WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 13/2015 - page 2

BUNDESPOLITIK
schnittlich stark angehoben werden. Die
Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag,
bis zu dem die Miete durch das Wohngeld
bezuschusst wird. Die Leistungsverbesserun-
gen werden gerade Familien und Rentnern
zugutekommen.
Wohngeld regelmäßig an die Preis-
und Lohnentwicklung anpassen
„Es ist ein wichtiger Schritt, dass die Bun-
desregierung mit dem nun vorgelegten
Gesetzentwurf ihre Ankündigung aus dem
Koalitionsvertrag umsetzen und die Leis-
tungshöhe und Miethöchstbeträge beim
Wohngeld an die Bestandsmieten- und Ein-
kommensentwicklung anpassen möchte“,
erklärte
Axel Gedaschko
, Präsident des
Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft
GdW, anlässlich des Kabinettsbeschlusses.
Die letzte Anpassung liege immerhin schon
mehr als sechs Jahre zurück. „Allerdings
sollte die Höhe des Wohngeldes regel-
mäßig an die Preis- und Lohnentwick-
lung angepasst werden“, so Gedaschko.
Der GdW appelliert daher an die Politik,
das Wohngeld zu dynamisieren und wie
bei der Mindestsicherung jährlich entspre-
chend der Preis- und Lohnentwicklung wei-
terzuentwickeln.
Darüber hinaus spricht sich die Wohnungs-
wirtschaft dafür aus, die Heizkosten beim
Wohngeld stärker zu berücksichtigen. Der
aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, die Tabel-
lenwerte des Wohngeldes so anzupassen,
dass gestiegene Bruttowarmmieten bei der
Leistungserhöhung durch eine entspre-
chende Erhöhung der Tabellenwerte mit
einbezogen werden. So wird ein Großteil
der Steigerung der warmen Nebenkosten
abgedeckt.
„Dennoch lässt eine solche Pauschalierung
der Heizkosten in den einzelnen Tabellen-
werten die unterschiedlichen Kosten in den
Regionen – wie beispielsweise bei der Fern-
wärme – außer Acht“, erklärte Gedaschko.
Spätestens bei der Evaluierung des Wohn-
geldes müsse dieses Problem angegangen
werden.
Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur
Hälfte gezahlt. Das Gesetz bedarf daher der
Zustimmung des Bundesrates. Die Reform
soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Hintergrundinformation: Was ist
Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zum
Wohnen, der an einkommensschwache
Haushalte gezahlt wird, die nicht Sozialhilfe
oder Arbeitslosengeld (ALG II) erhalten. Mit
der Wohngeldreform 2009 wurden Heiz-
kosten erstmals bei der Berechnung des
Wohngeldes berücksichtigt. Dieser Heiz-
kostenzuschuss sollte die extrem hohen
Energiepreise abfedern. Je nach Haushalts-
größe wurden Pauschalbeträge zur Miete,
die für die Wohngeldhöhe maßgeblich ist,
hinzugerechnet. Der Heizkostenzuschuss
wurde zum 1. Januar 2011 wieder gestri-
chen. In Deutschland gibt es rund 780.000
Wohngeldempfängerhaushalte. Über 90
Prozent aller Haushalte, die Wohngeld
beziehen, sind Mieterhaushalte.
(schr/burk/schi)
Die Stellungnahme des GdW zur Wohngeldre-
form finden Sie unter
in der Rubrik „Stellungnahmen“.
Fortsetzung von Seite 1
Haushaltsplanung bis 2019:
Bundesregierung legt Schwerpunkt auf Klimaschutz und Stadtentwicklung
Berlin – Die Bundesregierung hat am 18. März 2015 einen Entwurf für den Nachtragshaushalt 2015 sowie den Eckwerte-
beschluss für den Bundeshaushalt 2016 und den Finanzplan 2015 bis 2019 vorgelegt. Mit ihren Beschlüssen legt die Re-
gierung einen Schwerpunkt auf Investitionen in den Klimaschutz und Stadtentwicklung. Der Spitzenverband der Woh-
nungswirtschaft GdW begrüßt den außergewöhnlich großen Zuwachs der Haushaltsmittel in diesen Bereichen ausdrück-
lich. Damit werden zentrale Forderungen des GdW aus den vergangenen Monaten umgesetzt.
Bereits im Haushalt 2015 war ein Sonder-
posten „Zukunftsinvestitionen“ in Höhe
von sieben Milliarden Euro vorgesehen.
Dieser Posten wird nun mittels Nachtrags-
haushalt 2015 konkretisiert und auf die
einzelnen Ministerien verteilt: Das Bundes-
wirtschaftsministerium (BMWi) erhält 495
Millionen Euro als Aufstockung für Bun-
desmaßnahmen, nachdem eine steuerliche
Förderung der energetischen Gebäudesa-
nierung am Widerstand Bayerns geschei-
tert war. Weitere 692 Millionen Euro stehen
für die Energieeffizienz im Zuge des Natio-
nalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE)
zur Verfügung.
Rund 860 Millionen Euro für Klima-
schutz und Stadtentwicklung
Das Bundesbauministerium (BMUB) erhält
insgesamt rund 860 Millionen Euro – 450
Millionen Euro für den Bereich Nationale
Klimaschutzinitiative und weitere 408
Millionen Euro für verschiedene Maßnah-
men im Umwelt- und Baubereich. Unter
anderem sind daraus zusätzliche Mittel
vorgesehen: 84,5 Millionen Euro für das
Programm „Nationale Projekte des Städte-
baus“, 50 Millionen Euro für die Zuschuss-
förderung „Altersgerecht Umbauen“, 43
Millionen Euro für ein Modellvorhaben
zum nachhaltigen Wohnen für Studie-
rende und Auszubildende und 175 Milli-
onen Euro für die energetische Stadtsa-
nierung. Die Mittel werden auf die Jahre
2016 bis 2018 entsprechend aufgeteilt.
Zudem richtet der Bund ein Sondervermö-
gen „Kommunalinvestitionsförderungs-
fonds“ für finanzschwache Kommunen
ein und stattet diesen Fonds mit 3,5 Milli-
arden Euro aus. Für 2016 erhält das BMWi
zusätzliche Mittel, um unter anderem das
CO
2
-Gebäudesanierungsprogramm auf
hohem Niveau fortzuführen. Allerdings
verzichtet der Bundesfinanzminister erneut
auf detaillierte Eckwerte für den Energie-
und Klimafonds. Das BMUB erhält für 2016
insgesamt 4,05 Milliarden Euro, also 183
Millionen Euro mehr als im Vorjahr.
Ebenfalls am 18. März 2015 hat das Bun-
deskabinett den Entwurf einer Wohngel-
dreform beschlossen (s. Titelseite dieser
Ausgabe). Der Bund übernimmt weitere
500 Millionen Euro an den Kosten für
Unterkunft und Heizung im Bereich des
Sozialgesetzbuches (SGB) II. Zur Entlastung
der Länder und Kommunen bei der Auf-
nahme und Unterbringung von Asylbewer-
bern stellt der Bund 2015 und 2016 jeweils
500 Millionen Euro bereit. Der Kabinettsbe-
schluss für den Bundeshaushalt 2016 ist für
den 1. Juli 2015 geplant.
(mang/schi)
Die Haushalts-Beschlüsse und
den Gesetzentwurf zum kommunalen
Investitionsprogramm finden Sie unter
in der Rubrik „Presse“, „Pressemitteilungen“ –
oder unter diesem QR-Code:
2
13/2015
1 3,4,5,6,7,8
Powered by FlippingBook