WOHNUNGSPOLITISCHE_INFORMATIONEN 51/52/2016/2017 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5457
Vorübergehende Befreiung zur Zahlung der Miete bei Weihnachtsmännern
ZAHL DER WOCHE
Prozent aller im Jahr 2015 in Deutsch-
land geborenen Kinder kamen außer-
halb einer Ehe zur Welt. Der Anteil der
Geburten, bei denen die Eltern nicht
miteinander verheiratet sind, hat sich
nach Angaben des Statistischen Bun-
desamtes in den letzten 25 Jahren
mehr als verdoppelt: Er stieg von 15
Prozent im Jahr 1990 auf rund 35 Pro-
zent im Jahr 2015. Zwischen dem frü-
heren Bundesgebiet und den neuen
Ländern bestehen nach wie vor Unter-
schiede. Im früheren Bundesgebiet
werden die meisten Kinder in einer
Ehe geboren. Im Jahr 2015 betrug der
Anteil der außerehelichen Geburten 30
Prozent. In den neuen Ländern hatten
2015 dagegen 61 Prozent der Babys
nicht verheiratete Eltern. Am höchsten
im bundesdeutschen Vergleich war
2015 der Anteil der außerehelichen
Geburten in Sachsen-Anhalt (63 Pro-
zent) und Mecklenburg-Vorpommern
(62 Prozent). In Berlin hatte jedes
zweite Neugeborene nicht verheiratete
Eltern (50 Prozent). Innerhalb der alten
Bundesländer wiesen Bremen (41 Pro-
zent), Schleswig-Holstein (39 Prozent)
sowie Hamburg (38 Prozent) ein über-
durchschnittlich hohes Niveau auf.
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GdW spendet Vorlesebücher für Flüchtlingskinder
Der Spitzenverband der Wohnungswirt-
schaft GdW hat der Ruck-Stiftung 30 Exem-
plare des neuen Gute-Nacht-Geschichten
Buchs für Flüchtlingskinder „Ein Stern, der
in dein Fenster schaut“ gespendet. GdW-
Präsident Axel Gedaschko überreichte dem
Vorsitzenden der Stiftung, Hans Eike von
Oppeln-Bronikowski, die Vorlesebücher am
15. Dezember 2016 am Sitz des GdW in
Berlin. Die Ruck „Stiftung des Aufbruchs“
setzt sich für Integration und Verständi-
gung zwischen Generationen, Kulturen,
Bürgern und Familienmitgliedern ein.
Kinderbuchautor Thomas Mac Pfeifer hat Geschichten aus Syrien, dem
Irak, Afghanistan und aus Afrika gesammelt und diese unter anderem
in den jeweiligen Landessprachen Arabisch, Aramäisch, Englisch, Fran-
zösisch, Mossi, Pashto sowie jeweils auf Deutsch zusammengetragen.
Fast ein Jahr hat er damit verbracht, Flüchtlingskinder in Deutschland zu
interviewen und die Geschichten aus ihren Heimatländern aufzuschrei-
ben. Ein Buch für Flüchtlinge – aber nicht nur.
(dw/schi)
Das Kinderbuch ist im Medu Verlag erschienen und umfasst 108 Seiten.
Sie finden es zur Bestellung zum Preis von 9,95 Euro unter anderem unter
e ISBN-Nummer lautet: 978-3-944948-70-6
Recht so
Weihnachts-Spezial
Mit Urteil vom 24. Dezember 2016 hat das Landesweihnachtsgericht Christkind das Fol-
gende entschieden: Entgegen der Vorschrift des § 537 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind
Weihnachtsmänner von der Entrichtung der Miete für die Dauer ihrer Tätigkeit befreit. Die
Verhinderung des Gebrauchsrecht an der Wohnung sei kein in der Person des Weihnacht-
mannes liegender Grund, sondern ein Fall höherer – ja sogar höchster – Gewalt (24/12
00). Der Weihnachtsmann war demnach von der Miete für den Monat Dezember befreit.
Insofern sei es auch nicht möglich, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen.
Eike von
Oppeln-Bron-
ikowski, Vor-
sitzender der
Ruck-Stiftung,
GdW-Pres-
sesprecherin
Katharina
Burkardt und
GdW-Präsident
Axel Gedasch-
ko (v. l.)
Foto: GdW
Quelle: Medu Verlag
㤠537 BGB bestimmt, dass der Mieter von der Entrichtung der Miete
nicht dadurch befreit werde, dass er durch einen in seiner Person liegen-
den Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert werde.
Mit Recht entschied das Gericht hier, dass kein persönlicher Grund vor-
liege. Hier scheitert die Gebrauchsüberlassung der Wohnung an den
Mieter allein aus Gründen höherer und in der Tat höchster Gewalt. Wei-
ter können hier die Grundsätze von Treu und Glauben, § 242 BGB, herangezogen
werden. Wer Weihnachtsmänner eine Mietwohnung überlässt, muss damit rechnen,
dass er den Gebrauch der Mietwohnung zumindest im Dezember nicht ausüben kann.
Insofern wäre es treuwidrig, dafür Miete zu verlangen. Vielmehr sollte man sich an
den Geschenken erfreuen, die der Mieter auch seinem Vermieter überreicht – Frohe
Weihnachten und einen guten Übergang ins Jahr 2017.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Urban Ruths
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