Personalmagazin 6/2017 - page 62

personalmagazin 06/17
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RECHT
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NEWS
Meldepflicht bei Saisonarbeit
D
ie Klärung des weiteren Krankenversicherungsschutzes er-
weist sich bei ausländischen Saisonarbeitskräften mitunter als
schwierig. Krankenkassen haben vermehrt Probleme bei der
Prüfung der obligatorischen Anschlussversicherung, sofern ausländi-
sche Saisonarbeitnehmer nach der Beschäftigung wieder in ihr Heimat-
land zurückkehren. Um aufwendige Ermittlungen der Krankenkassen
bei Arbeitgebern zu vermeiden, wird ab dem kommenden Jahr eine
neue Meldepflicht eingeführt. Die Angabe in der Anmeldung, dass der
Beschäftigte als Saisonarbeitnehmer tätig ist, soll das Problem lösen.
Dadurch kann das weitere Krankenversicherungsverhältnis bereits
während der Beschäftigung mit dem Arbeitnehmer geklärt werden.
Zum Hintergrund: Seit 2013 besteht in der gesetzlichen Krankenversi-
cherung eine obligatorische Anschlussversicherung, um die Idee des
lückenlosen Krankenversicherungsschutzes voranzutreiben. Auf die
Anschlussversicherung kann der Versicherte auch unter bestimmten
Voraussetzungen verzichten.
Mindestlohn
Die Lohnuntergrenze in der Pflege wird von derzeit 10,20 Euro auf 10,55 Euro im Westen und von 9,50 Euro auf 10,05
Euro im Osten Deutschlands erhöht. Der neue Mindestlohn, den die Pflegekommission zuletzt beschlossen hat, gilt ab Januar 2018. Bis zum
Jahr 2020 sind bereits weitere Erhöhungen in zwei Schritten, auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten, vorgesehen.
Brexit
Am 23. Juni 2016 hatte sich die britische Bevölkerung knapp für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU entschieden.
Daraus ergeben sich auch Folgen in der Sozialversicherung. So ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass die Verordnungen über Soziale
Sicherheit mit Inkrafttreten des Austrittabkommens oder spätestens zum 29. März 2019 nicht mehr angewandt werden können.
Zweitwohnung
Das Finanzgericht Münster hat über die Frage der Entfernung von Zweitwohnung und Beschäftigungsort entschieden.
Diese ist entscheidend dafür, ob eine steuerfreie Arbeitgebererstattung für Mehraufwendungen durch die doppelte Haushaltsführung mög-
lich ist. Im Fall war die Zweitwohnung 170 Kilometer entfernt, was laut Gericht nicht mehr zur Umgebung des Beschäftigungsorts gehört.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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© LZF / SHUTTERSTOCK.COM
Ab Januar wird ein neues Kennzeichen für Saisonarbeitnehmer eingeführt.
Vier Jahre „Groko“
NACHGEPRÜFT
Bis zur nächsten Bundestagswahl dauert es
nicht mehr lange. Zeit für einen Rückblick:
Welche Pläne aus dem Koalitionsvertrag von
2013 hat die „Groko“ umgesetzt? Zu den
umgesetzten Vorhaben zählen die Einfüh-
rung des gesetzlichen Mindestlohns, die
Weiterentwicklung der Arbeitnehmerüberlas-
sung und die Erweiterung des Geltungsbe-
reichs des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
Zudem versucht die Groko den Arbeitsschutz
und die Gesundheit bei der Arbeit zu stärken
mit dem neuen Mutterschutzgesetz und
durch die Reform der Arbeitsstättenverord-
nung. Den Beschäftigtendatenschutz hat die
Groko gesetzlich geregelt – gerade erst hat
der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Um
den Koalitions- und Tarifpluralismus in ge-
ordnete Bahnen zu lenken, hat die Koalition
den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich
festgeschrieben. Aber das Bundesverfas-
sungsgericht verhandelt noch über elf Kla-
gen zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Nicht weiter als bis zu einem Gesetzesent-
wurf ist die Bundesarbeitsministerin bei der
Weiterentwicklung des Teilzeitrechts gekom-
men. Sie will Teilzeit zeitlich befristen, stößt
damit aber bisher auf große Ablehnung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
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