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KANZLEIEN
_BIS ZU 20 ARBEITSRECHTLER
spezial Kanzleien im Arbeitsrecht 2016
Neben mittelständischen Unternehmen
beraten Sie auch international tätige Fir-
men. Worin liegen die größten Unterschie-
de in der Beratung?
Dr. Marcus Richter:
Zuvorderst ist es die Spra-
che. Denn in der Sache beraten wir deutsches
Arbeitsrecht, ob nun unser Mandant ein mit-
telständisches deutsches Unternehmen ist,
dass sein Bonussystem neu gestalten will
oder eine indische Unternehmensgruppe, die
in Deutschland ein Unternehmen gekauft hat,
indem nun einzelne Betriebe restrukturiert
werden sollen. Natürlich gibt es einzelne The-
men, wie etwa die Arbeitnehmerentsendung,
die sie überwiegend bei international agieren-
den Mandanten antreffen. Oder es stellen sich
besondere Herausforderungen, weil Regelun-
gen möglichst einheitlich in Unternehmen des
Konzerns eingeführt werden sollen, die aber
in unterschiedlichen Jurisdiktionen ansässig
sind. Häufig stellt sich diese Aufgabe im The-
menfeld Compliance, etwa bei der Einführung
eines einheitlichen Code of Conduct. Ich per-
sönlich empfinde einen Mandantenmix vom
„kleinen“ mittelständischen Unternehmen
bis hin zum international agierenden Groß-
konzern als angenehm abwechslungsreich.
Er verringert die Gefahr deutlich, dass die oh-
nehin mit der Spezialisierung auf das Arbeits-
recht thematisch erheblich eingeschränkte
Tätigkeit, sich letztlich immer wieder nur um
die gleichen zwei oder drei Themen dreht und
letztlich irgendwann langweilt.
Wie schaffen Sie es in Ihrer Kanzlei, den
Spagat zwischen mittelständischem Unter-
nehmen und internationalem Großkonzern
in der Beratung zu meistern?
Richter:
Für uns ist das kein Spagat. Man-
danten sind nun einmal unterschiedlich. Auch
zwei deutsche Unternehmer, die sich mit dem
gleichen arbeitsrechtlichen Problem konfron-
tiert sehen, können ganz unterschiedlich zu
beraten sein, natürlich nicht im rechtlichen Er-
gebnis, aber in der Art und Weise. Dazu muss
man bereit und in der Lage sein, die Art zu
beraten am jeweiligen Mandanten und seinen
Bedürfnissen auszurichten. Das sind wir. Dann
macht es aber auch keinen – jedenfalls kei-
nen wesentlichen – Unterschied mehr, ob der
Mandant nur in Deutschland tätig ist oder in-
ternational, ob er nur deutsche Gesellschafter
oder ausländische Gesellschafter hat.
Das Arbeitsrecht ist meist von neuen Ent-
wicklungen geprägt: Was waren aus Ihrer
Sicht die wichtigsten arbeitsrechtlichen
Themen in der Beratung im vergangenen
Jahr? Und welche Trends erwarten Sie für
das Jahr 2016?
Richter:
Ein in den vergangen zwei bis drei
Jahren vermehrt in den Blickpunkt gerücktes
und nach wie vor sehr aktuelles, weil auch
für die Geschäftsführung der Unternehmen
sehr haftungsrelevantes Thema, bildet die
Abgrenzung Werk- und Dienstverträge zu – il-
legaler – Arbeitnehmerüberlassung. Das The-
ma wird auch 2016 hochaktuell bleiben, ist
doch zu erwarten, dass ankündigungsgemäß
eine Reform des Arbeitnehmerüberlassungs-
rechts verabschiedet wird. Es bleibt allerdings
zu hoffen, dass diese nicht auf der Grundlage
des derzeit vorliegenden Entwurfs erfolgt, der
in mehrfacher Hinsicht - handwerklich, wie
inhaltlich - mangelhaft ist. Daneben stand –
gerade in unserer Beratung – das kollektive
Interview
mit Dr. Macus Richter, Leiter Service-Line Arbeitsrecht, Köln
Dr. Marcus Richter
Arbeitsrecht, vor allem das Arbeitskampfrecht
im Fokus. Schließlich waren Mindestlohnge-
setz und Tarifeinheitsgesetz wesentliche ar-
beitsrechtliche Themen. Das wird sicherlich
auch im Jahr 2016 nicht anders sein.