WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 7/2017 - page 2

BUNDESPOLITIK
auch Andreas Ibel, Vorsitzender der Bun-
desarbeitsgemeinschaft Immobilienwirt-
schaft Deutschland (BID) und Präsident des
Bundesverbandes Freier Immobilien- und
Wohnungsunternehmen (BFW). „Investi-
tionssicherheit gibt es nur, wenn flexibles
und bedarfsgerechtes Bauen im Regelfall
festgeschrieben wird. “
Flexible Regelungen beim Lärmschutz
notwendig
„Beim Lärmschutz haben wir es mit einem
Dilemma zu tun: Mehr Stadt in der Stadt
ist ohne zusätzlichen Lärm nicht zu haben.
Deshalb brauchen wir flexiblere Regelun-
gen, um die ‚Urbanen Gebiete‘ zu einem
erfolgreichen Instrument der Stadtent-
wicklung zu machen“, so Gedaschko.
Zum einen sind erhöhte Lärmwerte für
bewohnte Gebiete in lebendigen Stadttei-
len notwendig, zum anderen muss der pas-
sive Lärmschutz gestärkt werden. Die Woh-
nungswirtschaft begrüßt darüber hinaus,
dass künftig Bauvorhaben beschleunigt
werden können, die über vorhandene Orts-
randlagen hinausgehen. Dieses beschleu-
nigte Verfahren soll für Bebauungspläne
mit einer Grundfläche von bis zu 10.000
Quadratmeter befristet bis zum 31. Dezem-
ber 2019 gelten. „So wird eine Vorausset-
zung dafür erfüllt, dass der Wohnungsbau
endlich an Fahrt aufnehmen kann und die
Lücke zwischen Wohnungsangebot und
-nachfrage künftig vielerorts nicht noch
weiter auseinanderklafft“, so der GdW-
Chef.
Erleichterungen statt „bürokratische
Haken“
Auch Nutzungsänderungen sämtlicher
baulicher Anlagen zu Wohnzwecken sol-
len durch eine Änderung in § 34 Bauge-
setzbuch (BauGB) in Zukunft möglich sein.
Hier ist zunächst eine ausgiebige Prüfung
öffentlicher Belange, beispielsweise von
Umwelteinwirkungen, vorgesehen. Ein
über diese Prüfung hinausgehender Ermes-
sensspielraum der Kommunen bei Nut-
zungsänderungen zur Bereitstellung von
Wohnraum ist aus Sicht der Wohnungs-
wirtschaft aber kontraproduktiv.
„Wenn es um die Schaffung bezahlbarer
Wohnungen geht, dürfen die vorgese-
henen Erleichterungen nicht gleichzeitig
durch ‚bürokratische Haken‘ wieder ausge-
bremst werden. Bei zeitaufwändigen Vor-
schriften, die den Wohnungsbau betreffen,
muss das Motto eindeutig lauten: Weniger
ist mehr“so Gedaschko abschließend.
(schi/her/hopp)
Eine ausführliche Stellungnahme des GdW zur
Baugesetzbuch-Novelle finden Sie unter diesem
Kurz-Link:
Fortsetzung von Seite 1
Perspektiven für die Energieversorgung:
Hemmnisse für Mieterstromprojekte abbauen
Berlin – „Mieterstromprojekte sind ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende im Wohngebäudebereich“,
erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, am 15. Februar 2017 anlässlich
eines Gesprächs mit Parlamentariern im Deutschen Bundestag.
Eine aktuelle Studie des Bundeswirtschafts-
ministeriums unterstreicht diese Ansicht.
Sie kommt unter anderem zu dem Ergeb-
nis, dass bis zu 3,8 Millionen Wohnungen
mit Mieterstrom versorgt werden können.
„Klar ist aber auch: Um dies zu erreichen
müssen Hemmnisse beseitigt und die ziel-
genaue Förderung ausgebaut werden“, so
der GdW-Chef. Gedaschko appellierte ein-
dringlich an die Politik, diese dringend not-
wendige Förderung noch in dieser Legisla-
turperiode auf den Weg zu bringen. „Sollte
dafür eine erneute Änderung des Erneu-
erbare-Energien-Gesetz (EEG) notwendig
sein, muss diese sofort zusammen mit einer
fertigen Mieterstromverordnung auf den
Weg gebracht werden“, so Gedaschko.
„Wir haben hier keine Zeit mehr zu ver-
lieren.“
Steuerliche Benachteiligung beenden
Darüber hinaus fordert die Wohnungs-
wirtschaft, endlich ein entscheidendes
Hemmnis für Mieterstromprojekte aus
dem Weg zu räumen. Wohnungsunter-
nehmen, die Strom aus erneuerbaren
Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-
Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen
wollen, werden gravierend steuerlich
benachteiligt. Sobald sie den erzeugten
Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder
den Mietern zur Verfügung stellen, wird
die eigentlich gewerbesteuerbefreite Ver-
mietungstätigkeit gewerbesteuerpflich-
tig. „Wohnungsunternehmen, die Strom
erzeugen, zahlen für das damit verbun-
dene Geschäft wie jeder andere auch die
Gewerbesteuer. Aber warum sollte ihr
Vermietungsgeschäft dadurch benachtei-
ligt werden? Das macht keinen Sinn, ist
ungerecht und muss daher dringend im
Gewerbesteuergesetz korrigiert werden“,
forderte der GdW-Chef. „Das ist im Übri-
gen vollkommen steuerneutral.“
Der GdW hatte bereits im Oktober 2016
einen Vorschlag für eine Ausgestaltung
einer Mieterstromverordnung auf Grund-
lage der bestehenden Ermächtigung im
aktuellen EEG vorgelegt. Die im EEG derzeit
vorgesehene Regelung zur Förderung von
Mieterstrommodellen zielt auf eine Gleich-
stellung mit Eigenerzeugung ab. Größere
Eigenerzeugungsanlagen erhalten eine
Verringerung der EEG-Umlage um 60 Pro-
zent. Bei aktuell 6,88 Cent pro Kilowatt-
stunde sinkt diese also um 4,13 Cent pro
Kilowattstunde. Diese Förderhöhe sollte
erst einmal umgesetzt werden. Mit einem
Verweis auf weiteren Untersuchungsbedarf
könnte man eine Mieterstromförderung
auch unendlich verzögern.
Bundesrat plant Unterstützung von
Mieterstrommodellen
Auch der Bundesrat plant, Mieterstrom
ausdrücklich zu unterstützen. In einem Ent-
schließungsantrag des Landes Nordrhein-
Westfalen (NRW), der nun in den Bun-
desratsausschüssen behandelt wird, heißt
es unter anderem: „Der Bundesrat ist der
Auffassung, dass Mieterstrommodelle zum
Erfolg der Energiewende erheblich beitra-
gen können. Zum einen steigern Mieter-
strommodelle die Akzeptanz der Energie-
wende, da Mieterinnen und Mieter sich
aktiv an der Umsetzung der Energiewende
beteiligen und finanziell teilhaben können.
Zum anderen können Mieterstrommodelle
das Angebotsportfolio von vielen Unter-
nehmen erweitern und so dringend benö-
tigte Geschäftsmodelle entstehen.“ Weiter
heißt es in dem Antrag, der Bundesrat bitte
„die Bundesregierung, die Beseitigung von
Hemmnissen im Gewerbe- und Körper-
schaftssteuerrecht zu prüfen“.
(burk/schi)
Die Studie des Bundeswirtschaftsministeriums
finden Sie unter diesem Kurz-Link:
oder indem Sie den QR-
Code unten einscannen, den NRW-Entschlie-
ßungsantrag hier:
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