Immobilienwirtschaft 10/2015 - page 83

83
1
0.2015
finden Sie ab Seite 88
Aktuelle Urteile
RECHT
MIETRECHT
90
Urteil des Monats:
Eigenbedarf bei Mischraum
Allgemeine Geschäftsbedin-
gungen: Tiefgarage. Wann sind
AGBs „gestellt“?
91
Zahlungsverzug:
Kündigung gegenüber
insolventem Mieter
Lärm: Grundsatzentscheidung
zur Mietminderung
Vorgetäuschter Betriebsbedarf:
Schadensersatz trotz Räumungs-
vergleich
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
88
Urteil des Monats: Aufhebung von
Veräußerungszustimmung nicht zwin-
gend nach Kopfprinzip
Falsche Beschlussverkündung: Trägt
der Verwalter die Verfahrenskosten?
89
Eigentümergemeinschaft:
Keine Vertretung durch Beirat
Haustürschließanlage:
Eingangstür darf nicht verschlossen
werden
Geschädigtes Gemeinschafts-
eigentum: Kein Anspruch des
einzelnen Eigentümers gegen den
Verwalter
STRABAG ÜBERNIMMT FACILITY MANAGEMENT FÜR VODAFONE PORTFOLIO
Vodafone hat den Immobiliendienstleister Strabag Property and Facility Services mit dem technischen und infrastrukturellen Facility
Management für sein deutsches Immobilienportfolio beauftragt.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von vorläufig fünf Jahren. Vorausgegangen war eine
deutschlandweite Ausschreibung. Das gemanagte Portfolio umfasst alle Standorte und Liegenschaften von Vodafone, zu denen auch die bisherigen Kabel-
Deutschland-Standorte gehören. Zu der bewirtschafteten Gesamtfläche von über 400.000 Quadratmetern gehören unter anderem 180 Vodafone Shops,
108 Technikgebäude, fünf Call-Center, das zentrale Rechenzentrum in Ratingen und die Vodafone-Deutschlandzentrale
in Düsseldorf.
ANZEIGE
Immobilienwirtschaft 9, Seite 54:
URTEIL DES LG KOBLENZ
V. 21.07.2014, 2 S 72/13
Das Urteil ist meilenweit von der Praxis entfernt.
Man stelle sich vor, im tiefsten Winter verunglückt
der Hausmeister, bei spiegelglatter Fahrbahn, von
seiner Wohnung zum betreuten Objekt, tödlich.
Soll nun der Verwalter, nach den Vorstellungen des
Gerichts, drei Angebote einholen und nach Eingang
eine außerordentliche Eigentümerversammlung
(erste nicht beschlussfähig) einberufen? Soll das
Objekt sechs Wochen ohne Betreuung sein? Von
Schneeräumung, Streusalz und Putzdienst schon
einmal etwas gehört? Gut, ich weiß, da kommen die
Juristen dann mit dem Argument der Notgeschäfts-
führung. Sie haben immer eine Ausrede.
Dieses Urteil gehört zu den unsinnigen, wie Wahl
des Ersatzzustellungsvertreters und Wahl des
Vertreters des Ersatzzustellungsvertreters, Beschluss-
nichtigkeit (Wenzel), kameralistische Buchführung
(Klein), drei Verwaltungsbeiräte.
Die Verwalter und ihre Berufsverbände nehmen
diese Urteile als gottgegeben hin und die hochquali-
fizierten WEG-Juristen-Päpste beten sie nach.
Manfred Ritter, Neumarkt/OPf.
LESERBRIEF
PREISVERLEIHUNG
Immobilienverwalter des Jahres 2015 ausgezeichnet
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter hat auf dem
23. Deutschen Verwaltertag in Berlin den Immobilienverwalter des
Jahres 2015 geehrt. Ausgezeichnet wurden:
1.Platz:
immoTEC CASA GmbH & Co. KG, Bielefeld
Der Kundenfokus wurde von der Immobilienverwaltung neu gesetzt,
indem interne Umstrukturierungen stattfanden.
2. Platz:
APROPOS Service GmbH & Co. KG, Dirmstein
Eine gute Social Media Strategie und Erklärvideos waren der Jury
zufolge die Alleinstellungsmerkmale des Zweitplatzierten.
3. Platz:
Mönig Immobilienverwaltung GmbH, Böblingen
Die Kunden dieses Unternehmens profitierten von einem aktiven
Networking der Firma mit den Akteuren der Branche, so die Jury.
Die Preisträger des Jahres 2015
1...,73,74,75,76,77,78,79,80,81,82 84,85,86,87,88,89,90,91,92,93,...116
Powered by FlippingBook