WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 13/2015 - page 8

ZAHL DER WOCHE
Euro betrug die durchschnittliche
Steuererstattung der Finanzbehör-
den im Rahmen der Einkommensteu-
erveranlagung 2010. Im Jahr 2010
gab es in Deutschland rund 13,1 Mil-
lionen unbeschränkt Steuerpflichtige
mit Einnahmen aus nichtselbstständi-
ger Arbeit und eventuell Kapitalein-
künften. 11,4 Millionen dieser Steu-
erpflichtigen erhielten im Rahmen
der Einkommensteuerveranlagung
eine Steuererstattung. Diese lag im
Durchschnitt bei 873 Euro. Besonders
häufig waren Rückerstattungen zwi-
schen 100 und 1.000 Euro (62 Pro-
zent). Bei rund 10 Prozent der Betrof-
fenen fiel die Rückzahlung geringer
als 100 Euro aus. Beträge über 5.000
Euro erstatteten die Finanzämter in
einem Prozent der Fälle. Eine Nach-
zahlung an das Finanzamt mussten
1,4 Millionen Steuerpflichtige leisten
– der durchschnittliche Betrag lag bei
897 Euro.
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GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5367
Der GdW setzt gemeinsam mit dem Verband Berlin-Brandenburgischer
Wohnungsunternehmen (BBU) erstmalig am 29. April 2015 mit zwei
Tagungen einen großen wohnungswirtschaftlichen Akzent auf den Ber-
liner Energietagen, die vom 27. bis 29. April im Ludwig Erhard Haus der
Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin, Fasanenstraße 85, 10623
Berlin, stattfinden.
Am 29. April findet von 9.30 bis 13.30 Uhr die GdW-Veranstaltung
„Energieeffizienz in der Praxis: Erfahrungen der Wohnungswirtschaft“
statt, in der unter der Moderation von GdW-Energiereferentin Dr. Ingrid
Vogler Neubau- und Bestandsprojekte unter anderem aus Essen, Mün-
chen und Weißwasser vorgestellt werden.
Von 14.00 bis 17.30 Uhr folgt die BBU-Veranstaltung unter dem Titel
„Mit ALFA® Energiereserven erschließen – aktuelle Strategien der Woh-
nungsunternehmen“. Prof. Dr. Dieter Wolff von der Ostfa-
lia-Hochschule unternimmt hier mit ALFA®-Partnern einen
Erfahrungsaustausch über die in den Jahren 2007 bis 2014
erzielten Erfolge mit gering investiven Energieeffizienzmaß-
nahmen.
Bereits am ersten Veranstaltungstag, dem 27. April 2015, wer-
den um 18.30 Uhr die diesjährigen Preise der KlimaSchutzPart-
ner verliehen. Wohnungsunternehmen können sich noch bis
zum 8. April 2015 unter
um den Preis bewerben.
(schi)
Weitere Infos zu Programm und Anmeldung
finden Sie unter
27. - 29. April 2015, Berlin
Berliner Energietage:
Wohnungswirtschaft setzt Schwerpunkt
BGH-Urteil zu Schönheitsreparaturen
Mit Urteil vom 18. März 2015 (Az.: VIII ZR 185/14; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13) hat der
Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsrepa-
raturen geändert. Eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert übergegebenen
Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, ist nach
Ansicht des BGH nunmehr unwirksam. Zur Begründung führt der BGH aus, dass eine
solche Klausel den Mieter zur Beseitigung sämtlicher Gebrauchsspuren des Vormieters
verpflichte und – jedenfalls bei kundenfeindlichster Auslegung – dazu führe, dass der
Mieter die Wohnung vorzeitig renovieren oder gegebenenfalls in einem besseren Zustand
zurückgeben müsste, als er sie selbst vom Vermieter erhalten habe. Für die Abgrenzung
renoviert/unrenoviert komme es letztlich darauf an, ob etwa vorhandene Gebrauchsspu-
ren so unerheblich sind, dass die Mieträume im Zeitpunkt der Überlassung den Gesamt-
eindruck einer renovierten Wohnung vermitteln. Weiter urteilte der BGH, dass formular-
mäßige Quotenabgeltungsklauseln insgesamt unwirksam sind. Auf die Frage renoviert/
unrenoviert komme es hier nicht an.
Recht so
„Das Urteil beendet einen langjährigen Streit über die Rechtmäßigkeit
von Quotenabgeltungsklauseln und Schönheitsreparaturen. Die Entschei-
dung engt jedoch die Gestaltungsmöglichkeiten für Vermieter und Mie-
ter ein. Dies gilt besonders für die Fälle, in denen sich der Mieter bewusst
für eine unrenovierte Wohnung entschieden hat, um diese nach seinen
Wünschen zu gestalten. Es steht zu befürchten, dass künftig verstärkt
nur renovierte Wohnungen übergeben werden, um der Frage der Kostenübernahme
von Schönheitsreparaturen aus demWege zu gehen. Dies könnte auch Auswirkungen
auf die Höhe der Kaltmiete haben.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
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