Immobilienwirtschaft 10/2015 - page 87

87
1
0.2015
zu verhandeln. Der Verwalter kennt sei-
ne Kunden selbst am besten und weiß,
welchesModell zum jeweiligenGeschäfts-
partner passt.
CHANCEN FÜR IMMOBILIENMAKLER
Eine
besondere Bedeutung wird nun Makler-
verbünden zuteil. Sie erfahren eine Re-
naissance, sofern sie nicht ohnehin schon
funktionieren. Es ist bereits jetzt spürbar,
dass sich Makler, die in einem regionalen
Verbund organisiert sind, mit der Ver-
öffentlichung von Wohnungsangeboten
deutlich zurückhalten. Ist ein Makler
in einem Verbund organisiert, führt die
Suchanfrage eines Mietinteressenten zu
einem Datenaustausch an einen Kolle-
gen. DasMietobjekt ist demmit der Suche
ursprünglich beauftragten Maklerunter-
nehmen nicht bekannt und die Provisi-
onspflicht wird damit ausgelöst, während
das Bestellerprinzip gewahrt bleibt.
Kritische Stimmen aus der Makler-
branche gibt es bei einer anderen The-
matik: Wenn mehrere Mietinteressenten
einen Suchauftrag für eine ähnliche Woh-
nung erteilen, soll die Provisionspflicht im
Fall der Nichtanmietung durch den ersten
Interessenten für zukünftige Interessenten
entfallen. Gewichtige Argumente hierge-
gen liefert beispielsweise Dr. Detlev Fi-
scher, Richter am Bundesgerichtshof, in
seinem Aufsatz in der NJW 22/2015, S.
1560 ff. Professionell tätige Maklerunter-
nehmenwerden gestärkt aus der Gesetzes-
änderung hervorgehen. Für sie bieten sich
Verrechnungsmodelle analog zu denen
der Wohnungsverwalter an.
CHANCEN FÜR DIE GESAMTE BRANCHE
Wie
so oft birgt auch hier das, was zunächst
existenziell bedrohlich scheint, neueMög-
lichkeiten. Dabei kann es nur gut sein,
sich mit den eigenen Zahlen auseinan-
derzusetzen, die bisher erbrachte Dienst-
leistung zu hinterfragen und sich durch
Weiterbildung den neuen Gegebenheiten
zu stellen. Gerade im Zusammenspiel
von Bestellerprinzip und Mietpreisbrem-
se wird Fachwissen gefragt sein. Auch der
Gesetzgeber weiß, dass hier erhebliches
Konfliktpotenzial lauert: „Auseinander-
setzungen zwischen den Vertragspar-
teien über die zulässige Miethöhe bei
Mietbeginn in den von der Neuregelung
betroffenenGebieten werden voraussicht-
lich zu einer zusätzlichen der Höhe nach
nicht prognostizierbarenKostenbelastung
für Vermieter, Mieter und Justiz führen.“
(Gesetzesentwurf der Bundesregierung,
Drucksache 447/14, Seite 4).
Zur professionellen Lösung der an-
stehenden Aufgaben braucht man das
Spezialwissen der Immobilienfachleute.
So ist beispielsweise die Berechnung des
Mietpreises bei Neuvermietung ohne die
Hilfe von Immobilienfachleuten kaum
mehr möglich. Der Spießrutenlauf, dem
die Maklerbranche in den vergangenen
Monaten in den Medien ausgesetzt war,
wirkt deswegen umso verstörender.
BELASTUNG DER JUSTIZ
Das Bestellerprin-
zip sollte nach dem Gesetzgeber die Mie-
ter entlasten. Das Gegenteil wird eintre-
ten. Schon vorab prognostizierbar ist eine
deutliche Zunahme der Belastung für die
Justiz. Nur mit den Spezialisten aus der
Immobilienbranche wird es gelingen, die
imGesetzesentwurf erwartetenAuseinan-
dersetzungen zu reduzieren. Die Sache
birgt also viel Raum für Streitschlichtung
und Mediation, wie sie der BVI Bundes-
fachverband der Immobilienverwalter be-
reits anbietet. Die Branche wird gestärkt
aus der Gesetzesänderung hervorgehen,
wenn sie bereit ist, die Herausforderung
durchWeiterbildung und nochmehrWil-
le zur Dienstleistung anzunehmen.
(ZumThema siehe auch Seite 78)
SUMMARY
»
Die Veränderungen
am Immobilienmarkt seit der Einführung des Bestellerprinzips sind deutlich.
»
Das Internetangebot
freier Wohnungen in Ballungsgebieten hat sich seit dem 01.06.2015 um die Hälfte reduziert.
»
Die Immobilienportale
verzeichnen einen spürbaren
Auftragsrückgang.
»
Die Mieterreaktionen
schwanken zwischen Überraschung und Frust.
»
Die Absicht des Gesetzgebers
, soziale Ausgeglichen-
heit auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen, wurde nicht erreicht.
Foto: Iakov Filimonov/shutterstock.com
Wer bestellt, bezahlt: Nach diesem
Prinzip muss nun der Vermieter den
Makler bezahlen, wenn er diesen
mit der Vermietung von Wohnungen
beauftragt.
«
Martin Metzger, Alpina Hausverwaltung panhans
& metzger oHG
1...,77,78,79,80,81,82,83,84,85,86 88,89,90,91,92,93,94,95,96,97,...116
Powered by FlippingBook