WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 8/2015 - page 8

ZAHL DER WOCHE
Prozent über dem Niveau des dritten
Quartals 2014 lag im vierten Quar-
tal das Bruttoinlandsprodukt (BIP)
in Deutschland – preis-, saison- und
kalenderbereinigt. Damit hat die deut-
sche Wirtschaft zum Jahresende 2014
wieder Fahrt aufgenommen. Die kon-
junkturelle Lage hat sich nach dem
schwungvollen Jahresauftakt, mit
einem Plus von 0,8 Prozent im ersten
Quartal, und der Schwächephase im
Sommer, mit einem leichten Minus
von 0,1 Prozent im zweiten und einem
leichten Plus von 0,1 Prozent im drit-
ten Quartal, zum Ende des Jahres sta-
bilisiert. Für das gesamte Jahr 2014
ergibt sich daraus ein Anstieg von 1,6
Prozent, auch kalenderbereinigt, der
sogar noch etwas höher ausfällt als das
im Januar veröffentlichte vorläufige
Ergebnis, teilte das Statistische Bun-
desamt weiter mit. Positive Impulse
kamen im Vorquartalsvergleich haupt-
sächlich aus dem Inland: Vor allem die
privaten Haushalte steigerten ihre
Konsumausgaben noch einmal merk-
lich. Darüber hinaus entwickelten sich
auch die Anlageinvestitionen positiv:
Neben Ausrüstungen wurde insbeson-
dere in Bauten deutlich mehr investiert
als im dritten Quartal 2014.
0,7
GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5362
10. März 2015, Berlin
Kolloquium Zukunft Wohnen 2050
Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters
Mit Urteil vom 4. Februar 2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der
Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung auch dann berechtigt ist, wenn
der sozialhilfeberechtigte Mieter zur pünktlichen Zahlung der Miete nicht in der Lage ist,
obwohl er rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, die zur Mietzahlung erfor-
derlichen Unterkunftskosten jedoch nicht rechtzeitig bewilligt worden sind (Az.: VIII ZR
175/14). Abgekürzt hatte der Mieter Sozialhilfe einschließlich der Übernahme der Woh-
nungskosten beim Sozialamt beantragt. Die Wohnkostenübernahme wurde abgelehnt.
Hiergegen erhob der Mieter Widerspruch und beantragte einstweiligen Rechtsschutz bei
dem zuständigen Sozialgericht. Dieses verpflichtete den Sozialhilfeträger zur Zahlung
der Mieten. In der Zwischenzeit aber hatte der Kläger, gestützt auf rückständige Mieten,
erneut die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses erklärt. Das Amtsgericht hatte der
Räumungsklage stattgegeben, auch die Berufung hiergegen wurde zurückgewiesen.
Recht so
„Der BGH verweist zur Begründung seiner Entscheidung auf zwei Rechts-
grundsätze: Zum einen befreien bei Geldschulden wirtschaftliche Schwie-
rigkeiten nicht von den Folgen verspäteter Zahlung. Dies gilt auch dann,
wenn sie auf unverschuldeter Ursache beruhen. Zum zweiten handelt es
sich bei dem Kündigungsgrund, Verzug für zwei aufeinanderfolgende
Termine mit der Entrichtung der Miete, um einen gesetzlich typisierten
Fall der Unzumutbarkeit einer weiteren Fortsetzung des Mietverhältnisses. Der Mieter
ist aber nicht schutzlos. So verweist der BGH auf die Vorschrift des § 569 Absatz 3
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach wird eine Kündigung dann unwirksam, wenn
spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des
Räumungsanspruchs gezahlt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung
verpflichtet. Beides war hier nicht der Fall. Die Tatsache, dass das Sozialgericht das
Sozialamt zur Zahlung rückständiger Mieten im Wege der einstweiligen Anordnung
verpflichtete, ändert hieran nichts. Denn diese Entscheidung berührt ausschließlich das
Verhältnis zwischen Sozialamt und Mieter. Entscheidend für den Vermieter bleibt aber
allein die tatsächliche Zahlung der Miete.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Quelle: BAKA
Von den insgesamt rund 40 Milli-
onen Wohnungen in Deutschland
bewirtschaften die Wohnungs-
unternehmen, Genossenschaf-
ten, Kommunen, Kirchen und die
Immobilienverwalter rund 24 Mil-
lionen. Sie sitzen damit an den
entscheidenden Schalthebeln für
Energieverbräuche, familien- und
altersgerechten Wohnraum, aber
auch für attraktive Stadtplanung
und Quartiersplanung. Eine der brennendsten Fra-
gen, die sich für die Branche aktuell stellt: „Wohin
führt die Politik der Energiewende und wird das
Wohnen weiterhin bezahlbar bleiben können?“
Vor diesem Hintergrund lädt der dem Bundesar-
beitskreis Altbauerneuerung (BAKA) gemeinsam
mit dem GdW, der BBA – Akademie der Immobili-
enwirtschaft und der KfW Bankengruppe am 10.
März 2015 von 10:30 Uhr bis 16:30 Uhr in den His-
torischen Kassensaal der KfW Bank in Berlin. Nach
einem Impulsvortrag von Gunther Adler, Staats-
sekretär im Bundesbauministerium, wer-
den unter anderem GdW-Präsident Axel
Gedaschko und GdW-Energiereferentin
Dr. Ingrid Vogler erläutern, was die Woh-
nungswirtschaft künftig bewegen wird und
wie die Zukunft der Wohnkosten aussieht.
(schi)
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