WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 4/2016 - page 7

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Wohnungspolitische Informationen
Herausgeber:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs-
und Immobilienunternehmen e. V.
Chefredakteurin:
Katharina Burkardt
Redaktion:
Andreas Schichel, Klaus Schrader,
Anne-Sophie König
Anschrift der Redaktion:
Mecklenburgische Straße 57
14197 Berlin
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ISSN 1610-2207
IMPRESSUM
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Rauchwarnmelderpflicht & Co.
3. Februar 2016, Dresden
Mehr Sicherheit für Mieter durch Rauchwarnmelder und Brandschutzmaßnahmen. Die
gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen wird vorläufig nur für Neu- und Umbau-
ten eingeführt. Darüber hinaus sind die Mieter und Genossenschaftsmitglieder umfassend
vom Verwalter zu informieren. Welche Anforderungen genau an den Verwalter gestellt
werden, wird in diesem Seminar praxisnah vermittelt.
Weitere Infos: VSWG, Cindy Habrom, Telefon: 0351/8070166, E-Mail:
Internet:
Schönheitsreparaturen – Kippt der BGH jetzt alles?
15. Februar 2016, Bochum
Immer mehr Mieter erledigen bei Mietende keine Schönheitsreparaturen mehr. In den
vergangenen Jahren hat der Bundesgerichtshof viele, in den Vertragsformularen der Woh-
nungsunternehmen enthaltenen Klauseln unter die Lupe genommen und für unwirksam
erklärt. Kaum ein Vermieter behält da noch den Überblick, welche Klauseln in seinen
Altverträgen wirksam sind und welche nicht. Welche Möglichkeiten bleiben dem Vermie-
ter, seine Ansprüche durchzusetzen? Und: Haben Mieter wegen unwirksamer Klauseln
Rückforderungsansprüche für in der Vergangenheit ausgeführte Schönheitsreparaturen?
Weitere Infos: EBZ, Andrea Bohn, Telefon: 0234/9447510, E-Mail:
Internet:
Die Mietenbuchhaltung
15.-16. Februar 2016, Berlin
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind die Grundlagen zur Mietenbuchhaltung
und typische Geschäftsvorfälle wie Kaution, Sollstellung und Zahlung der Miete, Erlöss-
chmälerung bei Mietausfall und Mietminderung. Behandelt werden auch besondere
Geschäftsvorfälle wie Mieterstreitigkeiten und Erträge aus Verpachtung. Lernziele sind die
Einordnung und Buchung von Geschäftsvorfällen. Die Teilnehmer sollen diese Ergebnisse
festhalten und daraus Schlussfolgerungen für ihre berufliche Praxis ziehen.
Weitere Infos: BBA, Pierre Poetz, Telefon: 030/23085518, E-Mail:
Internet:
Zwangsvollstreckungsrecht
22. Februar 2016, Dresden
Ab 1. April 2016 müssen alle Gläubiger und Gläubigervertreter zwingend das amtliche
Formular für die Einleitung der wesentlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen benutzen.
Für bestimmte Vollstreckungsaufträge wurden Ausnahmen geschaffen. Gläubiger müssen
sich Gedanken über ihre organisatorischen Abläufe machen und die angewandte Soft-
ware darauf umstellen. Ebenso müssen Mitarbeiter genügend Kenntnis über das amtliche
Formular verfügen.
Weitere Infos: vdw Sachsen, Dr. Thomas Hesse, Telefon: 0351/4917717,
E-Mail:
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