WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 28/2015 - page 8

NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5382
ZAHL DER WOCHE
Millionen Menschen waren Ende 2014
weltweit auf der Flucht, darunter 38,2
Millionen Binnenvertriebene, 19,5
Millionen Flüchtlinge und 1,8 Millio-
nen Asylsuchende. Laut dem Jahres-
bericht des Flüchtlingshilfswerks der
Vereinten Nationen (UNHCR) „Global
Trends 2014“ war dies die höchste
Zahl, die jemals verzeichnet wurde. Im
Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl
der Flüchtenden um 16 Prozent. Eine
der Haupursachen dafür ist der Krieg
in Syrien. Viele der Flüchtlinge bringen
sich in angrenzenden Ländern wie
der Türkei in Sicherheit: 2014 lebten
dort weltweit die meisten Flüchtlinge
(1,6 Millionen), gefolgt von Pakis-
tan (1,5 Millionen) und dem Libanon
(1,2 Millionen). In Deutschland fanden
laut UNHCR in den letzten 10 Jahren
rund 217.000 Flüchtlinge Schutz. Die
Zahl der Asylanträge ist hierzulande
deutlich gestiegen: Wurden 2013 rund
110.000 Erstanträge gestellt, waren es
2014 insgesamt 173.000 neue Anträge
(+ 57 Prozent).
59,5
GdW-NEWS
GdW verleiht Victor-Aimé-Huber-Medaille an Dr. Joachim
Wege – Andreas Breitner ist neuer Verbandsdirektor des VNW
Dr. Joachim Wege, Rechtsanwalt und ehemaliger Verbandsdirektor des
Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), wurde am
30. Juni 2015 vom GdW mit der Victor-Aimé-Huber-Medaille und vom
VNW mit der Peter Christian Hansen Urkunde ausgezeichnet. Geehrt
wurde er für seine herausragenden Verdienste um die Wohnungswirt-
schaft und den vorbildlichen Einsatz in der Verbandsorganisation auf
Landes-, Regional- und Bundesebene.
Seit dem 1. Juli 2015 ist Andreas Breitner Verbandsdirektor beim VNW.
Der 48-Jährige war von 2012 bis 2014 Innenminister des Landes Schles-
wig-Holstein. Von 2003 bis 2012 war er Bürgermeister der Stadt Rends-
burg. „Wohnungswirtschaft ist für mich mehr als nur Häuser bauen“,
so Breitner. „In Hamburg möchte ich das Bündnis für die Quartiere im
Bündnis für das Wohnen weiter voranbringen. Es geht uns um die Ent-
wicklung ganzer Viertel und Stadteile. Viele Mitgliedsunternehmen enga-
gieren sich bei der Unterbringung von Flüchtlingen. In allen drei Ländern
gibt es bereits konkrete Planungen von Politik, Wohnungswirtschaft und
Wohlfahrtsverbänden. Wir wollen gemeinsam mit der Landesregierung
wie auch mit Kommunen und Städten humanitäre Lösungen finden und
diese schnellstmöglich umsetzen.“
(hit/schi)
Recht so
Stabübergabe von Herrn Dr. Wege an Herrn Breitner am 30. Juni 2015 in
Hamburg: Raimund Dankowski, VNW-Vorsitzender, Olaf Scholz, Erster Bürger-
meister von Hamburg, Dr. Joachim Wege, ehemaliger VNW-Verbandsdirektor,
Andreas Breitner, neuer VNW-Verbandsdirektor, Torsten Albig, Ministerpräsi-
dent von Schleswig-Holstein, und Dr. Stefan Rudolph, Staatssekretär im Minis-
terium für Wirtschaft, Bau und Tourismus von Mecklenburg-Vorpommern (v. l.)
Foto: VNW/Lucas Wahl
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen:
Zur Novellierung des § 559 BGB
Zur Umsetzung des Koalitionsvertrages im
Mietrecht hat das Justizministerium eine
begleitende Expertenrunde eingerichtet, an
der der Spitzenverband der Wohnungswirt-
schaft GdW teilnimmt. In dieser wird der
begrüßenswerte Versuch unternommen, die
verschiedenen Argumente und Sichtweisen
aufzunehmen und einer Lösung zuzufüh-
ren. Neben einer im Koalitionsvertrag beabsichtigen Änderung beimMietspiegel geht es auch
um eine mögliche Änderung des § 559 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Mieterhöhung nach
Modernisierungsmaßnahmen. Die noch im Koalitionsvertrag angedachte Amortisationsre-
gelung erscheint jedoch sowohl juristisch als auch wirtschaftlich nicht umsetzbar. § 559 BGB
wird lediglich „umgangssprachlich“ als Modernisierungsumlage bezeichnet. Tatsächlich regelt
die Vorschrift eine Mieterhöhung nach Modernisierung, die auf 11 Prozent der für die Woh-
nung aufgewendeten Kosten begrenzt wird. Die so begrenzten Kosten sind Teil der Miete.
Nach Amortisation müsste dann die Miete wieder gesenkt werden. Wichtig aber erscheint ein
Hinweis auf die gesamtgesellschaftliche Funktion der Vorschrift. Wirtschaftlich ist sie Stütze
der Bauwirtschaft, wohnungspolitisch Anreiz für die Verbesserung des Wohnungsbestan-
des, Umweltpolitisch dient die Norm der Erreichung der klimapolitischen Zielvorgaben und
schließlich hilft sie, die Herausforderungen zu bewältigen, die mit einer immer älter werden-
den Gesellschaft verbunden sind. So heißt es auch in der Begründung zur Einführung des
§ 559 BGB im Jahr 2001: „Die Durchführung von Modernisierungen liegt im allgemeinen
Interesse.“ Eigentum verpflichtet: sicherlich auch im Hinblick auf bezahlbaren Wohnraum,
aber ebenso im Hinblick auf eine so verstandene Modernisierung. Beide Punkte sind in einen
angemessenen Ausgleich zu bringen. Insofern kann natürlich auch ein bewusstes „Heraus-
modernisieren“ von niemandem gewollt sein. Aber auch hier liegt die Lösung vielmehr in der
Schaffung neuen Wohnraums, statt in einem Eingriff in die bisherige Systematik des BGB.
Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
KOMMENTAR
Foto: Sebastian Schobbert
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