WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 21/2019 - page 2

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BUNDESPOLITIK
angebotene Netzöffnung ausschließlich
für einen Anbieter den Beschwerdepunk-
ten der Kommission im Bereich Internet
und Telefonie nicht einmal ansatzweise
gerecht. Statt der von der Kommission
geforderten Anreize für mehr Wettbewerb
im Bereich Internet und Telefonie und für
einen schnelleren Glasfaserausbau würde
durch das Zusagenangebot das genaue
Gegenteil eintreten.
Die Vermarktungspartnerschaft zwischen
Vodafone und Telefónica auf dem Voda-
fone-Netz wirke nur positiv für die unmit-
telbar Beteiligten, aber nicht für Ver-
braucher und Wettbewerb. Würde der
Zusammenschluss auf dieser Basis freige-
geben, würde dies zu einer Verdrängung
der übrigen Wettbewerber führen, so dass
langfristig nur die Deutsche Telekom und
Vodafone als Netzbetreiber übrig blieben.
Kabelmonopol bedeutet höhere
Preise für Mieter
Besonders enttäuscht zeigt sich der GdW-
Präsident, dass keine einzige Zusage die
negativen Wettbewerbswirkungen der
Fusion bei der TV-Signallieferung an Mehr-
familienhäuser adressiere. Hier drohe die
Gefahr einer Monopolisierung des Kabel-
markts durch Vodafone, was zu höheren
Preisen und schlechteren Leistungen für
die Wohnungswirtschaft und deren Mie-
ter führen würde. Auch der von Vodafone
gewählte Vertragspartner ändere hieran
nichts – er spiele in diesem Markt keine
Rolle, was sich auch künftig nicht ändern
werde. Die Zusagen im Bereich OTT seien
zwar grundsätzlich zu begrüßen, letztlich
aber eine Selbstverständlichkeit und wett-
bewerblich unbedeutend. „Konsequenz
der Fusion ist eine noch marktmächti-
gere und dann bundesweit agierende
Vodafone“, mahnte Gedaschko. Dadurch
könnten die noch vorhandenen überregi-
onal und regional tätigen Netzbetreiber
im TV-Wettbewerb verdrängt und auch
gegenüber Sendern exklusive Konditionen
durchgesetzt werden, die die besonders für
mittelständische Signallieferanten beste-
henden Plattformen existenziell bedroh-
ten. So würde der Wettbewerb im Gestat-
tungsmarkt zwischen Netzbetreibern und
Wohnungsunternehmen zu Lasten künftig
höherer Kosten für Mieter langsam aber
stetig ausgehöhlt, analysierte der GdW.
Der GdW sieht die Zusagen von Vodafone
als nicht geeignet an, um die Wettbewerbs-
nachteile der geplanten Übernahme voll-
ständig auszugleichen, so Gedaschko. „Ein
seriöses Zusagenangebot muss zumindest
eine Chance auf einen Nachteilsausgleich
eröffnen. Das derzeitig von Vodafone an
die Kommission übermittelte Angebot ist
davon Lichtjahre entfernt.“
(burk/wed)
Fortsetzung von Seite 1
Nebelkerze für den Wohnungsmarkt – Wohnungswirtschaft sieht geplante
Verschärfung der Mietpreisbremse kritisch
Berlin – „Bauen statt Deckeln muss die Devise am Wohnungsmarkt sein. Mit ihren Plänen verkehrt Justizministerin Barley
dies ins Gegenteil und gefährdet damit die Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen in Deutschland“, kritisierte
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, den über die Medien bekannt geworde-
nen Referentenentwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley zur Mietpreisbremse.
Größter Knackpunkt: Die Landesregierun-
gen sollen künftig bei der Einführung der
Mietpreisbremse nicht mehr angeben müs-
sen, welche Maßnahmen sie ergreifen, um
den Wohnungsmangel zu beseitigen. „Es ist
allseits bekannt, dass durch eine Mietpreis-
bremse kein neuer Wohnraum entstehen
kann. Dieser wird aber dringend gebraucht.
Wenn nun auch noch die Länder aus der
Verpflichtung entlassen werden, effektive
Maßnahmen zur Entlastung der Märkte
offen zu legen, ist das ein klares Alarmsig-
nal für den Wohnungsmarkt und die Mie-
terinnen und Mieter und gefährdet das Ziel,
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“
Politik hat ihre Hausaufgaben nicht
gemacht
„Die Pläne der Bundesjustizministerin,
schon wieder an der Mietpreisbremse her-
umzudoktern, zeigen daher nur eines:
Die Politik hat ihre Hausaufgaben nicht
gemacht. Aber es ist natürlich viel leich-
ter, mit einem Federstrich die Verlängerung
der Mietpreisbremse zu beschließen, als
wirksame Maßnahmen für mehr bezahl-
baren Wohnraum umzusetzen“, erklärte
Gedaschko.
Darüber hinaus soll es Änderungen beim
sogenannten ‚Rügeerfordernis‘ geben.
Danach sollen Mieter künftig unabhängig
von einer Rüge Anspruch auf Rückzahlung
der gesamten wegen Verstoßes gegen die
Mietpreisbremse ab Beginn des Mietver-
hältnisses zu viel gezahlter Miete haben.
„Absichtliche Verstöße gegen die Miet-
preisbremse müssen unterbunden werden.
Das ist völlig klar“, erläuterte Gedaschko.
Allerdings dürften die Rückforderungsan-
sprüche aus Sicht der Wohnungswirtschaft
nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag gel-
tend gemacht werden können. „Eine zeit-
liche Begrenzung wäre interessengerecht
und würde dem Rechtsfrieden dienen“, so
der GdW-Chef. Einem unbefristeten Rüge-
recht, wie es die Vorschläge von Frau Barley
vorsehen, erteilt die Wohnungswirtschaft
dagegen eine Absage. „Die einmal verein-
barte Miete ist Ausgangslage für verschie-
dene weitere Berechnungen und Kommu-
nikation zwischen Mieter und Vermieter im
Rahmen des Mietverhältnisses. Deswegen
muss zu einem festgesetzten Zeitpunkt
klar sein, welche Miete tatsächlich gilt“,
so Gedaschko.
Wahlkampfaktionismus venebelt Blick
aufs Wesentliche
Der neue Referentenentwurf sieht außer-
dem vor, den Betrachtungszeitraum für die
ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf
sechs Jahre zu verlängern. „Erneut wird der
Blick aufs Wesentliche durch Wahlkampf-
aktionismus vernebelt“, so Gedaschko.
„Besonders für den qualifizierten Mietspie-
gel brauchen wir mehr Rechtssicherheit und
Transparenz. Mehr Repräsentativität bei der
Datenlage und eine entsprechende Verord-
nung dazu wären entscheidend gewesen.
Das fehlt aber in dem Gesetzentwurf völlig.
Die bloße Verlängerung des Betrachtungs-
zeitraums hilft aber hier nicht weiter.“
Nur bezahlbarer Wohnungsneubau
hilft weiter
Barley möchte außerdem den Ländern die
Möglichkeit geben, die Mietpreisbremse
bis ins Unendliche zu verlängern. Bisher
waren die Landesverordnungen auf fünf
Jahre befristet, und nur noch bis zum 31.
Dezember 2020 hätten die Länder neue
Verordnungen erlassen können. Nun haben
sie dafür weitere fünf Jahre Zeit. „Es ist ins-
gesamt unverständlich, wie man ein Instru-
ment regelmäßig verschlimmbessert und
den Menschen damit eine Unterstützung
verspricht, die dieser Entwurf gar nicht bie-
ten kann. Wahlkampfgetöse hilft da nicht
weiter, bezahlbarer Wohnungsneubau
dagegen schon“, so Gedaschko.
(burk/her/koch)
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