WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 11/2015 - page 8

ZAHL DER WOCHE
Prozent betrug im Studienjahr 2014
der Anteil ausländischer Erstimmat-
rikulierter an allen Studierenden im
ersten Semester. Im Jahr 2013 hatte
der Anteil noch bei 20,1 Prozent
gelegen. Insgesamt immatrikulierten
sich 2014 rund 107.000 ausländi-
sche Studienanfänger an einer deut-
schen Hochschule. Wie das Statisti-
sche Bundesamt nach vorläufigen
Ergebnissen weiter mitteilte, waren
das 4,5 Prozent mehr als im Vorjahr.
Für ein Studium der Ingenieurwis-
senschaften entschieden sich 27.500
ausländische Studierende (+ 6,7 Pro-
zent). Weitere 30.900 Studienanfän-
ger mit ausländischer Staatsangehö-
rigkeit begannen ein Studium in der
Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts-
und Sozialwissenschaften (+ 5,2 Pro-
zent). In der Fächergruppe Mathe-
matik und Naturwissenschaften stieg
ihre Zahl um 5,8 Prozent auf 16.400
Personen. Für ein Studium im Bereich
Sprach- und Kulturwissenschaften
entschieden sich 19.400 ausländi-
sche Erstimmatrikulierte – dies ent-
sprach einer Zunahme von 0,2 Pro-
zent im Vergleich zum Vorjahr.
21,4
GdW-NEWS
Mat-Nr. 06505-5365
Zur polizeilichen Wohnungsverweisung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (NRW) hat mit Beschluss vom 23.
Dezember 2014 (Az.: 5 E 1202/14) Grundsätze für eine polizeiliche Wohnungsverwei-
sung aufgestellt. Danach setzt eine Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot entweder
eine Gewaltbeziehung mit konkreten Anzeichen für wiederholte Misshandlungen vor-
aus oder eine erstmalige Gewalttat, wenn aufgrund der Intensivität des Angriffs und der
Schwere der Verletzungen mit einer jederzeitigen Wiederholung der Gewaltanwendung
zu rechnen ist. Die Behörde ist verpflichtet, ihre Ermessungserwägungen hinsichtlich einer
Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot als Dauerverwaltungsakt auch nach ihrem
Erlass bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer zu aktualisieren, sofern sich die maßgebliche
Erkenntnislage nachträglich ändert. Das Oberverwaltungsgericht hatte über einen Pro-
zesskostenhilfeantrag zu entscheiden, ob ohne die streitgegenständliche Wohnungsver-
weisung mit Rückkehrverbot eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben oder Freiheit
der früheren Lebenspartnerin des Klägers bestanden hat. Aufgrund des Verhaltens des
Klägers bot der Sachverhalt zudem Anlass, die ausgesprochene Wohnungsverweisung vor
Ablauf ihrer Geltungsdauer zu überprüfen.
Recht so
„In vielen Polizeigesetzen der Bundesländer finden sich Vorschriften über
die Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häusli-
cher Gewalt. So sieht das Polizeigesetz in NRW etwa vor, dass die poli-
zeilich ausgesprochene Wohnungsverweisung und das Rückkehrverbot
höchstens für 10 Tage nach ihrer Anordnung ausgesprochen werden
kann. Diese 10 Tage – und darauf weist das Urteil in Bestätigung der
Rechtsprechung hin – ist jedoch keine starre zeitliche Grenze. Sie kann und muss ver-
kürzt werden, wenn sich die maßgebliche Erkenntnislage, auf die sich die Verfügung
bezogen hat, nachträglich ändert. Natürlich kann die Maßnahme auch verlängert
werden. Hierfür ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung notwendig, die von der
gefährdeten Person zu beantragen ist.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Bei einem Spitzengespräch in Berlin haben die Mitglieder des Bündnisses
für bezahlbares Wohnen und Bauen im Februar 2015 ein Memorandum
über Ziele, Arbeitsauftrag und Struktur des Bündnisses unterzeichnet.
Axel Gedaschko
, Präsident des Spitzenverbandes GdW, ver-
trat bei dem Treffen die Interessen der Wohnungswirtschaft.
Die Spitzengespräche, in denen die Bündnispartner auf obers-
ter Leitungsebene über Ziele, Fortschritte und Ergebnisse der
Bündnisaktivitäten beraten, finden zweimal jährlich unter
Leitung von Bundesbauministerin
Barbara Hendricks
(SPD)
statt. Im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen haben
sich Bund, Länder, Kommunen und Verbände im Sommer
2014 zusammengeschlossen.
(schi)
Das Memorandum finden Sie unter
der
Rubrik „Themen“, „Stadt – Wohnen“, „Wohnungswirtschaft“.
GdW beim Spitzengespräch zum Bündnis für bezahlbares
Wohnen und Bauen
Bundesbauministerin Barbara Hendricks (Mitte) mit Bündnisvertretern – rechts
neben ihr GdW-Präsident Axel Gedaschko
Foto: BMUB/Harald Franzen
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