Immobilienwirtschaft 3/2015 - page 12

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Markt & Politik
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Zugangsvoraussetzungen
bar, auch wenn aus dem Maklervertrag
grundsätzlich nur die Vermittlung oder
der Nachweis einer Möglichkeit zum Ab-
schluss eines Hauptvertrags geschuldet
wird. Die Parteien verlassen sich im Hin-
blick auf die Einschätzung des Marktes oft
ausschließlich auf den Makler – zu Recht.
Dies gilt insbesondere für die Ermittlung
eines angemessenen Preises.
DenWünschen des Verbrauchers nach
einer qualifizierten Auskunft kann sich
der Makler praktisch nicht entziehen, so-
dass er inWahrheit bereits jetzt in der Re-
gel als Immobilienberater tätig wird. Noch
höheren Anforderungen steht der Immo-
bilienverwalter gegenüber. Er muss dabei
vor allem über umfangreiche Kenntnisse
desWEG-, Miet-, Grundbuch- und öffent-
lichen Baurechts (Energieeinsparverord-
nung, Trinkwasserverordnung, Mess- und
Eichgesetz) verfügen. Kommt es zu einer
Pflichtverletzung, haftet der Verwalter
gegenüber dem Eigentümer. Zudem sind
zahlreiche Verstöße bußgeldbewehrt.
Abgespeckter Sachkundenachweis
Trotz dieser umfangreichen Anforderun-
gen an den Makler und Verwalter ist eine
gesetzliche Einführung eines Sachkun-
denachweises auf dem Niveau des Im-
mobilienwirts oder -kaufmanns offenbar
nicht zu erhoffen. Selbst eine kaufmän-
nische Ausbildung als Mindestqualifika-
tion scheint derzeit nicht mehrheitsfähig
zu sein. Wahrscheinlich läuft es – wie bei
den Versicherungsvermittlern – auf eine
Regelung hinaus, wonach etwa vor der
IHK eine Sachkundeprüfung abzulegen
oder eine gleichgestellte Berufsqualifika-
tion nachzuweisen ist.
Der IVD wird sich im anstehenden
Gesetzgebungsverfahren für einen Sach-
kundenachweis auf einem deutlich hö-
heren Niveau einsetzen.
L
ange hat die Immobilienbranche auf
diesen Moment gewartet. Union und
SPD haben sich die Einführung eines
gesetzlichen Sachkundenachweises für
Immobilienmakler und Verwalter in ihr
Regierungsprogrammgeschrieben. Damit
soll einUmstand beseitigt werden, der be-
reits seit rund 90 Jahren vom Immobilien-
verband IVD und seinen Vorgängerverei-
nigungen kritisiert wird.
Bis heute kann in Deutschland jeder
die Tätigkeit des Maklers oder Verwal-
ters ausüben, der die gewerberechtliche
Zuverlässigkeit besitzt und in geordneten
Vermögensverhältnissen lebt. Obwohl
Makler und Verwalter täglich mit hoch
anspruchsvollen Fragen konfrontiert
werden und enorme Geldbeträge im Spiel
sind, ist eine fachliche Eignung gesetzlich
nicht erforderlich.
Dass dies der laufenden Stärkung des
Verbraucherschutzes widerspricht, ist
offensichtlich. Dem liberalen Gedanken
folgend sollte die Qualifikation bisher
nach dem Willen des Gesetzgebers der
Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten
und das wirtschaftliche Überleben dem
Markt überlassen werden. In weiten Tei-
len hat dies auch gut funktioniert. Der
Grad der Professionalisierung hat mithilfe
zahlreicher Hochschulen und Weiterbil-
dungseinrichtungen in der letztenDekade
erheblich zugenommen.
Wünschenswerte Messlatte
Viele
Marktteilnehmer haben sich als Immobi-
lienfachwirt oder -kaufmann qualifiziert
und damit die wünschenswerte Messlatte
gelegt. Zumindest solltenMakler undVer-
walter eine kaufmännische Ausbildung
mit einer entsprechendenZusatzqualifika-
tion vorweisen, die dem Schutzbedürfnis
des Verbrauchers Rechnung trägt. Dabei
sind Kenntnisse der Immobilienfinanzie-
rung, der Flächenberechnung, des Im-
mobilienrechts und der bautechnischen
Beschränkungen für Makler unabding-
Sachkundenachweis? Höchstens „light“
Kommt er oder kommt er
nicht? Union und SPD haben
die Einführung eines gesetz-
lichen Sachkundenachweises
für Makler und Verwalter in
ihr Regierungsprogramm ge-
schrieben. Doch ob er wirk-
lich Realität wird, ist fraglich.
«
Dr. Christian Osthus, Leiter der Rechtsabteilung
des Immobilienverbands IVD, Berlin
Wann wird der Sachkundenachweis zur
Pflicht für Makler und Verwalter?
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