WOHNZUKUNFTSTAG
WohnZukunftsTag 2019 – Smart Home... aber sicher!
Smart Home, Smart Metering oder alters-
gerechte Assistenzsysteme sind keine
Zukunftsvisionen mehr, sondern werden
immer mehr Bestandteil des heutigen
Wohnungsmarktes. Wie aber passen diese
neuen digitalen technischen Entwicklungen
und Möglichkeiten in das analoge Recht?
Wann handelt es sich um eine Moderni-
sierungsmaßnahme oder umlagefähige
Betriebskostenposition? Muss der Einbau
vom Mieter geduldet werden? Neben einer
allgemeinen Einführung des Vorsitzenden
des Deutschen Mietgerichtstags, Prof.
Markus Artz, werden diese Fragen anhand
zweier Beispiele aus der Praxis – schlüs-
sellosen Türsystemen sowie intelligenten
Reglersystemen zur Energieeinsparung – im
Panel „Smart Home… aber sicher“ erör-
tert.
(her/koch)
Alle Informationen zum WohnZukunftstag
unter:
BRANCHENTRENDS
AUS DEN VERBÄNDEN
Neues Gutachten für Schleswig-Holstein zeigt:
Maßgeblicher Kostentreiber beim Wohnungsneubau sind Grundstückskosten
Kiel – Die Ergebnisse eines für Schleswig-Holstein erstellten Gutachtens zu den Kosten im Wohnungsneubau zeigen, dass
die reinen Baukosten im Land weitgehend gleich hoch sind. Differenzen ergeben sich aus den Grundstückskosten in der
jeweiligen Region und unterschiedlichen Ansprüchen. Die Gutachter fordern, Standards zum Beispiel für Energieeffizi-
enz, Barrierefreiheit oder Brand- und Schallschutz nicht weiter zu erhöhen. Das Qualitätsniveau sei bereits sehr hoch. Der
für den Wohnungsbau zuständige Kieler Innenminister Hans-Joachim Grote erklärt, das Land wolle die Zuschüsse in der
Wohnraumförderung um bis zu 125 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen.
„Die Baukosten gingen
früher durch die Decke,
jetzt in den Himmel.
Das Gutachten rückt
die Bedeutung der
zuletzt enorm gestiege-
nen Baukosten in den
Fokus der Aufmerksam-
keit. Wer bezahlbaren
Wohnraum will, der muss auch hier anset-
zen. Günstiger Baugrundstücke, weniger
Auflagen und ein Abbau von Bürokratie
können helfen, Wohnungen für Menschen
zu schaffen, die über ein normales monat-
liches Einkommen verfügen.
Die von Innenminister Grote angekündigte
Erhöhung der Wohnraumförderung um bis
zu 125 Euro pro Quadratmeter geht in die
richtige Richtung. In Zeiten niedriger Zin-
sen hilft das den Unternehmen besonders,
die günstige Wohnungen errichten wollen.
Wichtig wäre es zudem, dass Kommunen
den Geschosswohnungsbau favorisieren,
um den Druck auf den Wohnungsmärkten
zu mindern.
Die im VNW organisierten Wohnungsun-
ternehmen schaffen Wohnraum, um die-
sen über viele Jahrzehnte zu vermieten.
Deshalb legen sie schon immer großen
Wert auf die Qualität, die Nachhaltigkeit
und vor allem die Zukunftsfähigkeit ihrer
Bestände. Sie überlegen sich genau, wie
die Ausstattung ihrer Wohnungen auszu-
sehen hat und verzichten auf Überflüssi-
ges. Die Kosten für den Bau von Wohnun-
gen sind seit dem Jahr 2000 um 80 Prozent
gestiegen. Im Vergleich dazu lag die Teu-
erungsrate über diesem Zeitraum bei gut
40 Prozent. Das zeigt, wie schwierig hier
rasche Lösungen sind.“
(schir/koch)
Das Gutachten zu Kostenfaktoren beim
Wohnungsbau in Schleswig-Holstein finden Sie
unter
Quelle: ARGE e.V.
Baden-Württembergische Landesregierung beschließt Eckpunkte für Wohn-
raumoffensive und Änderung der Landesbauordnung
Stuttgart – Der Ministerrat der baden-württembergischen Landesregierung hat am 21. Mai 2019 die Eckpunkte zur Konzep-
tion eines Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW sowie die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Landes-
bauordnung (LBO) in den Landtag beschlossen. Ziel ist es, schnell ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
„Endlich ist die Baustelle ‚Landesbauord-
nung’ nach langwierigen Arbeiten der Lan-
desregierung geschlossen“, sagte dazu
Dr. Iris Beuerle, Direktorin des Verbandes
baden-württembergischer Wohnungs-
und Immobilienunternehmen (vbw). „Es
ist kein großer Wurf gelungen, aber ins-
gesamt wurden viele kleine Punkte verbes-
sert“, so Beuerle. Beispielsweise gibt es bei
Aufstockungen und Umbauten Erleichte-
rungen. Dass künftig die Kommunen über
die Anzahl der Fahrradabstellplätze ent-
scheiden können, ist ein zweischneidiges
Schwert. „Wir hätten uns diesbezüglich
mehr Flexibilität gewünscht. Wir halten
eine generelle Anrechnung von Mobili-
tätskonzepten in Quartieren sowie eine
Reduktion der Anzahl an notwendigen
Stellplätzen aufgrund guter ÖPNV-Anbin-
dung für sinnvoll“, so Beuerle. Der vbw
begrüße aber die Idee des Kommunalfonds
Wohnraumoffensive BW, insbesondere das
künftig im Landeswohnraumförderungs-
programm platzierte Förderprogramm
für den Wohnungsbau, das sich direkt an
die Kommunen wendet. „Auch mit dem
Grundstücksfonds und dem ‚Kompetenz-
zentrum Wohnen‘ können sich Lösungen
beim Flächenmangel und ein Anschub für
innovativen Modellprojekte des bezahlba-
ren Bauens ergeben“, so Beuerle.
(schu/schi)
Weitere Infos zu den Eckpunkten der baden-
württembergischen Landesregierung finden Sie
unter
21/2019 5