WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 14/2015 - page 2

tig genau überlegen, ob sich kleinere Reno-
vierungen noch rechneten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilien-
wirtschaft Deutschland bezeichnete es als
wichtiges Signal, dass die Hürden für den
Nachweis von Mangellagen bei der Miet-
preisbremse höher seien als bei der 2013
geschaffenen Ermächtigung zum Erlass von
Kappungsgrenzenverordnungen. Der BID-
Vorsitzende Kießling appellierte: „Die Län-
der dürfen nicht leichtfertig mit der Ermäch-
tigungsgrundlage umgehen. Sie dürfen nur
solche Gebiete als Mangellage ausweisen,
in denen sie die Voraussetzungen eines
angespannten Wohnungsmarktes tatsäch-
lich nachgewiesen haben.“
(burk/hege)
Fortsetzung von Seite 1
EUROPAPOLITIK
Strategie der Europäischen Kommission für den digitalen Binnenmarkt
Brüssel – Die Europäische Kommission hat am 25. März 2015 ihre Strategie für den digitalen Binnenmarkt angenommen.
In der digitalen Binnenmarktstrategie definiert die EU-Kommission die wichtigsten Aktionsfelder. Im Zentrum der Strate-
gie steht, den EU-Binnenmarkt auch für digitale Dienstleistungen zu öffnen. Die Kommission wird sich in ihrer Amtszeit
auf folgende drei Politikbereiche konzentrieren.
1. Besserer Zugang zu digitalen
Gütern und Dienstleistungen für
Verbraucher und Unternehmen
• Erleichterung des grenzüberschreitenden
elektronischen Handels (insbesondere für
KMU) mit harmonisierten Verbraucher-
schutz- und Vertragsvorschriften und einer
effizienteren und bezahlbaren Paketauslie-
ferung. Derzeit kaufen nur 15 Prozent der
Verbraucher online in einem anderen EU-
Mitgliedstaat ein – was nicht verwundert
angesichts der Tatsache, dass die Versand-
kosten oftmals höher sind als der Preis des
Produkts selbst.
• Abbau geografischer Sperren: Zu viele
EU-Bürger können Dienstleistungen, die
in anderen EU-Ländern angeboten wer-
den, nicht nutzen, oft ohne dass es dafür
eine Rechtfertigung gäbe; in anderen Fäl-
len werden sie automatisch zu Anbietern
vor Ort umgeleitet, die andere Preise ver-
langen. Eine solche Diskriminierung darf
es in einem Binnenmarkt nicht geben.
• Modernisierung des Urheberrechts, um
für einen angemessenen Ausgleich zwi-
schen den Interessen der Urheber einer-
seits und denen der Nutzer bzw. Ver-
braucher andererseits zu sorgen. Dies
verbessert den Zugang der Bürger zur
Kultur, fördert so die kulturelle Vielfalt,
schafft neue Chancen für Künstler und
Schöpfer von Inhalten und sorgt für die
bessere Durchsetzung ihrer Rechte.
• Ebenso wichtig für die Förderung grenz-
übergreifender Tätigkeiten von Unter-
nehmen und insbesondere KMU ist die
Vereinfachung der MwSt.-Regelungen.
Die Kosten und die Komplexität der Ein-
haltung ausländischer Steuervorschriften
sind für KMU ein großes Problem. Durch
die unterschiedlichen MwSt.-Vorschrif-
ten entstehen schätzungsweise Kosten
in Höhe von 80 Milliarden EUR.
2. Gestaltung der Rahmenbedingun-
gen für den Erfolg digitaler Netze
und Dienstleistungen
• Alle innovativen digitalen Dienstleistun-
gen, Anwendungen und Inhalte benö-
tigen als Lebensader ein Hochgeschwin-
digkeits-Internet und sichere Netze. Zur
Förderung von Investitionen in die Inf-
rastruktur will die Kommission deshalb
die geltenden Telekommunikations- und
Medienvorschriften überarbeiten, um sie
auf die neuen Herausforderungen vor-
zubereiten, insbesondere im Hinblick
auf Verbraucheranwendungen (z. B. die
wachsende Zahl der Telefongespräche
über das Internet) und neue Marktteil-
nehmer auf diesem Gebiet.
• Funkfrequenzen sind die Luft, die das
Internet zum Atmen braucht. Deshalb ist
eine Koordinierung zwischen den Mit-
gliedstaaten unverzichtbar. Bei der Einfüh-
rung der neuesten 4G-Technik in Europa
sind erhebliche Verzögerungen aufgetre-
ten, weil keine geeigneten Frequenzen
zur Verfügung standen. Funkfrequenzen
machen nicht an den Landesgrenzen halt:
Damit ein echter Binnenmarkt mit EU-
weiten Dienstleistungen entstehen kann,
ist bei der Verwaltung ein europäischer
Ansatz erforderlich.
• Außerdem wird sich die Kommission mit
der wachsenden Bedeutung von Online-
Plattformen (wie Suchmaschinen, sozia-
len Medien, App-Stores usw.) befassen,
damit eine erfolgreiche internetgestützte
Wirtschaft entsteht. Hierbei muss auch
geprüft werden, wie sich das Vertrauen
in Online-Dienstleistungen durch mehr
Transparenz verbessern lässt, wie diese
Dienstleistungen in die Online-Wert-
schöpfungskette einbezogen werden
können und wie sich das schnelle Ent-
fernen illegaler Inhalte erleichtern lässt.
• Gegenwärtig haben 72 Prozent der Inter-
netnutzer Bedenken bei der Inanspruch-
nahme von Online-Dienstleistungen, weil
sie befürchten, dass sie zu viele persönli-
che Daten über sich preisgeben müssen.
Die rasche Annahme der Datenschutz-
verordnung ist eine entscheidende Vor-
aussetzung, um hier mehr Vertrauen zu
schaffen.
3. Schaffung einer europäischen digi-
talen Wirtschaft mit langfristigem
Wachstumspotenzial
• Die Industrie ist eine entscheidende Säule
der europäischen Wirtschaft – im Ferti-
gungssektor der EU sind mehr als 2 Mio.
Unternehmen tätig, die mehr als 33 Mio.
Arbeitsplätze bieten. Die Europäische
Kommission will alle Industriezweige bei
der Einführung neuer Technologien und
der Umstellung auf ein intelligentes Indus-
triesystem unterstützen („Industry 4.0“).
• Normung: Die Sicherstellung der Inter-
operabilität neuer Technologien ist eine
entscheidende Voraussetzung für die
Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit
Europas, deshalb müssen Normen schnel-
ler aufgestellt werden.
• Außerdem will die Kommission, dass
Wirtschaft und Gesellschaft die Vorteile
der Datenwirtschaft in vollem Umfang
nutzen können. Jede Sekunde entstehen
große Datenmengen, die von Menschen
oder Maschinen erzeugt werden, so z. B.
von Sensoren, die Klimadaten sammeln,
durch Satellitenbilder, digitale Bilder und
Videos, Aufzeichnungen von Kaufvor-
gängen oder GPS-Signale. Big Data ist
eine Goldgrube, wirft aber auch viele
Fragen auf, vom Eigentum an den Daten
über den Datenschutz bis hin zu den
Normen. Damit das Potenzial erschlos-
sen werden kann, müssen diese Fragen
behandelt werden.
• Dasselbe gilt für das immer stärker
genutzte Cloud Computing. Prognosen
zufolge dürfte der Anteil der Daten, die
in einer Cloud gespeichert werden, von
20 Prozent im Jahr 2013 bis auf 40 Pro-
zent im Jahr 2020 ansteigen. Gemein-
same Netze können zwar das Wachstum
der Wirtschaft fördern, brauchen aber die
richtigen Rahmenregelungen, damit sie
erfolgreich sein können und europaweit
von mehr Privatpersonen, Unternehmen,
Organisationen und öffentlichen Dienst-
leistern genutzt werden.
• Außerdem sollten die EU-Bürger in die
Lage versetzt werden, interoperable elek-
tronische Dienste – von der elektroni-
schen Verwaltung bis zu elektronischen
Gesundheitsdiensten – in vollem Umfang
zu nutzen
.
(oen)
2
14/2015
1 3,4,5,6,7,8
Powered by FlippingBook