Wohnungspolitische Informationen 29/2018 - page 8

GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5537
Aufstellen eines Pavillons
ZAHL DER WOCHE
Millionen Menschen wollen (mehr)
Arbeit. Nach Ergebnissen der aktuel-
len Arbeitskräfteerhebung wünschen
sich aber weniger Menschen im Alter
von 15 bis 74 Jahren Arbeit oder mehr
Arbeitsstunden als noch im Jahr zuvor.
Wie das Statistische Bundesamt mit-
teilte, sank ihre Zahl im Vergleich zum
Vorjahr um 6,9 Prozent, das sind rund
373.000 Personen. Das ungenutzte
Arbeitskräftepotenzial setzte sich aus
1,6 Millionen Erwerbslosen, 1,0 Millio-
nen Personen in Stiller Reserve und ins-
gesamt 2,4 Millionen Unterbeschäftig-
ten zusammen. Im Vorjahresvergleich
sanken sowohl die Zahl der Erwerbslo-
sen um 153.000 als auch die Zahl der
Unterbeschäftigten um 195.000 deut-
lich. Auch die Zahl der Personen in Stil-
ler Reserve verringerte sich, wenn auch
nur leicht um 25.000. Den 2,4 Millio-
nen Unterbeschäftigten standen knapp
1,4 Million Erwerbstätige gegenüber,
die weniger arbeiten wollten. Diese so
genannten Überbeschäftigten haben
den Wunsch ihre Arbeitsstunden bei
entsprechend verringertem Einkom-
men zu reduzieren. Im Vergleich zum
Vorjahr hat sich die Zahl der Überbe-
schäftigten erneut erhöht: 2017 gab es
einen Zuwachs um 234.000 Personen,
2016 hatte der Anstieg bei 147.000
Personen gelegen.
5,1
Die Schaffung von
bezahlbarem Wohn-
raum ist derzeit eine
der drängendsten
Herausforderungen,
denen sich Politik und
Wirtschaft gegen-
übersieht. Das Bünd-
nis für bezahlbares
Wohnen und Bauen
hat in der letzten Legislaturperiode mit einer europaweiten Ausschrei-
bung zum „Seriellen und modularen Bauen“ bereits wichtige Schritte
eingeleitet. Anknüpfend an die Ergebnisse der Ausschreibung und den
daraus entstandenen Rahmenvertrag möchte das Bundesbauministerium
zusammen mit seinen Partnern, dem GdW Bundesverband deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Bundesarchitektenkam-
mer und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, vertieft über
die dort gefundenen Lösungen, die rechtliche Implikation sowie die Akti-
vitäten des Bundes informieren.
Recht so
„Mit dem Aufstellen des Pavillons hat der Mieter zunächst gegen die
mietvertragliche Vereinbarung verstoßen, wonach bauliche Veränderun-
gen von der Einwilligung des Vermieters sowie dem Bauordnungsamt
abhängen. Eine bauliche Veränderung liegt aber nicht nur dann vor,
wenn diese ‚an die Substanz des Gebäudes’ geht. Vielmehr ist es gefes-
tigte Rechtsprechung, dass auch eine ästhetische Beeinträchtigung eine
bauliche Veränderung darstellen kann. Da der Pavillon im Jahre 2006 aufgestellt wor-
den ist, stellte sich natürlich die Frage der Verwirkung, also der unzulässigen Rechts-
ausübung. Hier geht es aber nicht allein um den Zeitablauf, sondern um die Frage,
ob der Mieter im Vertrauen, dass der Vermieter nichts mehr mache, entsprechende
Vermögensdispositionen getroffen hat. Dies ist hier nicht der Fall. Vor allem aber kann
das Bauaufsichtsamt immer noch das Aufstellen des Pavillons untersagen.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Mit Urteil vom 12. Februar 2018 (Az.: 5 C 208/17) hat das Amtsgericht Berlin – Schöne-
berg entschieden, dass dem Vermieter gegen den Mieter ein Anspruch auf Beseitigung
eines Pavillons im Vorgarten zustehe, wenn dieser eine bauliche Veränderung und durch
seine Aufstellung außerhalb der Bauflucht eine ästhetische Beeinträchtigung darstellt.
Eine Einwilligung zur Aufstellung des Pavillons müsse der Vermieter nicht erteilen, wenn
die Aufstellung gegen Bauordnungsrecht verstoße und der Vermieter vermeiden wolle,
Adressat einer Ordnungsverfügung zu werden. Der Anspruch aus § 541 BGB - Unterlas-
sungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch – könne zwar verwirkt werden, dafür reiche
aber ein reiner Zeitablauf nicht aus. Vielmehr müsse der Mieter im Hinblick auf die Nicht-
geltendmachung des Anspruchs Vermögensdispositionen getroffen oder sich sonst hierauf
eingerichtet haben. Ist ein schutzwürdiges Interesse des Mieters nicht erkennbar, müsse
im Rahmen der Interessenabwägung überwiegen, dass der Vermieter weiterhin Adressat
einer Ordnungsverfügung werden könnte.
Foto: BMI
13. September 2018, EWerk, Berlin
BMI Fachkongress „Serielles und modulares Bauen“
Das Bundesbauministerium möchten mit der Wohnungswirt-
schaft, den Kommunen und Ländern als maßgebliche Akteure
ins Gespräch kommen, um gemeinsam das serielle und modu-
lare Bauen zu befördern und so die wohnungspolitische Her-
ausforderung zu meistern.
(koch)
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