WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 44/2015 - page 2

EUROPAPOLITIK
„Mit dem neuen Melderecht kommt
ein nicht unerheblicher Mehraufwand
auf die Unternehmen zu“, erklärte Axel
Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes
der Wohnungswirtschaft GdW. Bei
Unternehmen mit großen Beständen
könne das Gesetz zu einem erheblichen
Arbeits- und Zeitfaktor werden. Wichtig
ist vor allem, dass der Vermieter oder
Wohnungsgeber die für die Bestätigung
des Ein- beziehungsweise Auszugs
erforderlichen Daten, wie zum Beispiel
das Datum des Einzugs, auch von der
meldepflichtigen Person erhält.
Das neue Gesetz enthält aber auch
Rechte für die Vermieter. Sie müssen
nicht – wie ursprünglich geplant – die
Anmeldung bei den Einwohnerämtern
selbst vornehmen. In dieser Pflicht stehen
allein die Mieter. Vermieter dürfen sich
bei der zuständigen Meldebehörde
erkundigen, ob sich die Mieter mittels
seiner Bestätigung an- oder abgemeldet
haben. Außerdem haben Vermieter
einen Auskunftsanspruch gegenüber den
Meldebehörden und können bei den
Einwohnerämtern nachfragen, welche
Personen in ihrer Wohnung gemeldet sind.
Dies kann zum Beispiel ungenehmigten
Untervermietungen einen wirksamen
Riegel vorschieben.
In der Vermieterbestätigung müssen der
Name und die Anschrift des Wohnungs­
gebers, das Ein- oder Auszugsdatum, die
Anschrift der Wohnung sowie die Namen
aller einziehenden Personen enthalten sein.
Entsprechende vorgefertigte Formulare
werden rechtzeitig vor dem 1. November
bei den Meldebehörden erhältlich sein.
(burk/keg/schi)
Der GdW hat außerdem die
„GdW Information 149“ zu diesem Thema
veröffentlicht. Mitgliedsunternehmen können
diese Publikation kostenfrei im
Mitgliederbereich des GdW
unter web.gdw.de/login herunterladen.
Externe können die Broschüre
zum Preis von 15 Euro unter
fordern.
Fortsetzung von Seite 1
BUNDESPOLITIK
EU startet Konsultation zum Breitbandbedarf nach 2020
Brüssel – Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zum Geschwindigkeits- und Qualitätsbedarf im Internet
nach 2020 gestartet. Mit der Konsultation will die EU-Behörde Hinweise zur Gestaltung und Umsetzung von Strategien,
Regelungs- und Förderungsinstrumenten der Europäischen Union (EU) erhalten, die den Aufbau von Breitbandnetzen
erleichtern können.
Die EU hat in der 2012 verabschiedeten
Digitalen Agenda für Europa Ziele für die
Breitband-Einführung bis 2020 festgelegt,
die mittlerweile den technologiepolitischen
Maßstab bilden. Öffentliche und private
Investitionsvorhaben orientieren sich an
diesen Zielen.
Nach Darstellung der EU-Kommission
zeige der Ausbau von Breitbandnetzen in
Europa große Fortschritte. 68 Prozent der
EU-Haushalte stünden Festnetz-Internet­
zugangsdienste mit Geschwindigkeiten
von mindestens 30 Megabit pro Sekunde
zur Verfügung (Stand Ende 2014). Doch
die Verbreitung von Internetanschlüssen
mit über 100 Megabit pro Sekunde ist mit
2,7 Abonnements pro 100 Personen nur
schwach ausgeprägt. Das entsprach Ende
2014 sechs Prozent aller Haushalte. Wenn
die großen geografischen Unterschiede
in Europa mitberücksichtigt werden, sind
schnelle Internetanschlüsse somit kaum
verbreitet. Gleichzeitig wird prognostiziert,
dass die Konnektivität immer weiter
zunehmen wird, auch außerhalb der
Wohnung und des Arbeitsplatzes. Die
zunehmenden Nutzungsmöglichkeiten
und Nutzung der Breitbandnetze werden
die verfügbare Bandbreite sowie die
einfache Aufrüstung der Netze zu einem
entscheidenden Faktor einer dynamischen
digitalen Wirtschaft und Gesellschaft
machen. Die Konsultation läuft bis zum 7.
Dezember 2015.
(öne/schi)
Die Konsultation finden Sie unter ec.europa.
eu/digital-agenda oder direkt unter diesem
Kurz-Link: bit.ly/1PLauM3
Studie der Vereinten Nationen zu aktuellen Trends in der Wohnungswirtschaft
Brüssel – Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa UNECE hat eine erste
Studie zu den aktuellen Trends und Herausforderungen in der Wohnungswirtschaft in 56 Ländern
im globalen Norden veröffentlicht.
Die
Studie
zum
sozialen
Wohnungsbau
gibt
einen
umf a s s enden
Überblick über
die aktuellen
Trends in der Wohnraumversorgung
einschließlich der Versorgung, Auswahl
und Qualität, und der sozialen Wohn­
raumfinanzierung in den Regionen. Das
Gutachten befasst sich mit der Vielfalt
von nationalen Wohnungssystemen durch
die Analyse der Definition von sozialem
Wohnungsbau und sie untersucht die
Herausforderungen für Dezentralisierung
und Governance.
(öne/schi)
Die Studie in englischer Sprache finden Sie
unter
er direkt unter diesem
Kurz-Link: bit.ly/1g5eISb
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