Wohnungspolitische Informationen 49/2018 - page 2

BUNDESPOLITIK
Mietrecht: Schädliche Kurzschluss­
reaktion
Infolge eines kurzfristigen Änderungsantra-
ges von Union und SPD hat der Bundestag
beim Entwurf des Mietrechtsanpassungs-
gesetzes in zweiter und dritter Lesung
beschlossen, die Modernisierungsmieterhö-
hung flächendeckend und unbefristet auf
acht statt bisher 11 Prozent zu reduzieren.
Bislang sollte diese Absenkung nur in ange-
spannten Wohnungsmärkten und befristet
für fünf Jahre gelten. Zudem soll nun die
maximale Mieterhöhung für Wohnungen
mit einer Miete unter sieben Euro pro Qua-
dratmeter auf zwei statt drei Euro gesenkt
werden. „Gut gemeint ist noch lange nicht
gut gemacht. Mit dieser Kurzschlusshand-
lung werden erneut besonders die Vermie-
ter bestraft, die nachhaltig und sozial agie-
ren und günstigere Wohnungen anbieten.
So wird eine ganze Branche zum Sünden-
bock einer Entwicklung gemacht, deren
Ursachen nicht in ihren Händen liegen“,
erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko
dazu. „Alleinige Zielscheibe einer Regu-
lierung hätten die schwarzen Schafe sein
müssen, die absichtlich durch Luxusmo-
dernisierungen ihre Mieter aus dem Haus
drängen wollen. Es ist daher sehr sinnvoll,
dass das bewusste Herausmodernisieren
von Mietern zukünftig als Ordnungswidrig-
keit eingestuft werden soll. Ein zusätzliches
Einschränken der Modernisierungsumlage
– und das nochmal besonders stark für
Vermieter mit günstigen Mieten – ist völlig
kontraproduktiv und setzt die Zukunftsfä-
higkeit des Wohnens in Deutschlands auf
Spiel. Die energetische Modernisierung,
der altersgerechten Umbau und die Digi-
talisierung im Wohnbereich laufen so vor
eine Wand.“
Sonder-AfA: ungeeignet für die
Lösung der Wohnungsfrage
Zudem hat der Bundestag das Gesetz
zur steuerlichen Förderung des Mietwoh-
nungsneubaus abschließend beraten. Die
damit beschlossene Sonderabschreibung
soll einen Impuls für mehr bezahlba-
ren Wohnungsbau geben. „Die Idee ist
richtig, aber der Weg dahin ist falsch“,
erklärte der GdW-Chef. Eine befristete
Sonderabschreibung wirkt in Zeiten der
sowieso schon überhitzten Baukonjunk-
tur als Preistreiber, da die Kapazitäten am
Bau weitgehend ausgeschöpft sind. Die
enge zeitliche Beschränkung dieser Steu-
erregelung wirke zudem als fatales Signal
an die Baubranche, nicht in neue Kapazi-
täten zu investieren. „Dabei sind die völlig
ausgelasteten Kapazitäten aber gerade
eines der Hauptprobleme, die ein Mehr
an Neubau verhindern. Die gut gemeinte
steuerliche Förderung geht daher am
Ende voll nach hinten los und nutzt herz-
lich wenig.
„Sinnvoller wäre es, die reguläre lineare
Abschreibung für den Neubau von zwei auf
drei Prozent zu erhöhen. Das wäre ein ech-
ter und länger anhaltender Anreiz für den
bezahlbaren Wohnungsbau und zudem
eine längst überfällige Anpassung“, so
Gedaschko. Der GdW begrüßt ausdrück-
lich, dass sich die Politik dafür ausgespro-
chen hat, für die Zukunft zu prüfen, wie
eine Anhebung der linearen AfA finanzier-
bar wird.
Mieterstrom: steuerliche Probleme
gelöst
Positiv ist immerhin, dass mit dem Beschluss
zur steuerlichen Förderung des Mietwoh-
nungsneubaus auch die steuerlichen Pro-
bleme von Wohnungsgenossenschaften
bei der Erzeugung von Mieterstrom gelöst
wurden. „Wir begrüßen es ausdrücklich,
dass die Wohnungsgenossenschaften
nun mehr Spielraum für die dezentrale
Energieerzeugung bekommen“, erklärte
Gedaschko dazu.
Wohnungsgenossenschaften sind in ihrem
Vermietungsgeschäft nur dann steuerfrei,
wenn ihre anderen Einnahmen, etwa auf-
grund der Stromlieferung aus Mieterstro-
manlagen, einen Anteil von 10 Prozent
der Gesamteinnahmen nicht übersteigen.
Diese Grenze soll nun für Mieterstrom auf
20 Prozent erhöht werden. Einziger Haken:
Die jetzt vorgelegte Regelung bezieht nur
Photovoltaik-Strom ein und schließt Strom
aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) aus.
Das sollte nachgebessert werden. Darüber
hinaus wird sich der GdW weiterhin für
eine generelle Lösung der gewerbesteuer-
lichen Problematik einsetzen: Wohnungs-
unternehmen, die Strom aus erneuerbaren
Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-
Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen
wollen, werden weiterhin gravierend steu-
erlich benachteiligt. Sobald sie den erzeug-
ten Strom ins allgemeine Netz einspeisen
oder den Mietern zur Verfügung stellen,
wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite
Vermietungstätigkeit des Unternehmens
gewerbesteuerpflichtig. „Wohnungsun-
ternehmen, die Strom erzeugen, zahlen
für das damit verbundene Geschäft wie
jeder andere auch die Gewerbesteuer. Ihr
Vermietungsgeschäft darf durch ein Enga-
gement bei der Energiewende aber nicht
benachteiligt werden“, so Gedaschko. Er
appellierte darüber hinaus an die Politik,
beim Energiesammelgesetz nachzubessern,
sonst würde der Mieterstrom insgesamt
deutlich schlechter gestellt.
Sozialer Wohnungsbau: Bundestag
will Grundgesetzänderung
Ebenfalls in zweiter und dritter Beratung
hat der Bundestag den von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Grundgeset-
zes beschlossen. Das beinhaltet auch, dass
der Bund die Länder nach dem Auslaufen
der Kompensationsmittel für den sozialen
Wohnungsbau Ende 2019 weiterhin finan-
ziell unterstützen darf. „Wir brauchen
jährlich 80.000 neue Sozialwohnungen in
Deutschland. Das schaffen wir nur, wenn
der Bund die Länder auch weiterhin finan-
ziell beim sozialen Wohnungsbau unter-
stützt“, so Gedaschko. „Dafür wurde heute
mit dem Beschluss im Deutschen Bundestag
die Grundlage geschaffen. Dieses immens
wichtige Signal begrüßen wir ausdrücklich.
Der soziale Wohnungsbau ist ein zentraler
Baustein für eine ausgewogene Wohnungs-
politik in Deutschland. Die Neuregelung
kann eine drohende wohnungspolitische
Spaltung zwischen armen und reichen
Ländern verhindern. Gleichzeitig erwartet
die Wohnungswirtschaft aber von den Län-
dern, dass sie die Bundesmittel mindestens
in gleicher Höhe gegenfinanzieren.“
Bundesrat darf Finanzierung nicht
blockieren
Der Verband der Südwestdeutschen Woh-
nungswirtschaft (VdW südwest) warnt
indes vor einem Scheitern der geplanten
Grundgesetzänderung, die dem Bund die
Bereitstellung von Mitteln für Länder und
Kommunen in den Bereichen Bildung,
Infrastruktur und sozialer Wohnungsbau
ermöglichen soll. Diskutiert wird die Ände-
rung vor allem wegen der Finanzierung des
Bildungssystems, doch auch die Förderung
des sozialen Wohnungsbaus wäre betrof-
fen, käme die Änderung nicht zustande.
Nach dem Beschluss durch den Bundes-
tag sollte der Bundesrat am 14. Dezem-
ber 2018 ursprünglich grünes Licht geben,
doch nun haben vier Länder, darunter Hes-
sen, Widerstand angekündigt.
VdW-Vorstand Dr. Axel Tausendpfund
warnte eindringlich vor einem Scheitern
der Grundgesetzänderung im Bundesrat.
„Das Land Hessen darf die Finanzierung
des sozialen Wohnungsbaus nicht blo-
ckieren. Es besteht die Gefahr, dass eine
unstrittige Änderung, die vielen Menschen
helfen würde, einer bildungspolitischen
Auseinandersetzung zum Opfer fällt. Das
darf nicht passieren. Die Mittel des Bun-
des für den sozialen Wohnungsbau sind
ein elementarer Bestandteil der Gelder, die
die Länder für den sozialen Wohnungsbau
bereitstellen. Dies muss unbedingt fortge-
setzt werden.“
Wohngeld: Reform kommt schneller
Der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtent-
wicklung und Kommunen des Deutschen
Bundestages hat anlässlich der Vorlage des
Wohngeld- und Mietenberichts darüber
hinaus beschlossen, dass die Bundesregie-
rung die weiteren Vorhaben in der Woh-
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