poser“ Verwarnungs- beziehungsweise Buß-
gelder verhängt und in Extremfällen Untersagungsverfügungen nach dem Landespolizei-
recht erlassen werden können. Da weder die Straßenverkehrsordnung noch das Bundes-
Immissionsschutzgesetz Rechtgrundlagen zur Abwehr von konkreten Gefahren durch
Verstöße gegen Verkehrsregeln enthielten, seien derartige Maßnahmen auf die General-
klausel des Polizeirechts zu stützen. Neben der Wiederholungsgefahr ist entscheidend, ob
die Grenze der Zumutbarkeit überschritten werde, welche nicht durch eine lärmtechnische
Messung ermittelt werden braucht, sondern auch durch Aussagen (polizeilicher) Zeugen
bestätigt werden können.
Foto: EBZ
15. - 18. Juli 2019, Bochum
EBZ Summer School: Smart City –
The Future Role of the Housing Sector
In der European Summer School können junge Nachwuchs-
kräfte aus Wohnungsunternehmen in ganz Europa grenzüber-
schreitend an diesen Diskursen teilnehmen. In verschiedenen
Workshops lernen sie Projekte und Lösungsansätze ihrer euro-
päischen Nachbarn kennen und erhalten wertvolle Denkan-
stöße für die eigene Arbeit.
Die European Summer School wird vom EBZ gemeinsam mit
Housing Europe – dem Europäischen Verband der öffent-
lichen, genossenschaftlichen und sozialen Wohnungswirt-
schaft, der EFL – European Federation for Living, und der
Initiative Wohnungswirtschaft Osteuropa IWO veranstaltet.
(koch)
Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter
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