39
KANZLEIEN
_BIS ZU 20 ARBEITSRECHTLER
spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2016
Neben mittelständischen Unternehmen be-
raten Sie auch internationale Konzerne. Ist
Internationalität im Arbeitsrecht wichtig?
Dr. Patrizia Chwalisz:
Nicht nur internatio
nale Konzerne, sondern auch unsere mit-
telständischen Mandanten müssen sich auf
einem globalen Markt behaupten. Eine rein
nationale Ausrichtung unserer Beratung ver-
bietet sich damit. Beispielsweise lassen sich
grenzüberschreitende Akquisitionen und
Standortverlagerungen mit der „nationalen
Brille“ nicht lösen. Mit der „Internationalität
im Arbeitsrecht“ verbinde ich darüber hinaus
den Umstand, dass ich etwa die Hälfte meiner
Tätigkeit mit der Beratung internationaler Un-
ternehmensgruppen, die auf dem deutschen
Markt tätig sind, verbringe. Inhaltlich zwingen
zudem Verordnungen und Richtlinien der EU
sowie zahlreiche Grundsatzentscheidungen
des EuGH die deutschen Arbeitsgerichte und
uns als Arbeitsrechtler, selbst bei reinen In-
landssachverhalten europäisch zu denken.
Wie begegnen Sie diesbezüglichen Anfor-
derungen in der Beratung?
Chwalisz:
Sowohl im Inbound- als auch im
Outbound-Geschäft können wir auf unsere
langjährigen internationalen Kontakte und
unser LAW-Netzwerk zurückgreifen, insbeson-
dere auf eine Arbeitsrechtsgruppe im LAW-
Netzwerk, die wir auf europäischer Ebene
gegründet haben. Den Austausch von Know-
how sowie die persönliche, enge Kooperation
stellen wir durch jährliche Treffen der Gruppe,
regelmäßige Calls sowie gemeinsame Marke-
tingmaßnahmen sicher. Persönlich halte ich
neben verhandlungssicheren Englischkennt-
nissen und Expertise im EU-Arbeitsrecht in-
terkulturelles Verständnis und Sensibilität für
nationale Befindlichkeiten bei der Beratung
ausländischer Mandanten für unverzichtbar.
Indem wir unsere Associates sehr frühzeitig in
die Mandate mit Auslandsbezug einbinden so-
wie auf Auslandserfahrungen achten, sorgen
wir auch bei ihnen konsequent für den Aufbau
erforderlicher Qualifikationen.
Einen Schwerpunkt bildet bei Ihnen das
Datenschutzrecht. Was sind hier Themen?
Jan-Marcus Rossa:
Wir beraten insbesondere
zu Datentransfers im Konzern sowie zur Zuläs-
sigkeit der Weitergabe von Beschäftigtenda-
ten an - konzernfremde - Dritte, zu Unterneh-
mensrichtlinien und Betriebsvereinbarungen
inklusive Internet- und E-Mail-Nutzung, zum
Outsourcing einzelner Geschäftsbereiche, zu
Fragen der Mitarbeiterkontrolle, beispielswei-
Interview
mit den Partnern Dr. Patrizia Chwalisz und Jan-Marcus Rossa, Hamburg
se durch Erfassung von Bewegungsdaten, so-
wie zunehmend zu Fragen aus dem Bereich
„Cyber Security“ und den damit verbundenen
Informationspflichten gegenüber Beschäftig-
ten. Insgesamt lässt sich feststellen: Das Da-
tenschutzrecht hat sich in den letzten Jahren
zu einem festen Beratungsbereich bei Esche
entwickelt. Dabei ist es nicht nur gelungen,
bereits bestehende Mandate auszubauen.
Vielmehr konnten neue nationale und in-
ternationale Mandate aus unterschiedlichen
Branchen hinzugewonnen werden. Zuneh-
mend vertrauen sowohl Start-ups als auch in-
ternationale Unternehmen auf unsere Exper-
tise. Dies wird insbesondere dadurch deutlich,
dass wir uns auch im Rahmen gezielt für den
Bereich Datenschutz erfolgender Pitches ge-
gen internationale Großkanzleien behaupten
können.
Jan-Marcus Rossa
Dr. Patrizia Chwalisz