Wohnungspolitische Informationen 29/2018 - page 3

BUNDESPOLITIK
JUBILÄUM
Quelle: GdW
Damals und heute
WOHNUNGSPOLITISCHE
INFORMATIONEN
Auch im Jahr 2000 gab es Änderungen im
Mietrecht wie ein Ausschnitt aus der wi
30/2000 zeigt. Zur besseren Handhabung
wurde das private Wohnraummietrecht an
einer Stelle im Bürgerlichen Gesetzbuch
zusammengefasst.
Wohnungsbau ist enttäuschend“, erklärte
der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion Kai Wegner. „Trotz
deutlich erhöhter Mittel für den sozialen
Wohnungsbau ist der erwartete Schub
bei der Neubauförderung durch die Län-
der ausgeblieben. Wir haben auch kein
Verständnis für den Einsatz von Kompen-
sationsmitteln außerhalb der Wohnraum-
förderung. 120 Millionen Euro haben
die Länder so 2017 der Wohnraumför-
derung entzogen. Die schlechte Förder-
bilanz belastet das aktuelle Vorhaben
zur Änderung des Grundgesetzes. Mit
der geplanten Änderung soll die Beteili-
gung des Bundes an der Förderung des
sozialen Wohnungsbaus über 2019 hin-
aus ermöglicht werden. Der Mitteleinsatz
muss künftig feinmaschig durch Steue-
rungs- und Sanktionsmöglichkeiten des
Bundes gewährleistet werden. Die seit
2007 angewandten großzügigen Vor-
schriften zum Mitteleinsatz haben sich
fachlich nicht bewährt.“ So haben etwa
die drei norddeutschen Bundesländer im
vergangenen Jahr Bundesmittel, die für
den Bau von Sozialwohnungen bereitge-
stellt wurden, auch für Maßnahmen im
Bereich Eigentumswohnungen verwendet.
Das geht aus einer Antwort der Bundes-
regierung auf eine Anfrage der Linken-
Bundestagsfraktion hervor, über die der
Verband norddeutscher Wohnungsunter-
nehmen VNW berichtete. In Mecklenburg-
Vorpommern beispielsweise, flossen von
den 60,32 Millionen Euro, die das Land
vom Bund erhielt, 21,32 Millionen Euro in
andere Bereiche als den Wohnungsbau.
Grundgesetzänderung beschlossen
Bereits am 2. Mai 2018 hatte das Bun-
deskabinett den Gesetzentwurf für eine
Grundgesetzänderung im Bereich des
sozialen Wohnungsbaus beschlossen. Der
Bund erhält die Möglichkeit, den Ländern
zweckgebunden Finanzhilfen für gesamt-
staatlich bedeutsame Investitionen der Län-
der und Kommunen im Bereich des sozi-
alen Wohnungsbaus zu gewähren. „Wir
begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich.
Damit würde eine zentrale Forderung der
Wohnungswirtschaft umgesetzt“, erklärte
dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spit-
zenverbandes der Wohnungswirtschaft
GdW. Der soziale Wohnungsbau ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb
muss sich der Bund im Zusammenspiel mit
den Ländern auch weiterhin daran betei-
ligen können. Jährlich brauchen wir eine
Neubauleistung von 80.000 Sozialwohnun-
gen. Dafür müssen mindestens drei Mil-
liarden Euro aufgewendet werden, je zur
Hälfte von Bund und Ländern. Insbeson-
dere ist hier neben Darlehen dringend auch
eine Zuschussvariante notwendig.
Wenn der Bund nun die Möglichkeit erhält,
sich weiter für den sozialen Wohnungsbau
zu engagieren, müssen auch die Länder
nach 2019 der ihnen übertragenen Verant-
wortung für die soziale Wohnraumförde-
rung nachkommen und weiterhin für die-
sen Zweck Finanzmittel in ausreichender
Höhe bereitstellen. Die geplante Zweckbin-
dung der Mittel ist deshalb unabdingbar
und ebenfalls sehr zu begrüßen.
(pet/schi/koch)
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