DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 6/2015 - page 43

41
6|2015
REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNG DER GASLEITUNGEN
Kosten für Zwei-Jahres-Intervall umlegbar
Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 17. April 2014 – 222 C 24/13
- in einem Betriebskostenstreit die Auffassung vertreten, dass die
Kosten für die Überprüfung der Gasleitungen zur dezentralen Heizungs-
anlage (in der Wohnung) als Kosten der Wartung der Gasetagenheizung
umlagefähig seien. Der Umlage stünde auch nicht entgegen, dass die
Überprüfung der Gasleitungen nach dem technischen Regelwerk für
Gasinstallationen (TRGI 2008) nur alle 12 Jahre erfolgen müsse. Aus
Sicht des Gerichts stellt diese gasfachliche Regel nur eine Mindest-
anforderung dar. Dem Vermieter sei nicht verwehrt, eine häufigere
Überprüfung durchführen zu lassen, solange diese nicht in unvertretbar
kurzen Zeiträumen erfolge oder unverhältnismäßig hohe Kosten ver-
ursache. Davon sei bei einer Überprüfung im Abstand von zwei Jahren
und Kosten in Höhe von 54,74 € aber nicht auszugehen (veröffentlicht
in WuM 2014, S. 369).
Impressum
Ein Sonderteil der DW Die Wohnungswirtschaft
Verantwortlich:
Michael Pistorius
VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Tel.:
040 52011-229
Fax:
040 52011-201
E-Mail:
Herstellung:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Standort Hamburg, Grafik: Würzburg
Zukunftssitzung des Arbeitskreises Geislinger Konvention
Zentrales Thema: Grundsätzliche Weiterentwicklung
des Arbeitskreises
Am 27. und 28. Februar 2015 kamen die Mitglieder des Arbeitskreises
„Geislinger Konvention“ in Berlin zusammen, um über eine grundsätz-
liche Weiterentwicklung des Arbeitskreises zu beraten und ihn sowohl
personell als auch inhaltlich gut für die zukünftigen Herausforderungen
aufzustellen. Unter Leitung des Vorsitzenden des Arbeitskreises, Prof.
Dr. Hansjörg Bach, diskutierten 13 Teilnehmer sowie sechs Gäste
intensiv über inhaltliche Erweiterungsmöglichkeiten und die
Frage, wie jüngere Teilnehmer für den Arbeitskreis zu
gewinnen sind. Daneben ging es darum, die Geislinger
Konvention bei den Marktakteuren noch bekannter
zu machen. Insbesondere vor dem Hintergrund der
aktuell geführten Diskussion über eine Betriebs-
kostenbremse betonten die Arbeitskreismitglieder
die Notwendigkeit exakter und belastbarer Zahlen
aus dem Betriebskostenbenchmarking. Solides
Datenmaterial erfordere auch die Lebenszyklus-
betrachtung von Immobilien, Bauteilen bzw. –pro-
dukten. Dazu müssten die zentralen Einsatzbereiche der
Geislinger Konvention noch deutlicher kommuniziert werden:
Die Funktion für Unternehmenspraktiker als Steuerungsinstrument beim
Betriebskostenmanagement und die Bereitstellung belastbarer Daten und
Fakten für Argumente im politischen Kontext.
Während sich die Arbeitskreismitglieder bei der Erweiterung des Betriebs-
kostenbenchmarkings auf größere WEG-Verwaltungen grundsätzlich einig
waren, äußerten sie sich zur Frage eines zusätzlichen Instandhaltungs-
kosten-Benchmarkings überwiegend skeptisch. Hier will der Arbeitskreis
zunächst Informationen und Datenmaterial sammeln, um dann mögli-
cherweise auf dieser Grundlage ein Transparenzangebot für Prozesse und
Produkte im Bereich der kleinen bzw. laufenden Instandhaltung entwi-
ckeln zu können.
Um das Betriebskostenbenchmarking und darauf aufbauend das
Betriebskostenmanagement insbesondere bei noch unent-
schlossenen Wohnungsunternehmen zu etablieren, will
der Arbeitskreis gemeinsam mit den Benchmarking-
Plattformen Best-Practice-Beispiele identifizieren
und entsprechend kommunizieren. Darüber hinaus
soll der Einsatz der neuen sozialen Netzwerke
geprüft werden, um einen noch direkteren und
schnelleren Zugang zu an den Themen interessier-
ten Mitarbeitern zu finden. Sehr erfreut zeigten
sich die Arbeitskreisteilnehmer über die Absicht der
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-
Geislingen (HfWU), noch in diesem Jahr ein sogenanntes
In-Institut zu gründen. In einem solchen nur organisatorisch von
der HfWU getrennten Institut sollen u.a. die wissenschaftlichen Aktivi-
täten der HfWU im Bereich der Geislinger Konvention gebündelt und das
Markenrecht für das Siegel der Geislinger Konvention verwaltet werden.
Damit wäre eine rechtlich und organisatorisch abgesicherte Grundlage
zur Fortführung der Geislinger Konvention und des langfristigen Engage-
ments der HfWU auf diesem Sektor gewährleistet.
Quelle: GAS-Control
1...,33,34,35,36,37,38,39,40,41,42 44,45,46,47,48,49,50,51,52,53,...92
Powered by FlippingBook