WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 7/2017 - page 4

AUS DEN VERBÄNDEN
„Tolerantes Brandenburg“: Wohnungswirtschaft ist neuer Kooperationspartner
Potsdam – Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) ist neuer und 41. Kooperationspartner
des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten BBU-Vorstand Ma-
ren Kern und Staatskanzleichef Thomas Kralinski am 31. Januar 2017 in Potsdam. Maren Kern gehört auch zu den Erstun-
terzeichnern des „Bündnis für Brandenburg“.
Kralinski begrüßte die Vereinbarung aus-
drücklich: „Dieser Verband hat durch seine
Mitgliedsunternehmen eine sehr starke
Außenwirkung in die gesamte Bevölke-
rung. Er kann Viele erreichen und damit
Vieles erreichen. Deshalb freue ich mich
sehr, dass wir mit dem BBU einen weiteren
starken Partner für das ‚Tolerante Branden-
burg‘ gewonnen haben.“
Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus
und Intoleranz seien eine große Gefahr
für die Gesellschaft. „Deshalb ist es ein
wichtiges und richtiges Signal, dass sich
die Zivilgesellschaft mit vereinten Kräften
für Weltoffenheit, Solidarität, Demokra-
tie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland
und Europa engagiert. Mit seinem großen
Expertenwissen und Netzwerk wird der BBU
unsere Arbeit sehr bereichern“, so Kralinski.
„Toleranz als Basis für gutes Miteinander
ist für die Nachbarschaftsbranche Woh-
nungswirtschaft eine seit langem gelebte
Tradition“, fügte Kern hinzu. „Deshalb
unterstützen wir das Netzwerk ‚Tolerantes
Brandenburg‘ aus tiefster Überzeugung
und freuen uns darauf, unsere vielfältigen
Erfahrungen einzubringen.“
Ein besonderes Augenmerk des BBU gilt
dem guten Ankommen von Flüchtlingen
in ihren neuen Nachbarschaften. Deshalb
stellt der Verband im Rahmen der Koopera-
tion seinen Wohnleitfaden für Geflüchtete
zur Verfügung. Dieser liegt in sieben Spra-
chen – Deutsch, Englisch, Arabisch, Tigrinja,
Urdu, Somali, Farsi – vor und informiert in
Wort und Bild über Themen wie „Nachbar-
schaften“ und „Müllentsorgung“. Kurze,
von Piktogrammen begleitete Texte erläu-
tern, worauf es in Deutschland für ein res-
pektvolles und gutes Wohnmiteinander
ankommt.
Mit der Vereinbarung verpflichten sich die
Kooperationspartner, den Aufbau und die
Stabilisierung demokratischer Strukturen
zu unterstützen sowie demokratiefeind-
liche Einstellungen zu bekämpfen. Der
BBU wird die Inhalte und Ziele des Hand-
lungskonzeptes „Tolerantes Brandenburg“
gegenüber seinen Mitgliedsunternehmen
und Wirtschaftspartnern sowie den eige-
nen Mitarbeitern vertreten.
(ebe/schi)
Weitere Infos zum Handlungskonzept finden
Sie unter
zur Kooperationsvereinbarung sowie zum
Wohnleitfaden unter
BBU-Vorstand
Maren Kern mit
Thomas Kralisnki,
Chef der Bran-
denburgischen
Staatskanzlei
Foto: Staatskanzlei Brandenburg
Mehr Wohnungsneubau: Rheinland-Pfalz setzt sinnvolle Anreize
Mainz/Düsseldorf/Frankfurt am Main – Als „notwendigen und richtigen Schritt“ begrüßt die Wohnungswirtschaft die
verbesserte Wohnraumförderung für Rheinland-Pfalz. Das Finanzministerium in Mainz hat am 6. Februar 2017 rückwir-
kend zum Jahresbeginn greifenden neuen Förderrichtlinien in Kraft gesetzt. Mit den nochmals deutlich verbesserten
Konditionen soll der Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen und die Modernisierung der Wohnungsbestände wei-
ter angekurbelt werden.
„Gerade in den größeren Städten und in
deren Umland werden in Rheinland-Pfalz
dringend mehr Wohnungen mit bezahl-
baren Mieten für Gering- und Normalver-
diener benötigt“, so
Alexander Rychter
,
Verbandsdirektor des Verbandes der Woh-
nungs- und Immobilienwirtschaft Rhein-
land Westfalen (VdW Rheinland West-
falen). In Mainz, Ludwigshafen, Koblenz
und anderen Städten des Landes und ihrem
Umland steigen schon seit einiger Zeit die
Bevölkerungszahlen, aber das Wohnungs-
angebot zieht nicht angemessen nach, so
dass Mieten und Kaufpreise für Wohnim-
mobilien rasant nach oben gingen. „Wir
brauchen in diesen Regionen preisgünstige
Wohnungen – und zwar schnell und in gro-
ßer Zahl“, so Rychter.
Die Landesregierung bietet Bauherren
verbilligte Darlehen an, wenn sie bei der
Vermietung neu errichteter oder moderni-
sierter Wohnungen die Mieten nach den
Fördervorgaben beschränken. Gerade
Familien oder ältere Menschen mit nicht so
hohen Einkommen können sich so die pas-
sende Wohnung leisten. Voraussetzung:
Sie müssen einen Wohnberechtigungs-
schein vorlegen. Den stellt die zustän-
dige Kommune aus – beispielsweise für
das Rentenehepaar mit einem Bruttojahr-
einkommen bis zu 50.000 Euro oder der
Familie mit einem Kind, deren Einkom-
men noch bei rund 63.000 Euro unter der
Grenze liegt.
Dr.
Axel Tausendpfund
, Verbandsdirek-
tor des Verbandes der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft (VdW südwest), stuft
die rheinland-pfälzische soziale Mietwohn-
raumförderung als attraktiver ein als in der
Vergangenheit: „Die neuen Förderkonditi-
onen mit Tilgungszuschüssen für die Darle-
hen machen es den Unternehmen leichter,
geförderten Wohnungsbau zu schaffen.
Das Fördermodell des Landes liegt im Bun-
desvergleich auf den vorderen Plätzen.“ Til-
gungszuschüsse zu den Darlehen hatte das
Finanzministerium erstmals im Jahr 2016
ausgegeben. In der Höhe erreichen sie ab
2017 im Wohnungsneubau bis zu 30 Pro-
zent der Darlehenssumme.
„Beim Wohnen geht es inzwischen um
die Frage der sozialen Gerechtigkeit in der
Stadt“, betonte
Thomas Will
, Vorsitzen-
der der Arbeitsgemeinschaft rheinland-
pfälzischer Wohnungsunternehmen im
VdW. Er sieht in der sozialen Mietwohn-
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