WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 44/2015 - page 1

Durch die Neuregelung sind also auch
die Vermieter künftig wieder verpflichtet,
bei der An- und Abmeldung des Mieters
mitzuwirken. Der Vermieter oder eine
beauftragtePerson–wiederHausverwalter–
muss demMieter den Einzug, in bestimmten
Fällen auch den Auszug, innerhalb von
zwei Wochen schriftlich oder elektronisch
bestätigen. Sonst drohen empfindliche
Geldbußen in Höhe von 1.000 Euro und
mehr. Durch die Vermieterbestätigung soll
Scheinanmeldungen wirksamer begegnet
werden. Eine ähnliche Regelung gab es
früher schon einmal. Sie wurde aber 2002
abgeschafft. In der Folge konnte sich
jede Person in jeder Wohnung anmelden,
ohne dass die Behörde prüfen konnte, ob
die Person dort tatsächlich wohnt oder
wohnen darf.
Inhalt
3 Interview:
Bärbel Höhn, Vorsitz­
ende des Ausschusses für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
im Deutschen Bundestag, hat der wi
drei Fragen beantwortet.
6 Zahlenspiegel:
Mietpreisindex,
Wohnungsbaugenehmigungen und
mehr – die wichtigsten Rahmendaten
zur Wohnungswirtschaft für den
Monat Oktober.
8 Tag der Wohnungswirtschaft:
Am 11. November 2015 steht
in Berlin das Thema Flüchtlings­
unterbringung im Mittelpunkt der
GdW-Jahreshauptveranstaltung.
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Aktuelle Meldungen
Hendricks legt Wohngeld- und
Mietenbericht vor
Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober
2015 den von Bundesbauministerin
Dr. Barbara Hendricks vorgelegten
„Wohngeld- und Mietenbericht“
beschlossen. Der Bericht zeigt unter
anderem, dass 2014 zwar mehr neue
Wohnungen fertiggestellt werden, deren
Anzahl aber noch immer unter dem
Bedarf liegt. Das Bundesbauministerium
strebe deshalb eine stärkere Förderung
für den Wohnungsneubau an.
(wi)
Europaparlament beschließt neue
Internet-Regeln
Das Europäische Parlament hat am
27. Oktober 2015 die Verordnung zur
Netzneutralität beschlossen. Dabei geht
es um die Frage, ob weiter alle Daten
gleichberechtigt und gleich schnell
durch die Netze fließen. Wie
SPIEGEL
ONLINE
berichtete, befürchten Kritiker,
dass Anbieter, die es sich leisten können,
sich künftig in ein Überholspur-Internet
einkaufen dürfen – während der Rest
auf eine langsamere Spur abgedrängt
wird.
(wi)
Fast jeder Vierte spart nicht mehr
Das extremniedrige Zinsniveau führt nach
Angaben des Deutschen Sparkassen-
und Giroverbandes dazu, dass rund 40
Prozent der Deutschen monatlich nichts
mehr für die Altersvorsorge zur Seite
legen. Wie die
Frankfurter Allgemeine
Zeitung
am 28. Oktober 2015 berichtete,
lag dieser Wert 2013 noch bei 32 Prozent
– ein knappes Viertel spare momentan
überhaupt nicht mehr.
(wi)
Ausgabe 29. Oktober 2015
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Neues Melderecht ab 1. November:
Vermieterbestätigung wird Pflicht
Berlin – Bereits 2013 haben Bundestag und Bundesrat das neue Meldegesetz
verabschiedet. Nach einer längeren Übergangsfrist tritt es zum 1. November
2015 in Kraft. Kern der Neuregelung für Mieter und Vermieter ist die Wieder­
einführung der sogenannten Vermieterbestätigung beziehungsweise Woh­
nungsgeberbestätigung. Mieter müssen von November an bei der Anmeldung
im zuständigen Einwohnermeldeamt eine Einzugsbestätigung ihres Vermieters
vorlegen. Dafür hat der Mieter höchstens zwei Wochen nach dem Einzug Zeit.
Eine melderechtliche An- oder Abmeldung bei den Bürgerdiensten der Stadt
wird ohne die Bestätigung unmöglich sein.
Beim neuen Meldegesetz ist es besonders wichtig, dass die meldepflichtige Person dem Vermieter
die erforderlichen Daten zum Einzugs- oder Auszugstermin zukommen lässt.
Foto: fotolia.com / Denis Junker
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