Wohnungspolitische Informationen 49/2018 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5557
ZAHL DER WOCHE
Prozent des Wirtschaftswachstums in
den Jahren 2011 bis 2017 gehen auf
das Konto der hohen Zuwanderung
aus anderen Staaten der Europäischen
Union (EU) in diesem Zeitraum. Wie
das Deutsche Institut für Wirtschafts-
forschung (DIW) in Berlin auf Grund-
lage einer Modellrechnung weiter mit-
teilte, wäre die Wachstumsrate ohne
die EU-Zuwanderung nach Deutsch-
land im Durchschnitt der Jahre 2011
bis 2017 um 0,2 Prozentpunkte pro
Jahr niedriger gewesen. Seit dem Jahr
2011 sind jedes Jahr im Durchschnitt
über 720.000 Bürgerinnen und Bür-
ger aus anderen Ländern der EU nach
Deutschland gezogen, in der Summe
über 5,1 Millionen. Die Besetzung von
Stellen durch Zuwanderer erhöht die
gesamtwirtschaftliche Beschäftigung
und führt zu einer zusätzlichen Kon-
sumnachfrage. Sie vermeidet zudem
Engpässe auf dem Arbeitsmarkt, die zu
höheren Produktionskosten und höhe-
ren Preisen geführt und das Wachstum
entsprechend reduziert hätten.
10
Foto: WI Smart Living / Siebrasse
Mieterhöhungsverlangen; Beifügung eines Sachverständigengutachtens
GdW trifft Spitzenpolitiker
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW war in den vergan-
genen Wochen auf zahlreichen Bühnen der Politik und Wirtschaft quer
durch die Republik aktiv, hier eine kleine Auswahl:
Digital-Gipfel der Bundesregierung
Recht so
„In der juristischen Literatur wird vielfach die Ansicht vertreten, wonach
für ein Sachverständigengutachten zur Begründung des Mieterhöhungs-
verlangens erforderlich sei, dass die Wohnung durch den Gutachter zuvor
besichtigt worden sein müsse. Der BGH stellt aber auf den Sinn und
Zweck des Begründungsverlangens ab. Wirksamkeitsvoraussetzung ist
lediglich, dass die Angaben des Sachverständigen für den Mieter nach-
prüfbar sind. Wie der Sachverständige die Angaben erhalten hat, ist hierfür nicht
entscheidend. Zwar kann es also im Einzelfall sinnvoll sein, die Wohnung zuvor zu
besichtigen, notwendig ist dies aber nicht. Gerade moderne Technik oder Fälle, in
denen ein Gutachter eine vergleichbare Wohnung bereits in Augenschein genommen
hat, machen die Besichtigung durchaus entbehrlich.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 11. Juli 2018 (Az.: VIII ZR 136/17) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ent-
schieden, dass im Falle der Beifügung eines Sachverständigengutachtens der Pflicht des
Vermieters zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens grundsätzlich Genüge getan
ist, wenn das Gutachten Angaben über Tatsachen enthält, aus denen die geforderte Miet-
erhöhung hergeleitet wird. Es müssen dabei Tatsachen in einem Umfang enthalten sein,
der es dem Mieter ermöglicht, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen
und diese zumindest ansatzweise selbst überprüfen zu können. Anders als der Kläger
meinte der BGH, dass der Sachverständige die betreffende Wohnung zur Ermittlung zur
ortsüblichen Vergleichsmiete nicht besichtigen müsse.
Fotos: GdW
GdW-Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser, Leiterin des Strategiekreises der
Wirtschaftsinitiative Smart Living, mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, Wirt-
schaftsminister Peter Altmaier, dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus
Söder, Forschungsministerin Anja Karliczek, BITKOM-Präsident Achim Berg und
Hans-Georg Krabbe, Vorsitzender des Lenkungskreises der Wirtschaftsinitiative
und Vorstandsvorsitzender der ABB AG (v. r.) am 4. Dezember 2018 in Berlin
Der Mainzer
Oberbürgermeister
Michael Ebling
(SPD) mit Matthias
Berger, Referent
des Verbandes der
Südwestdeutschen
Wohnungswirt-
schaft (VdW süd-
west) (v. r.)
GdW-Referent Olaf Mangold mit
Frank Baranowski, Vorsitzender
der Bundes-SGK, bei der Dele-
giertenversammlung der Sozial-
demokratischen Gemeinschaft
für Kommunalpolitik am 23.
November 2018 in Kassel (v. r.)
Dr. Hendrik Hoppenstedt (2. v. r.), Staatsminis-
ter bei der Bundeskanzlerin und Koordinator
der Bundesregierung für Bürokratieabbau und
bessere Rechtsetzung sowie Koordinator für die
Bund-Länder-Beziehungen, mit GdW-Präsident
Axel Gedaschko (2. v. l.), GdW-Geschäftsführer
Dr. Christian Lieberknecht (ganz rechts) und
GdW-Referent Olaf Mangold (ganz links) bei
einem Gespräch zum Thema „Zusammenleben
im Quartier“ am 19. November 2018 in Berlin.
Kanzleramts-Gespräch mit Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt
Bundes-SGK der SPD
8
49/2018
1,2,3,4,5,6,7 8
Powered by FlippingBook