Immobilienwirtschaft 2/2017 - page 71

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2.2017
App „Arbeitszeit 4b“ eine gute Wahl. Sie
ist einfach in der Bedienung und vor allem
schnell in der Verwaltung. Es ist schon
erstaunlich, in wie wenigen Fenstern die
komplette Arbeitszeitmessung so komfor-
tabel und umfassend abgebildet werden
kann. Etwas schade ist, dass es die App
lediglich für Android-Geräte gibt. Nicht
einmal eine PC-Version bietet der Her-
steller an. Das beschränkt den Nutzen der
ansonsten sehr gutenApp imAlltag etwas.
Trotzdemsollten sichMenschen, die einen
neuen, modernen und schnellen Weg der
Arbeitszeitmessung suchen, davon nicht
abschrecken lassen.
Zum Download im Google Play Store:
details?id=fourbottles.bsg.workinghours4b
zur Eingabe wie ein Feld für Pausen oder
Mehrarbeit – etwa für höhere Stundensät-
ze. Alles in allem geht die Eingabe mit et-
was Übung innerhalb einer halbenMinute
von der Hand. Die Status-Übersicht wird
nach der Eintragung sofort synchronisiert
und aktualisiert. Sie bietet einen exzel-
lenten Überblick über die aufgewendete
Zeit. Etwas unpraktisch ist, dass erst das
Fenster gewechselt werden muss, um
nach den verschiedenen Aufträgen zu
sortieren. Andernfalls gibt es sowohl an
der Darstellung als auch an der Bedienung
wenig zumeckern. Besonders schön ist die
Kalenderfunktion. Nur hier lässt sich nach
einzelnen Tagen und Arbeitsintervallen
filtern. Für einen genaueren Blick ist die-
«
Till Steinbrenner, Freiburg
ser Bereich damit der Statusanzeige klar
vorzuziehen. Auch von hier lassen sich
Arbeitszeiten hinzufügen und vor allem
an Tablets wirkt die Anzeige höchst kom-
fortabel, übersichtlich und riesig.
Wer die App bereits Monate nutzt,
wird außerdem Spaß am Statistik-Menü
haben. Hier wird sorgsam in Balken­
diagrammen aufgelistet, wie sich Arbeits-
zeiten und Verdienst entweder monatlich
oder täglich entwickelt haben. Einen
Durchschnittswert gibt es genauso wie
eine Gesamtübersicht, die für mehr als
einen schnellen Blick taugt.
FAZIT:
Wer die Arbeitszeitmessung auf das
Smartphone bringen will, der trifftmit der
Die Gebrauchstauglichkeit der
Wohnung eines evangelischen
Mieters ist durch eine Madonnen-
Figur im Treppenhaus nicht be-
einträchtigt. Auch nach evange-
lischem Glauben ist Jesus durch
Maria geboren worden, sodass
die Madonna den Mieter nicht
schocken können sollte.
LG Münster, Urteil vom 22. Juli 2003,
3 C 2122/03
PLASSMANNS BAUSTELLE
1...,61,62,63,64,65,66,67,68,69,70 72,73,74,75,76
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