WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 4/2016 - page 3

BUNDESPOLITIK
Wohnungswirtschaft begrüßt Vorschläge der Bundesbauministerin für mehr
bezahlbaren Wohnraum
Berlin – Bei einer Kabinettssitzung im Bundeskanzleramt am 20. Januar 2016 und einer anschließenden Pressekonferenz
hat Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks ihre Pläne für mehr bezahlbaren Wohnraum vorgestellt. „Der aktuelle
Zuzug von Flüchtlingen zeigt es ganz deutlich: Wir haben in Deutschland zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Das betrifft
vor allem Großstädte wie München, Hamburg, Berlin oder Köln, aber auch Städte mittlerer Größe“, so die Ministerin.
Hendricks betonte aber auch, dass die
Wohnungen, die jetzt gebaut werden
müssen, für alle Menschen zu Verfügung
stehen sollen, die über geringe Einkom-
men verfügen. Denn nur mit ausreichend
bezahlbarem Wohnraum ließen sich auf
dem Markt Konkurrenzsituationen ver-
meiden.
Konkret sollen drei Bereiche angegangen
werden: Die Mittel für den sozialen Woh-
nungsbau sollen erhöht, mehr Anreize für
Bauherren geschaffen werden, Wohnun-
gen zu bauen – und die modulare Bauweise
soll gestärkt werden. Sie ermöglicht günsti-
ges und zugleich nachhaltiges Bauen.
Die Ministerin strebt eine Verdoppelung der
Mittel für den sozialen Wohnungsbau für
die Länder auf zwei Milliarden Euro jährlich
bis 2020 an. Außerdem plant sie die Ein-
führung der degressiven Sonderabschrei-
bung. Ziel sei es, in den ersten drei Jahren
bis zu 35 Prozent der Wohnungsbaukosten
steuerlich abschreiben zu können. „Mei-
nem Vorschlag hat sich der Kollege Finanz-
minister im Dezember angeschlossen und
verhandelt nun mit den Ländern über die
Umsetzung. Das soll dann bald im Kabinett
beschlossen und auf den Weg gebracht
werden“, informierte Hendricks.
Soziale Stadt zum Leitprogramm für
Integration in den Quartieren machen
Um die Integration für anerkannte Flücht-
linge mit Bleiberecht zu erleichtern sollen
auch die Mittel für das Programm Soziale
Stadt erhöht werden. So soll es zu einem
Leitprogramm der sozialen Integration in
den Quartieren werden. Dafür wird eine
ressortübergreifende Strategie entwickelt.
Hendricks kündigte an, die Mittel um 300
Millionen Euro aufzustocken. „Damit kön-
nen Kommunen nicht nur ihre Turnhallen
wieder in Stand bringen, sondern auch
Wohngegenden verbessern, Grünanlagen,
Spielflächen, Begegnungszentren finanzie-
ren und aktuelle Herausforderungen bei
der Unterbringung und Integration der
Flüchtlinge meistern“, sagte die Ministerin.
Der Spitzenverband der Wohnungswirt-
schaft GdW begrüßt das Maßnahmenpa-
ket der Ministerin. „Angesichts des stei-
genden Drucks auf die Wohnungsmärkte
in Deutschlands Großstädten begrüßen
wir die Vorschläge ausdrücklich. Die Pläne
gehen genau in die richtige Richtung und
enthalte zahlreiche Punkte, die wir bereits
seit längerem angeregt haben“, äußerte
sich GdW-Präsident Axel Gedaschko im
Anschluss an die Bekanntmachungen.
Das Programm Soziale Stadt zu einem Leit-
programm der sozialen Integration in den
Quartieren auszubauen und eine ressort-
übergreifende Strategie zu entwickeln, wie
von der Ministerin gefordert, ist bedeutend,
denn: „Die Integration der zu uns kom-
menden Flüchtlinge muss zur nationalen
Aufgabe werden“, so Gedaschko. „Eine
Erhöhung der Mittel für das Programm
Soziale Stadt um 300 Millionen Euro käme
daher genau zum richtigen Zeitpunkt und
würde dafür sorgen, dass sich dieses Ins-
trument für stabile Nachbarschaften und
sozialen Zusammenhalt auch weiterhin
bewähren kann.“
Abschließend kündigte Hendricks an, sich
weiterhin für die Einführung einer einheit-
lichen Musterbauordnung einzusetzen und
den seriellen, modularen Wohnungsbau zu
fördern. Dazu hat sie eine Arbeitsgruppe
ins Leben gerufen, die sich am 18. Januar
2016 im Bundesbauministerium zu ihrer
konstituierenden Sitzung getroffen hat.
Daran nahm auch GdW-Präsident Axel
Gedaschko teil.
(burk/kön)
Bundesbauministerin Hendricks bei der Presse-
konferenz in Berlin.
Foto: Sascha Hilgers, BMUB
KfW unterstützt Länder und Kommunen weiter bei der sozialen Integration
von Flüchtlingen
Frankfurt – Die KfW Bankengruppe wird im Rahmen der Bemühungen des Bundes die Länder und Kommunen auch künf-
tig bei der Schaffung von Erstunterkünften sowie von dauerhaften Wohnungen und der sozialen Integration unterstüt-
zen. Dazu stockt die KfW die Anfang September 2015 gestartete Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte mit zinslosen
Krediten für Kommunen letztmalig um 500 Millionen Euro auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro auf.
Die KfW hatte die Sonderförderung ange-
sichts der starken Nachfrage mehrfach
erhöht und nach Ausschöpfung der ver-
fügbaren Mittel zum Jahresende 2015
zunächst keine weiteren Kreditanträge
mehr zugesagt. Mit der letztmaligen Auf-
stockung können nun alle bereits vorlie-
genden Kreditanträge in Höhe von rund
200 Millionen Euro bearbeitet werden.
Darüber hinaus können in begrenzter Zahl
auch neue Anträge gestellt werden.
Mit dem Gesamtvolumen von 1,5 Milliar-
den Euro aus der Sonderförderung können
Erstunterkünfte für bis zu 150.000 Men-
schen geschaffen werden. Zum 31. Dezem-
ber 2015 hat die KfW rund 550 Kreditzu-
sagen getätigt. Die Kommunen investieren
hauptsächlich in den Erwerb, die Sanie-
rung und die Umwidmung leerstehen-
der Gebäude sowie die Anschaffung von
Wohncontainern.
Um einen Beitrag zur Deckung der stark
steigenden Nachfrage nach dauerhaftem
Wohnraum insgesamt zu leisten, unter-
stützt die KfW Länder und Kommunen
zudem bei der Schaffung von bezahlba-
ren Wohnungen. Hierzu stellt die KfW in
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