Personalmagazin 7-2018 - page 104

Für Antworten auf Fragen des
Urlaubsrechts ist die Grundlage noch
immer das Bundesurlaubsgesetz aus
dem Jahr 1963. Genau hierin liegt
jedoch das Problem: Die damaligen
Wertungen, die den gesetzlichen
Regeln zugrunde liegen, sind in
der heutigen Zeit nur noch schwer
anzuwenden – nicht zuletzt auch
aufgrund europarechtlicher Vorgaben.
Aus der
Zeit gefallen
Von Thomas Muschiol
Foto: H. Armstrong Roberts/ClassicStock/Getty Images
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HR-Management
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