Wohnungspolitische Informationen 22/2018 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5530
Kein warmes Wasser im Hochsommer
ZAHL DER WOCHE
Prozent betrug der Anstieg der realen
verfügbaren Einkommen der privaten
Haushalte in Deutschland im Zeitraum
von 1991 bis 2015. Die meisten Ein-
kommensgruppen haben davon pro-
fitiert, die untersten aber nicht. Das
ist das zentrale Ergebnis einer Stu-
die des Deutschen Instituts für Wirt-
schaftsforschung (DIW Berlin) auf
Basis der letzten verfügbaren Daten
der Längsschnittstudie Sozio-oekono-
misches Panel (SOEP). Unterteilt man
die Bevölkerung in 10 gleich große
Gruppen nach Höhe des Einkommens
(Dezile), so haben die acht oberen
Dezile Einkommenszuwächse erfah-
ren – zwischen fünf Prozent für das
dritte und 30 Prozent für das oberste
Dezil, also die einkommensstärksten
10 Prozent. Bei den 10 Prozent der
Personen mit den niedrigsten Einkom-
men, die monatlich im Durchschnitt
real über rund 640 Euro verfügen,
waren die Einkommen im Vergleich
zum Jahr 1991 rückläufig; im zweiten
Dezil haben sie stagniert. 20 Prozent
der Bevölkerung haben somit in den
letzten Jahren nicht von der positiven
Einkommensentwicklung profitiert, die
im Wesentlichen dank der boomen-
den Wirtschaft und dem Rückgang der
Arbeitslosigkeit stattgefunden hat.
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Im Rahmen der Revision der europäischen Definition für kleine und mittlere
Unternehmen (KMUs) veranstaltet der Spitzenverband der Wohnungswirt-
schaft GdW am 5. Juni 2018 in Brüssel eine hochkarätige Diskussions-
runde im Europäischen Ausschuss der Regionen. Bisher sind KMUs von
der Definition ausgenommen, die sich zu einem Anteil von mindestens
25 Prozent im Besitz des öffentlichen Sektors befinden. Das betrifft die
meisten der öffentlichen Wohnungsunternehmen. Die Ausnahme der
Wohnungsunternehmen von der europäischen KMU-Definition stellt für
Recht so
„Der Sachverhalt behandelte nicht nur die Frage, ob ein Vermieter ver-
pflichtet ist, auch im Hochsommer für Warmwasser zu sorgen, sondern
auch die Frage einer Eilbedürftigkeit im Rahmen eines einstweiligen Ver-
fügungsverfahrens. Im Kern liegt es auf der Hand, dass die Wohnung
auch im Sommer über warmes Wasser verfügen muss. Dies gilt vielleicht
weniger für die Heizung, aber eben doch für Wasch- und Duschmöglich-
keiten. Wann aber besteht Eilbedürftigkeit? Hier hat das Gericht klug abgewogen zwi-
schen dem hier vorliegenden Versuch einer gütlichen und kooperativen Regelung und
der Antragsstellung. Hier hat das Gericht auf die Besonderheiten des Einzelfalls abge-
stellt. Vom Ablauf der zur Wiederherstellung der Warmwasserversorgung gesetzten
Frist bis zum Eingang des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vergingen
weniger als zwei Wochen. Nach derart kurzer Zeit kann – so das Gericht zutreffend
– sicher noch nicht von einer Selbstwiderlegung der Eilbedürftigkeit gesprochen wer-
den, zumal der Weg zum Gericht immer – sowohl für Mieter als auch für Vermieter
– der letzte Schritt sein sollte.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Beschluss vom 5. Januar 2018 (Aktenzeichen: 5 T 200/17) hat das Landgericht Fulda
entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum auch bei warmen Außentemperaturen
verpflichtet ist, die Versorgung der Wohnung mit Warmwasser sicherzustellen. Der Ausfall
der Warmwasserversorgung rechtfertige auch im Hochsommer einen Verfügungsgrund
im Sinne der Paragraphen 935 und 940 Zivilprozessordnung (ZPO), wobei die hinzuneh-
mende Zeitspanne für die Beantragung eines einstweiligen Rechtschutzes in der Regel vier
Wochen im Wettbewerbsrecht, ansonsten bis zu drei Monaten, betrage.
Quelle: GdW
5. Juni 2018, Brüssel
Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW lenkt
Aufmerksamkeit auf die zukünftige Definition kleiner
und mittlerer Unternehmen
diese eine wesentliche Benachteiligung dar. Neben zusätzlichen
Kosten entstehen auch Nachteile durch den Ausschluss von
KMU spezifischen Förderprogrammen und anderen Privilegien.
Zusammen mit dem Präsidenten des Ausschusses der
Regionen, Karl-Heinz Lambertz diskutieren Constantinos
Andropoulos, Berater in der Generaldirektion der Kommis-
sion für Binnenmarkt, Industrie und KMUs, Axel Gedaschko,
Präsident des GdW und weitere Vertreter nationaler und
europäischer Institutionen und Organisationen mögliche
Lösungsansätze.
(koch)
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