WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 8/2015 - page 2

BUNDESPOLITIK
17 Prozent der Wohnungen leer stehen.
In Wachstumsregionen wird die anhaltend
hohe Nachfrage diese Wohnungsüber-
hangquote auf einem niedrigen Niveau um
vier Prozent halten.
„Der Druck in den Wachstumszentren
bleibt erhalten, deshalb braucht es dort
mehr Neubau. Außerhalb der dynamischen
Wirtschaftsregionen schafft mehr Neubau
aber weitere Leerstände. Dort gilt es vor
allem, sich auf die Aufwertung von Bestän-
den zu konzentrieren, um qualitätsbeding-
ten Neubau zu vermeiden“, so BBSR-Direk-
tor Harald Herrmann.
Unterschiede gibt es auch bei den Woh-
nungsmarktsegmenten. Besonders hoch
bleibt die Leerstandsquote laut den Berech-
nungen im Geschosswohnungsbau. Die
Wissenschaftler empfehlen, den Rückbau
von Beständen in schrumpfenden Regio-
nen mit Hilfe der Programme der Städte-
bauförderung fortzuführen und gleichzei-
tig Strategien für eine nachfragegerechte
Entwicklung der Bestände auszubauen. Das
Augenmerk gelte auch einer Verringerung
von Leerständen in Innenstädten und Stadt-
zentren, um diese als attraktive Standorte
der Kommunen zu stärken. In ländlichen
Regionen komme es darauf an, die Städte
mittlerer Größe als regionale Zentren weiter
gezielt zu unterstützen.
(schl/schi)
Die Studie ist kostenfrei per E-Mail
an
hältlich.
Eine PDF-Version ist unter
in der Rubrik „Veröffentlichungen“ abrufbar.
Fortsetzung von Seite 1
Leerstandswelle
verhindern
Die Studie zeigt, dass der
Stadtumbau Ost noch
längst nicht beendet ist. Im Gegenteil:
Es droht erneut eine Leerstandswelle.
Dies muss allen Beteiligten klar sein,
die sich mit der Zusammenlegung der
Stadtumbauprogramme Ost und West
beschäftigen.
Der Stadtumbau Ost benötigt endlich
wieder Anreize, damit sinnvoll abgeris-
sen werden kann. Diejenigen, die abrei-
ßen, aber gleichzeitig in die Innenstädte
inverstieren, müssen gefördert werden.
Aber auch andere Eigentümer müssen
in den Stadtumbau in Ostdeutschland
KOMMENTAR
von Carsten Herlitz
GdW-Beauftragter für die Neuen Länder
Foto: Sebastian Schobbert
Fotos: David Ausserhofer
eingebunden werden. Denn in den klassi-
schen Schrumpfungsregionen wachsen die
Leerstände wieder.
Die GdW-Unternehmen können ihre eige-
nen Leerstandszahlen häufig noch durch
ihre gute Qualität und Bezahlbarkeit der
Wohnungen stabilisieren. Aber auch die-
ser Effekt ist irgendwann zu Ende. Wenn
dann nichts passiert, geraten auch die
engagierten Marktteilnehmer in den Sog
der Leerstandswelle. Konkret fordert der
GdW, dass die Länder Wohnungseigen-
tümern, die zielgerecht, das heißt inner-
halb einer von der Kommune festgelegten
Gebietskulisse mit Aufwertungspriorität,
investieren, einen zusätzlichen Anreiz in
Form eines Investitionsbonus gewähren
sollten. Darüber hinaus muss beim Abriss
von Wohnungen wegen der gestiege-
nen Kosten die Höchstgrenze der för-
derfähigen Kosten von 70 Euro auf 120
Euro angehoben werden. Die Förderung
der Innenentwicklung darf sich außer-
dem nicht allein auf die Innenstädte
und Altbauten fokussieren, sondern
muss alle zukunftsfähigen Stadtquar-
tiere und Wohnungsbestände erreichen.
Dies beinhaltet auch den Abriss nicht
zukunftsfähiger Bauten.
Die verschiedenen Regionen Deutsch-
lands sind – auch in Westdeutschland –
allerdings sehr differenziert zu betrachten.
Während viele Kommunen mit erhebli-
chen Leerständen zu kämpfen haben,
werden in Boom-Regionen händeringend
neue Wohnungen gebraucht.
Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende:
Herausforderungen für Energie- und Wohnungsgenossenschaften
Berlin – Geschäftsmodelle für Energiegenossenschaften im Bereich der Solar- und Windenergie, Möglichkeiten der
Wärmeversorgung und der Energieeffizienz sowie die direkte Stromversorgung von Mietern in Mehrfamilienhäusern
von Wohnungsgenossenschaften – diese Themen standen im Mittelpunkt des „Bundeskongress genossenschaftliche
Energiewende“, den der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) und der GdW Bundesverband
deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen Anfang Februar 2015 in Berlin veranstaltet haben.
„Das vergangene Jahr hat erhebliche Ver-
änderungen für die Akteure der Energie-
wende gebracht. Mit der Novellierung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind
viele Geschäftsmodelle für Energiegenos-
senschaften, aber auch für Wohnungsge-
nossenschaften, erschwert worden“, sagte
der DGRV-Vorstandsvorsitzende Dr.
Eck-
hard Ott
zur Eröffnung der Tagung.
Nachteilig für Energie- und Wohnungs-
genossenschaften: Mit der Novellierung
des EEG im August 2014 ist das solare
Grünstromprivileg gestrichen worden. Bis
dahin wurde Strom aus einer Photovolta-
ikanlage, wenn dieser an einen Kunden
verkauft wurde, nur mit einem reduzierten
Beitrag zur EEG-Umlage belastet. Viele Ener-
giegenossenschaften haben etwa auf Schul-
oder Sporthallendächern eine Solaranlage
installiert und beliefern direkt die Schule
oder Gemeinde. Seit der Neuregelung ist der
Strom so teuer, dass sich diese Geschäftstä-
tigkeit zumeist nicht mehr rechnet.
Wohnungsgenossenschaften gegen-
über Privateigentümern benachteiligt
In gleichem Maße sind auch Wohnungs-
genossenschaften betroffen, die ihre Mit-
glieder mit Strom vom eigenen Hausdach
beliefern möchten. Auch sie zahlen die
volle EEG-Umlage. Das ist zum einen miss-
Prof. Dr. Norbert Raschper (EBZ/iwb)
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