Wohnungspolitische Informationen 29/2018 - page 2

BUNDESPOLITIK
Modernisierungsumlage senken und
kappen
Die Modernisierungsumlage soll in Gebie-
ten mit geltenden Kappungsgrenzen
für fünf Jahre von 11 auf acht Prozent
gesenkt und eine Kappungsgrenze einge-
führt werden. Demnach soll die monatli-
che Miete nach einer Modernisierung um
nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter
innerhalb von sechs Jahren steigen dürfen.
Die Wohnungswirtschaft sieht diese dop-
pelte Einschränkung kritisch. „Angesichts
der gesamtgesellschaftlichen Herausfor-
derungen der Einsparung von Endener-
gie, des demographischen Wandels und
der Digitalisierung wird hier ein falsches
Signal gesetzt. Es ist mit einem deutlichen
Rückgang an Modernisierungen zu rech-
nen – insbesondere auch bei den kleinen
Modernisierungsmaßnahmen, die der Mie-
ter wünscht“, so Gedaschko. Positiver wer-
tet der GdW-Chef dagegen das Vorhaben,
die Absenkung und Kappung der Moder-
nisierungsumlage auf Gebiete mit bereits
geltenden Kappungsgrenzen bei Miethö-
hen zu beschränken. „Damit orientiert sich
der Gesetzentwurf nun deutlich mehr am
Koalitionsvertrag als der einige Wochen
zuvor bekannt gewordene erste Entwurf
aus dem Bundesjustizministerium“, so
Gedaschko. Er gab allerdings zu beden-
ken: So oder so wird die Diskussion um
den richtigen Prozentsatz bei der Umlage
von Modernisierungskosten immer wie-
der aufkommen. Dies führt zu einer dau-
erhaften Unruhe amWohnungsmarkt und
gefährdet auch die Energiewende. Besser
wäre es, eine dauerhafte Lösung zu finden
und die Modernisierungsumlage beispiels-
weise an den Zinsverlauf zu koppeln. Eine
Zinsgleitklausel, die bei sich verändernden
Zinssätzen greift, kann ein sinnvolles Inst-
rument sein.
Insgesamt geht die Wohnungswirtschaft
völlig konform mit dem Anliegen der Poli-
tik, das bewusste Herausmodernisieren von
Mietern als Ordnungswidrigkeit einzustu-
fen. „Im Kern geht es darum, die schwar-
zen Schafe, die absichtlich durch Luxusmo-
dernisierungen ihre Mieter aus dem Haus
drängen wollen, einzuschränken. Aller-
dings hätte eine solche Regelung vollkom-
men ausgereicht“, so Gedaschko.
Vorvertragliche Auskunftsverpflich­
tung
Vermieter sollen nach dem aktuellen
Gesetzentwurf künftig einer „vorvertrag-
lichen Auskunftsverpflichtung“ in Bezug
auf die Vormiete unterliegen, wenn diese
höher ist als die eigentlich zulässige Miete.
Dadurch erhoffen sich die Koalitionäre
mehr Transparenz am Wohnungsmarkt.
„Diese Regelung ist grundsätzlich nach-
vollziehbar, da der Mieter die Vormiete bei
Vertragsabschluss nicht kennt“, erklärte
Gedaschko. Er warnte allerdings vor einem
hohen Bürokratieaufwand für die Unter-
nehmen.
Als unausgeglichen wertet die Wohnungs-
wirtschaft dagegen die geplante Neure-
gelung, dass der Mieter anders als bisher
keinen Grund nennen muss, warum er die
Höhe der vom Vermieter verlangten Miete
anzweifelt. Hier soll künftig eine ‚einfa-
che Rüge‘ ausreichend sein. „Dies unter-
stellt dem Vermieter von vorneherein ein
unrechtmäßiges Handeln und führt somit
zu einer Verschlechterung des Verhältnis-
ses zwischen Mieter und Vermieter“, so
Gedaschko. Im gesetzlichen Normalfall
wird die nach Mietpreisbremse maximal
zulässige Miete anhand des Mietspiegels
ermittelt. Bei einer Neuvermietung darf der
Mietpreis nur 10 Prozent über der ortsübli-
chen Miete liegen. Diesen Mietspiegel kann
der Mieter schon jetzt jederzeit einsehen
und daran seine zulässige Höchstmiete
erkennen. Die Wohnungswirtschaft fordert
daher, dass zumindest in diesen gesetzli-
chen Normalfällen auch weiterhin eine
Begründung des Mieters für das Anzwei-
feln der Miethöhe notwendig ist.
„Es bringt unterm Strich aber nur wenig,
die drängenden Fragen der Wohnungsver-
sorgung mit dem Mietrecht zu vermischen.
Der beste Mieterschutz ist ein ausgegliche-
ner Wohnungsmarkt. Anstelle die Diskussi-
onen auf Nebenschauplätze zu verlagern,
sollte die Politik endlich hier ihren Schwer-
punkt setzen. Wir brauchen ein Planungs-
und Baubeschleunigungsgesetz, eine Sen-
kung der Baukosten und die Mobilisierung
von Bauland. Bund, Länder und Kommu-
nen müssen sich hier abstimmen. Außer-
dem ist die stärkere Einbindung ländlicher
Regionen notwendig, um die Wohnungs-
knappheit in den Ballungsgebieten abzu-
fangen“, erklärte Gedaschko abschließend.
(burk/schi/koch)
Fortsetzung von Seite 1
Soziale Wohnraumförderung:
Bund verstärkt Engagement – Länder müssen nun nachziehen
Berlin – Das Bundeskabinett hat am 11. Juli 2018 den jährlich vorzulegenden Bericht über die Verwendung der Kompen­
sationsmittel für die soziale Wohnraumförderung 2017 beschlossen. „Dass wir in unserem Land genügend bezahlbare
Wohnungen haben, ist für mich eine der wichtigsten politischen Aufgaben überhaupt. Der Bund wird daher den sozialen
Wohnungsbau auch nach dem Auslaufen der Kompensationszahlungen im Jahr 2019 unterstützen. Die dafür notwendi­
ge Grundgesetzänderung haben wir bereits auf den Weg gebracht“, erklärte Horst Seehofer, Bundesminister des Innern,
für Bau und Heimat.
Im vergangenen Jahr stieg der geför-
derte Neubau von Mietwohnungen laut
dem neuen Bericht um rund sieben Pro-
zent gegenüber dem Vorjahr. So wurden
im Jahr 2017 Fördermaßnahmen für den
Bau von 26.231 Mietwohnungen mit Miet-
preis- und Belegungsbindungen neu bewil-
ligt. Das entspricht einem Plus von 1.681
Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr.
Deutliche Steigerungen des geförderten
Mietwohnungsneubaus sind vor allem in
Bayern, Sachsen, Hamburg und Berlin zu
verzeichnen.
Weniger Sozialwohnungen
Zum 31. Dezember 2016 gab es in
Deutschland nach Angaben des Berichts
rund 1,27 Millionen gebundene Sozialmiet-
wohnungen. Dies entspricht einer Quote
von knapp sechs Prozent des gesamten
Mietwohnungsbestandes in Deutschland.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die
Zahl um rund 62.500 verringert. Das liegt
insbesondere an auslaufenden Mietpreis-
und Belegungsbindungen.
Länder sind finanziell gefordert
Weitere Anstrengungen sind daher nötig.
Mit der Erhöhung der Kompensationsmittel
für 2019 um 500 Millionen Euro auf rund
1,5 Milliarden Euro geht der Bund deutlich
in Vorleistung. Die Länder sind im Gegen-
zug gefordert, diese zusätzlichen Mittel
für Zweck der sozialen Wohnraumförde-
rung einzusetzen. Zudem werden die Län-
der in den Jahren 2020 und 2021 mindes-
tens zwei Milliarden Euro für den sozialen
Wohnungsbau erhalten.
Wegner: „Förderbilanz enttäuscht“
„Die Förderbilanz 2017 beim sozialen
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