WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 14/2015 - page 8

ZAHL DER WOCHE
eingetragene Lebenspartnerschaften
gleichgeschlechtlicher Paare zählt die
amtliche Statistik für 2013 in Deutsch-
land. Dies teilt das Statistische Bundes-
amt auf der Basis von Ergebnissen des
Mikrozensus mit, der größten jährli-
chen Haushaltsbefragung in Deutsch-
land. Das seit 2001 bestehende
Lebenspartnerschaftsgesetz ermög-
licht es Homosexuellen ihrer Bezie-
hung einen rechtlichen Rahmen zu
geben.
Im Mikrozensus wird dieser Familien-
stand seit 2006 abgefragt. Die Zahl
der eingetragenen Lebenspartner-
schaften hat sich seitdem fast verdrei-
facht. 2006 hatte es knapp 12 000
eingetragene Lebenspartnerschaften
in Deutschland gegeben.
Die im Jahr 2013 bestehenden ein-
getragenen Lebenspartnerschaften
wurden zu 57 Prozent von Männern
geführt, das entspricht 20.000 Paaren.
15.000 Paare beziehungsweise 43 Pro-
zent waren eingetragene Lebenspart-
nerschaften von Frauen.
35.
GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5368
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat angekündigt, für zukünf-
tige bauaufsichtliche Zulassungen von Wärmedämmverbundsystemen
(WDVS) zusätzliche Brandriegel vorzusehen.
Dazu wird es einen Stichtag geben, der noch
nicht bekannt ist. Aktuell haben Verbände der
Hersteller von WDVS und ihrer Komponenten
ein Merkblatt erarbeitet, das die Ausführung
zusätzlicher Brandriegel erläutert und zur
Anwendung empfiehlt. Das Merkblatt kön-
nen Sie unter
erunterladen,
oder Sie können diesen QR-Code einscannen:
Brandschutz bei Wärmedämmverbundsystemen
Recht so
000
Weitere Informationen dazu sind in der
neuen GdW Information 147 „Wärmedäm-
mung” enthalten. Diese GdW Information
fasst den Stand des Wissens zum Thema
Wärmedämmung, speziell zu Polystyrol, in
aller Kürze zusammen.
Insbesondere wird der aktuelle Wissens-
stand zum Brandschutz einschließlich der
in Vorbereitung befindlichen Ergänzun-
gen der Zulassungen von WDVS um wei-
tere Brandschutzriegel, zu den enthaltenen
Flammschutzmitteln, zur Verwendung von
Bioziden gegen Veralgung sowie zur Ent-
sorgung dargestellt.
Die Information soll auch bei der Ein-
schätzung von Medienberichten helfen,
Zu den streitanfälligen Regelungen der Mietpreisbremse
Am 27. März 2015 hat der Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur sogenannten
„Mietpreisbremse“ den Bundesrat unver-
ändert passiert. Mit Inkrafttreten des
Gesetzes und einer entsprechenden Lan-
desverordnung zur Bestimmung „ange-
spannter Wohnungsmärkte” findet damit
eine langwierige politische Debatte ihren
Abschluss, die bereits 2013 begonnen hat. Hat die politische Debatte zumindest vorläu-
fig ein Ende gefunden, so bleibt die juristische Beurteilung der Vorschriften spannend.
Die Mietpreisbremse beinhaltet zahlreiche streitanfällige Regelungen, die sowohl dem
Vermieter als auch dem Mieter die Begründung neuer Mietverhältnisse und ihre weitere
Ausgestaltung erschweren. Genannt sei die Ermittlung der höchstzulässigen Miete, die
Berücksichtigung von Modernisierungsmaßnahmen sowie der Auskunftsanspruch des
Mieters über die Höhe der verlangten Miete. Diese Fülle von streitanfälligen Regelungen
und Unklarheiten ist zu bedauern. Leider hat der Gesetzgeber auf die Bedenken der
Sachverständigen im Rahmen der Anhörung nicht reagiert und das Gesetz auch insofern
unverändert gelassen. Ausgangslage jeder gesetzlichen Änderung im Mietrecht sollte aber
die Struktur des Mietvertrags als Paradigma des Dauerschuldverhältnisses sein, das sich
fundamental von punktuellen Austauschverträgen wie einem Kaufvertrag unterscheidet.
Anders ausgedrückt: Wie in einer Ehe, so kann auch der Mietvertrag als Dauerschuld-
verhältnis nur dann funktionieren, wenn es wenig Anlass zum Streit gibt. Hier wird aber
schon bei Begründung des Mietverhältnisses – quasi bei Eheschließung – Streitpotenzial
geschaffen. Kein guter Beginn für eine auf Dauer angelegte Beziehung.
Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
KOMMENTAR
Foto: Sebastian Schobbert
die sich mit den verschiedenen Aspek-
ten von Wärmedämmung auseinander-
setzen, fast immer mit Bezug zum Ein-
satz von Polystyrol an Außenwänden. Für
GdW-Mitglieder steht die GdW Informa-
tion 147 kostenfrei im Mitgliederbereich
zur Verfügung. Nicht-Mitglieder kön-
nen die GdW Information 147 für 10
Euro unter
eziehen.
(vogl/burk)
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