WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 44/2015 - page 8

NACHRUF
Mat-Nr. 06505-5398
Wohnflächenermittlung „Länge mal Breite“ im Altfall und bei jüngerem
Nachtrag
ZAHL DER WOCHE
Prozent aller Wiener Haushalte
leben in Gemeindewohnungen. Die
gemeinnützige städtische Gesellschaft
Wiener Wohnen organisiert die
Verwaltung und Vermietung von
220.000 Wohnungen im Besitz der
Stadt Wien. Weitere 16 Prozent der
Wiener Haushalte leben in geförder-
ten Mietwohnungen anderer gemein­
nütziger Bauträger. Der sozial
gebundene Wohnungsbestand beläuft
sich insgesamt also auf 42,3 Prozent
aller Wohnungen. Durch das System
der gemeinnützigen Zweckbindung ist
dieser Wohnungsbestand dauerhaft
preisgünstig. Gewinne müssen in den
sozialen Wohnbau reinvestiert werden.
Die durchschnittliche Nettokaltmiete
für Gemeindewohnungen liegt bei
4,35 Euro pro Quadratmeter und
damit deutlich unter der Spannbreite
für private nicht gemeinnützige
Wohnungen (9,12 Euro bis 15 Euro pro
Quadratmeter). Die Stadt Wien baut
seit 2015 wieder Gemeindewohnun-
gen. Ein entsprechendes Pilotprojekt
mit 120 Wohnungen entsteht im 10.
Bezirk. Weitere 2.000 Wohnungen
sollen folgen.
26,3
GdW-NEWS
Recht so
„Gemäß Koalitionsvertrag soll künftig nur die ‚tatsächliche Wohnfläche‘
Grundlage sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis sein.
Die Entscheidung zeigt, dass eine entsprechende Umsetzung mit
Schwierigkeiten behaftet ist. Die Urteilsbegründung führt aus, dass
die Parteien grundsätzlich frei darin sind, sich auf einen bestimmten
Modus der Berechnung zu verständigen. Kommen also die Parteien
darin überein, dass der vertraglich vereinbarte Berechnungsmaßstab nicht mit einer
nach den Bestimmungen der Wohnflächenverordnung vorgenommenen Berechnung
übereinzustimmen braucht, sondern stattdessen etwas anderes greifen soll, so muss
dies auch weiterhin möglich sein. Denn Vereinbarungen über die Wohnfläche sind
‚Beschaffenheitsvereinbarungen‘, die frei verhandelt werden können. Wird im
Gerichtsverfahren aber eine Abweichung der so gefundenen Flächenermittlung
festgestellt, dann dürfte eine automatische Mietminderung gleichwohl nicht die Folge
sein. So ist eine Mietminderung etwa dann nicht möglich, wenn die Abweichung
lediglich zu einer ‚unerheblichen Minderung der Tauglichkeit‘ führt.“
EXPERTENMEINUNG
von Carsten Herlitz
Justiziar des GdW
Foto: Sebastian Schobbert
Das Landgericht Saarbrücken hat mit Urteil vom 6. März 2015 (Az.: 10 S 160/14)
entschieden, dass die Wohnflächenangaben in einem Mietvertrag nicht nach
den Berechnungsgrundsätzen der Wohnflächen- beziehungsweise der Zweiten
Berechnungsverordnung (II. BerechnungsVO) zu berechnen seien, wenn sich die Parteien
bei Abschluss des Mietvertrages nach Auslegung der Vertragserklärung auf den einfach
zu handhabenden Maßstab „Länge mal Breite“ der Grundflächen verständigt haben.
Für den Fall war von Relevanz, dass die Wohnflächenverordnung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des ursprünglichen Mietvertrages im Jahr 1997 noch nicht in Kraft getreten
war. Die Vorgängerregelung der II. BerechnungsVO war auf den – hier nicht betroffenen
– sozialen und steuerbegünstigten Wohnungsbau beschränkt. Die Beweisaufnahme
hat weiter ergeben, dass der handhabbare Maßstab „Länge mal Breite“ auch der
Nachtragsvereinbarung des Jahres 2005 zugrunde zu legen war.
10. November 2015, Berlin
Preisverleihung Deutscher Bauherrenpreis Modernisierung
Am Abend des 10. November findet ab 19 Uhr im Hotel Pullman Berlin
Schweizerhof die Preisverleihung der Deutschen Bauherrenpreise in der
Kategorie Modernisierung statt. Der mit Abstand wichtigste Wettbewerb
im Bereich des Wohnungsbaus wird bereits seit 1986 unter dem Leitbild
„Hohe Qualität zu tragbaren Kosten“ als Gemeinschaftsaktion der drei
Verbände Deutscher Städtetag, Bund Deutscher Architekten und GdW
ausgelobt.
(schi)
Die Teilnahme an der Preisverleihung ist kostenlos, anmelden können Sie sich
unter diesem Kurz-Link: bit.ly/1KD6gkO
11. November 2015, Berlin
Tag der Wohnungswirtschaft: Flüchtlingsunterbringung im
Fokus
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft veranstaltet am 11.
November von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr im Hotel Pullman Berlin
Schweizerhof seine Jahreshauptveranstaltung unter dem Motto
„Heimat ist mehr als vier Wände – ohne Integration ist alles nichts“.
Zu den prominenten Rednern gehört Bundesjustizminister Heiko Maas
ebenso wie Prof. Dr. Harald Welzer von der Stiftung Zukunftsfähigkeit
FUTURZWEI. Zudem wird Ulrich Reitz, Chefredakteur des
Magazins Focus, die Sieger im Wettbewerb um Deutschlands
beste Mieterzeitung ehren – unter kurzweiliger Moderation
von Journalist und Autor Hajo Schumacher.
(schi)
Die Teilnahme am Tag der Wohnungswirtschaft ist mit schriftlicher
Anmeldung und nach Teilnahmebestätigung kostenfrei möglich.
Die Zahl der Gästetickets ist begrenzt. Pressevertreter können unter
ne Akkreditierung für den öffentlichen Teil
des Tag der Wohnungswirtschaft beantragen.
8
44/2015
1,2,3,4,5,6,7 8
Powered by FlippingBook