DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 2/2019 - page 10

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2|2019
Baumpflege und -management
Wie ein „Wartungsvertrag“ für Baumbestände
Was die Pflege technischer Anlagen angeht, sind langfristige Wartungsverträge in der Immobilienbranche
seit Langem gang und gäbe. Seit einigen Jahren nutzen Besitzer und Verwalter von Liegenschaften dieses
System aber auch vermehrt für ihre Außenanlagen – und hier insbesondere für die Pflege größerer Baum-
bestände. „Baummanagement“ heißt das Modell, bei dem die Pflege und Kontrolle von Bäumen zu einem
Pauschalpreis pro Kopf bzw. Krone von einem Fachbetrieb übernommen wird.
Der Bedarf an Pflegeverträgen für Bäume liegt
vor allem in der Verkehrssicherungspflicht von
Baumeigentümern begründet. Sie sind grundsätz-
lich dazu verpflichtet, für den verkehrssicheren
Zustand ihres Baumbestandes zu sorgen. Tun sie
dies nicht, können sie haftbar gemacht werden,
wenn durch die Bäume Sach- oder Personenschä-
den entstehen. In der Praxis wird die Erfüllung der
Verkehrssicherheit nicht selten eher stiefmütter-
lich behandelt, weiß Frank Bechstein, Inhaber des
Unternehmens Bechstein Baumpflege in Kriftel/
Antje Kottich
Pressereferentin
Qualitätsgemeinschaft Baumpflege
und Baumsanierung e.V. (QBB)
Bad Honnef
• Übertragung der Verkehrssicherungspflicht an die pflegende Firma – eine Kontrollpflicht
verbleibt beim Auftraggeber
• Wahrung der Verkehrssicherungspflicht bei bestmöglichem Erhalt des Baumbestands
• Erstellung eines Baumkatasters (Überblick über die Anzahl und den Zustand der Bäume
als Grundlage für ein zuverlässiges Baummanagement)
• Festlegung zu berücksichtigender Satzungen und Normen (VOB, ZTV Baumpflege 2017,
Kontrollmethode nach FLL, Baumschutzsatzung)
• Beauftragung langjährig amMarkt tätiger Unternehmen mit Mitgliedschaft in Fachver-
bänden wie Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) oder QBB
• Ausschluss des Einsatzes von Subunternehmern, Festschreibung der Ausführung der
Arbeiten mit eigenem qualifiziertem Fachpersonal mit entsprechenden Nachweisen über
Fortbildungsveranstaltungen oder über abgelegte Prüfungen (z. B. European Tree Worker,
Fachagrarwirt für Baumpflege, Nachweise für Ausbildung in Seilklettertechnik A + B,
bzw. AS-Baum 1 und 2 für Hubsteigerarbeiten, nach FLL zertifizierte Baumkontrolleure,
Fachqualifikation Artenschutz etc.), die bei Angebotsabgabe beizufügen sind
BAUMMANAGEMENT: EMPFEHLUNGEN
STÄDTEBAU UND STADTENTWICKLUNG
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